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Ratgeber WEG

Dieser Ratgeber erklärt alles, was Wohnungseigentümer über ihre Eigentümergemeinschaft wissen müssen. Von Verwalterwechsel und Versammlung über Hausgeld und Rücklage bis zu Wallbox und Balkonkraftwerk. Jeder Artikel nennt den passenden Paragrafen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDer Ratgeber WEG erklärt in über 40 Artikeln Verwalter, Versammlung, Hausgeld, Abrechnung und bauliche Veränderungen nach dem aktuellen WEG.

Eigentümerversammlung in zwei Wochen – und Sie verstehen die Tagesordnung nicht?

„TOP 5: Beschluss über die Nachschüsse aus der Jahresabrechnung.“ Klingt wichtig. Aber was heißt das für Ihr Konto? Und dürfen Sie dagegen stimmen?

Das Wohnungseigentumsgesetz ist seit der großen WEG-Reform an vielen Stellen neu. Vieles, was früher galt, stimmt heute nicht mehr. Ein Beispiel: Ein Mindestquorum gibt es nicht mehr. Jede richtig einberufene Versammlung kann beschließen. Dieser Ratgeber bringt Sie auf den aktuellen Stand. Er gehört zum großen Ratgeber für Eigentümer und Vermieter.

Der Verwalter: bestellen, abberufen, wechseln

Der Verwalter ist der wichtigste Partner Ihrer Gemeinschaft. Hier lesen Sie, wie Sie ihn finden und wie Sie sich von ihm trennen. Für den konkreten Wechsel gibt es die Seite WEG-Verwalter gesucht? Der Wechsel in 5 Schritten.

Wenn der Verwalter nicht liefert

Keine Abrechnung, keine Versammlung, keine Antwort? Diese Artikel zeigen Ihre Rechte und die nächsten Schritte.

Eigentümerversammlung, Beschlüsse und Beirat

In der Versammlung wird entschieden. Wer die Regeln kennt, setzt sich durch. Passende Vorlagen finden Sie unter Musterbeschlüsse für die WEG.

Geld der Gemeinschaft: Hausgeld, Abrechnung, Rücklage

Hier geht es um Ihr Geld. In Gelsenkirchen sind die Wohngebäude im Schnitt rund 64 Jahre alt. Eine solide Rücklage ist deshalb besonders wichtig.

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Bauliche Veränderungen und Modernisierung

Seit der WEG-Reform haben Eigentümer bei manchen Maßnahmen einen Anspruch auf Gestattung. Dazu gehören Ladestationen, Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargeräte (§ 20 Abs. 2 WEG).

Grundlagen: Eigentum und Teilungserklärung

Bevor Sie streiten, klären Sie: Wem gehört eigentlich was?

Ihre WEG in Gelsenkirchen professionell verwalten lassen

GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen kostet 24 € netto je Einheit und Monat, Garagen und Stellplätze 5 € netto, zzgl. USt. Ihren Preis sehen Sie im Preisrechner. Kurze Erklärungen zu Fachbegriffen bietet das Lexikon der Hausverwaltung. Streit vor Gericht? Dann lesen Sie WEG-Streit vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Ratgeber für Wohnungseigentümergemeinschaften
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Welche Mehrheit braucht die WEG, um den Verwalter abzuberufen?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Seit der WEG-Reform ist die Abberufung jederzeit möglich, ein wichtiger Grund ist nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Wie früh muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?

Mindestens drei Wochen vorher, in Textform (§ 24 Abs. 4 WEG). Eine E-Mail reicht also. Der Verwalter muss mindestens einmal im Jahr einladen.

Ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig?

Ja. Seit der WEG-Reform gibt es kein Mindestquorum mehr (§ 25 WEG). Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung kann beschließen, egal wie viele Eigentümer kommen. Umso wichtiger ist es, selbst teilzunehmen oder eine Vollmacht zu erteilen.

Was beschließen die Eigentümer bei der Jahresabrechnung?

Nur die Nachschüsse oder Erstattungen, also die Abrechnungsspitzen (§ 28 Abs. 2 WEG). Das Zahlenwerk selbst wird nicht beschlossen. Prüfen sollten Sie es trotzdem – wie, zeigt der Artikel Jahresabrechnung prüfen.

Darf ich ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung anbringen?

Nein, aber Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft es gestattet (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG). Über das Wie, also Ort und Art der Montage, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss. Mehr im Artikel Balkonkraftwerk in der WEG.

Wie lange kann ich einen Beschluss anfechten?

Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Amtsgericht eingehen, die Begründung innerhalb von zwei Monaten (§ 45 WEG). Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Grundstücks, für Gelsenkirchen also das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Fazit

Das WEG-Recht ist kein Hexenwerk, wenn man die Regeln kennt. Dieser Ratgeber erklärt Verwalter, Versammlung, Finanzen und Baumaßnahmen in einfachen Worten und mit Paragraf. Nutzen Sie dazu die Musterbeschlüsse und das Lexikon. Und wenn Ihre Gemeinschaft eine verlässliche Verwaltung sucht: Den Preis sehen Sie sofort im Rechner.

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