Ratgeber
WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltung: der Unterschied
Der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung liegt im Auftraggeber. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Die Mietverwaltung betreut vermietete Häuser oder Wohnungen für einen Vermieter. Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) verwaltet eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG – also die Mieterseite.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtWEG-Verwaltung = Gemeinschaftseigentum der Eigentümer; Mietverwaltung = Haus oder Wohnungen eines Vermieters; SEV = einzelne vermietete Eigentumswohnung in einer WEG.
„Meine Verwaltung kümmert sich nicht um meinen Mieter!“
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung in Buer. Ihr Mieter meldet einen tropfenden Wasserhahn. Sie leiten die Meldung an die Hausverwaltung weiter. Die Antwort: „Dafür ist die WEG-Verwaltung nicht zuständig.“
Frechheit? Nein. Die Verwaltung hat recht. Denn die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft, nicht für Sie als Vermieter. Für Ihren Mieter brauchen Sie eine andere Art der Verwaltung.
Dieses Missverständnis ist sehr häufig. Wer den Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung kennt, spart sich solchen Ärger.

Die WEG-Verwaltung: für die Gemeinschaft
Auftraggeber: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
Zuständig für: das Gemeinschaftseigentum. Also Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage, Leitungen, Außenanlagen.
Rechtsgrundlage: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vor allem §§ 18 bis 29.
Typische Aufgaben:
- Wirtschaftsplan und Hausgeld
- Jahresabrechnung und Vermögensbericht
- Eigentümerversammlung einladen und leiten
- Erhaltung des Gebäudes, Handwerker beauftragen
- Beschlüsse umsetzen, Gemeinschaft nach außen vertreten
Jede WEG hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Alle Details stehen auf der Seite WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen.
Die Mietverwaltung: für den Vermieter
Auftraggeber: ein Vermieter, zum Beispiel Eigentümer eines Mehrfamilienhauses.
Zuständig für: das Mietverhältnis und oft das ganze Haus, wenn es nur einem Eigentümer gehört.
Rechtsgrundlage: Mietrecht im BGB, Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung.
Typische Aufgaben:
- Mieten einziehen und mahnen
- Nebenkostenabrechnung für die Mieter
- Reparaturen in Wohnungen und im Haus
- Mieterhöhungen und Mieterwechsel
- Ansprechpartner für alle Mieter
Die Mietverwaltung ist die klassische Lösung für ein Zinshaus in Ückendorf oder ein Mehrfamilienhaus in Erle. Mehr dazu auf der Seite Mietverwaltung in Gelsenkirchen.
Die Sondereigentumsverwaltung: für Ihre Wohnung in der WEG
Auftraggeber: ein einzelner Wohnungseigentümer, der vermietet.
Zuständig für: das Sondereigentum und das Mietverhältnis dieser einen Wohnung.
Rechtsgrundlage: Mietrecht im BGB und der Verwaltungsvertrag.
Typische Aufgaben:
- Mieteingang und Mahnwesen
- Nebenkostenabrechnung auf Basis der Jahresabrechnung der WEG
- Mängel in der Wohnung beheben lassen
- Kontakt zum Mieter
Der große Vorteil: Wenn dieselbe Firma auch die WEG verwaltet, laufen die Daten aus der Jahresabrechnung direkt in die Nebenkostenabrechnung. Es gibt keine Abstimmungsprobleme zwischen zwei Verwaltungen. Deshalb bietet GOTTSCHLING Immobilien die SEV nur in Häusern an, in denen sie auch die WEG verwaltet. Einen festen Listenpreis gibt es dafür nicht, das Angebot kommt auf Anfrage. Mehr auf der Seite Sondereigentumsverwaltung in Gelsenkirchen.
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenDer Unterschied auf einen Blick
| WEG-Verwaltung | Mietverwaltung | Sondereigentumsverwaltung | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Eigentümergemeinschaft | Vermieter | einzelner Wohnungseigentümer |
| Objekt | Gemeinschaftseigentum | ganzes Haus oder Wohnungen | eine Wohnung in der WEG |
| Gesetz | WEG | BGB-Mietrecht | BGB-Mietrecht |
| Abrechnung | Jahresabrechnung | Nebenkostenabrechnung | Nebenkostenabrechnung |
| Kontakt zu Mietern | nein | ja | ja |
| Preis bei GOTTSCHLING | 24 € netto je Einheit | 24 € netto je Einheit | auf Anfrage |
Garagen und Stellplätze kosten bei WEG- und Mietverwaltung jeweils 5 € netto im Monat, zzgl. USt.

Welche Verwaltung brauchen Sie?
- Sie sind Eigentümer in einer WEG und wohnen selbst dort? Dann brauchen Sie nur die WEG-Verwaltung.
- Sie haben eine Eigentumswohnung und vermieten sie? Dann brauchen Sie die WEG-Verwaltung für die Gemeinschaft. Um Ihren Mieter kümmern Sie sich entweder selbst, oder Sie beauftragen eine Sondereigentumsverwaltung.
- Ihnen gehört ein ganzes Mehrfamilienhaus? Dann brauchen Sie eine Mietverwaltung. Eine WEG gibt es hier nicht, solange das Haus nicht aufgeteilt ist.
- Sie haben ein Haus mit Gewerbe? Auch dafür passt die Mietverwaltung. Mehr unter Gewerbeimmobilien verwalten lassen.
Unsicher? Der Ratgeber Was macht eine Hausverwaltung? zeigt alle Aufgaben im Detail.
Alles aus einer Hand in Gelsenkirchen
GOTTSCHLING Immobilien übernimmt alle drei Formen der Verwaltung. Dazu kommen die Vermietung und der Verkauf über das eigene Maklerteam mit über 1.000 Vermietungen und über 400 Verkäufen. Sie haben also einen Partner für alles rund um Ihre Immobilie in Gelsenkirchen.
Für die WEG- und die Mietverwaltung sehen Sie den Preis sofort im Preisrechner. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail, danach folgt der Vertragsentwurf. Wer überlegt, die Wohnung lieber zu verkaufen, findet Hilfe bei der Immobilienbewertung in Gelsenkirchen.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Eigentümergemeinschaft und kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum. Die Mietverwaltung arbeitet für einen Vermieter und kümmert sich um Mieter, Mieten und Nebenkosten. Die WEG-Verwaltung erstellt die Jahresabrechnung, die Mietverwaltung die Nebenkostenabrechnung. Ein Kontakt zu Mietern gehört nur zur Mietverwaltung.
Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) verwaltet eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Sie zieht die Miete ein, erstellt die Nebenkostenabrechnung und kümmert sich um den Mieter. Sie ist die Mietverwaltung für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft. GOTTSCHLING Immobilien bietet sie nur dort an, wo sie auch die WEG verwaltet.
Brauche ich als Vermieter einer Eigentumswohnung zwei Verwaltungen?
Für die Gemeinschaft gibt es immer die WEG-Verwaltung. Ob Sie für Ihren Mieter eine zweite Verwaltung brauchen, entscheiden Sie selbst. Sie können die Wohnung auch selbst vermieten. Praktisch ist es, wenn beides in einer Hand liegt, weil die Daten aus der Jahresabrechnung dann direkt in die Nebenkostenabrechnung einfließen.
Ist die WEG-Verwaltung für meinen Mieter zuständig?
Nein. Die WEG-Verwaltung hat keinen Vertrag mit Ihrem Mieter. Sie ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig. Meldet Ihr Mieter einen Schaden in der Wohnung, ist zuerst der Vermieter gefragt. Betrifft der Schaden das Gemeinschaftseigentum, etwa ein undichtes Dach, gibt der Vermieter die Meldung an die WEG-Verwaltung weiter.
Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?
Die Kosten hängen stark von Wohnung und Aufwand ab. GOTTSCHLING Immobilien veröffentlicht für die SEV keinen festen Preis und erstellt ein Angebot auf Anfrage. Die SEV gibt es nur in Häusern, in denen GOTTSCHLING Immobilien auch die WEG verwaltet. Für die WEG- und die Mietverwaltung gilt dagegen ein fester Preis von 24 € netto je Einheit.
Kann eine WEG auch eine Mietverwaltung beauftragen?
Nein, das passt nicht. Die Gemeinschaft braucht einen WEG-Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Eine Mietverwaltung kümmert sich nur um Mietverhältnisse. Gehört Ihnen ein ganzes Haus ohne Aufteilung in Eigentumswohnungen, gibt es keine WEG – dann ist die Mietverwaltung die richtige Wahl.
Ist die Hausverwaltung dasselbe wie die WEG-Verwaltung?
„Hausverwaltung“ ist der Oberbegriff. Er umfasst die WEG-Verwaltung, die Mietverwaltung und die Sondereigentumsverwaltung. Im Alltag meinen viele mit Hausverwaltung die WEG-Verwaltung. Fragen Sie bei Angeboten deshalb immer nach, welche Form genau gemeint ist.
Fazit
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und das Gemeinschaftseigentum. Die Mietverwaltung arbeitet für den Vermieter und seine Mieter. Die Sondereigentumsverwaltung verbindet beides für eine einzelne vermietete Wohnung in der WEG. Wer weiß, welche Form er braucht, vermeidet Ärger und doppelte Kosten. Den Preis für die WEG- oder die Mietverwaltung durch GOTTSCHLING Immobilien in Gelsenkirchen sehen Sie sofort im Preisrechner.
Das könnte Sie auch interessieren
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen