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BFH: Instandsetzungsarbeiten sind keine Werbungskosten

Hausverwaltung
vor 6 Jahren

Die Kosten einer Bausanierung oder Instandsetzung müssen vom Steuerpflichtigen künftig zusammengerechnet werden und sind nicht als Werbungskosten absetzbar. Ein steuerlicher Sofortabzug ist auch laut Bundesfinanzhof (BFH) nicht zulässig.

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