BGH: Falsch ermittelte Heizkostenabrechnung ist trotzdem gültig -> hier weiterlesen
BFH: Instandsetzungsarbeiten sind keine Werbungskosten
Die Kosten einer Bausanierung oder Instandsetzung müssen vom Steuerpflichtigen künftig zusammengerechnet werden und sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Ein steuerlicher Sofortabzug ist auch laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht zulässig.
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