Ratgeber

Hausgeld einfach erklärt

Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Gemeinschaft zahlt. Davon werden laufende Kosten des Hauses, die Verwaltung und die Erhaltungsrücklage bezahlt. Die Höhe beschließen die Eigentümer jedes Jahr auf Grundlage des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG).

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  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtHausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers für Betriebskosten, Verwaltung und Rücklage – beschlossen über den Wirtschaftsplan, abgerechnet mit der Jahresabrechnung.

Sie haben gerade eine Wohnung gekauft – und dann kommt diese Lastschrift

Kredit, Grundsteuer, Versicherung: alles eingeplant. Dann bucht die Hausverwaltung jeden Monat einen Betrag ab, der höher ist als gedacht. „Hausgeld“ steht im Verwendungszweck. Wofür eigentlich?

Hausgeld ist kein Gewinn für den Verwalter. Es ist Ihr Anteil an den Kosten des ganzen Hauses. Das Treppenhaus wird geputzt, der Müll abgeholt, das Dach versichert, der Aufzug gewartet. Und ein Teil wird für spätere Reparaturen zurückgelegt. Im Gesetz heißt das Hausgeld „Vorschuss“. Umgangssprachlich sagt man auch Wohngeld.

Was im Hausgeld steckt

Das Hausgeld setzt sich typischerweise aus drei Blöcken zusammen:

1. Betriebskosten des Hauses

  • Wasser und Abwasser, in Gelsenkirchen über GELSENWASSER und GELSENKANAL
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung über GELSENDIENSTE
  • Heizung und Warmwasser bei Zentralheizung
  • Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst
  • Allgemeinstrom, Aufzug, Gebäudeversicherung, Haftpflicht

2. Verwaltungskosten

  • Vergütung des Verwalters
  • Bankgebühren, Porto, gegebenenfalls Beiratspauschale

3. Zuführung zur Erhaltungsrücklage

Ein fester Betrag wird angespart. Damit bezahlt die Gemeinschaft später Dach, Fassade oder Heizung. Mehr dazu im Ratgeber Erhaltungsrücklage: Wie hoch ist richtig?.

Nicht im Hausgeld: Die Grundsteuer. Sie bekommt jeder Eigentümer direkt von der Stadt Gelsenkirchen. Auch Ihr eigener Strom und Ihre Kredite gehören nicht dazu.

Wie das Hausgeld berechnet wird

Jedes Jahr stellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan auf. Er schätzt darin alle Kosten des kommenden Jahres. Dann verteilt er sie auf die Wohnungen.

Die Verteilung richtet sich nach dem Kostenverteilungsschlüssel. Gesetzlicher Standard sind die Miteigentumsanteile (§ 16 WEG Abs. 2). Die Teilungserklärung oder ein Beschluss kann für einzelne Kosten andere Schlüssel festlegen, zum Beispiel nach Verbrauch oder nach Wohneinheiten.

Beispielrechnung: Ein Haus hat Jahreskosten von 60.000 € inklusive Rücklage. Ihre Wohnung hat 50/1.000 Miteigentumsanteile. Ihr Anteil: 3.000 € im Jahr. Das ergibt ein Hausgeld von 250 € im Monat. Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung zum großen Teil nach Verbrauch verteilt.

Wer das Hausgeld festlegt

Nicht der Verwalter. Die Eigentümer beschließen in der Versammlung über die Vorschüsse (§ 28 WEG Abs. 1). Die einfache Mehrheit genügt. Der Verwalter bereitet nur vor.

Der Beschluss gilt grundsätzlich für ein Kalenderjahr. Viele Gemeinschaften beschließen zusätzlich eine Fortgeltung. Dann läuft das Hausgeld weiter, auch wenn der neue Plan sich verzögert. Vorlagen dazu: Musterbeschluss Wirtschaftsplan und Hausgeld und Musterbeschluss Fortgeltung des Wirtschaftsplans.

Darf der Verwalter das Hausgeld ohne Beschluss erhöhen? Nein. Ohne Beschluss gibt es keine Zahlungspflicht für den höheren Betrag.

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Was nach dem Jahr passiert: die Abrechnung

Hausgeld ist ein Vorschuss. Nach dem Jahr wird abgerechnet. Der Verwalter erstellt die Jahresabrechnung. Die Eigentümer beschließen dann über Nachzahlungen oder Erstattungen (§ 28 WEG Abs. 2).

  • Haben Sie zu wenig gezahlt, kommt eine Nachzahlung.
  • Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Geld zurück oder es wird verrechnet.

Wie Sie die Abrechnung lesen, zeigt der Ratgeber Jahresabrechnung prüfen: Schritt für Schritt.

Hausgeld bei Vermietung, Kauf und Verkauf

Wenn Sie vermieten

Einen Teil des Hausgelds holen Sie über die Nebenkosten vom Mieter zurück. Verwaltung und Rücklage zahlen Sie selbst. Welche Posten umlagefähig sind, lesen Sie im Ratgeber Welcher Teil vom Hausgeld ist umlagefähig?.

Wenn Sie kaufen oder verkaufen

Ab dem Eigentumswechsel im Grundbuch schuldet der neue Eigentümer das Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft. Im Kaufvertrag regeln Käufer und Verkäufer meist einen früheren Stichtag untereinander. Wer verkaufen will, findet Hilfe unter Eigentumswohnung verkaufen in Gelsenkirchen.

Steuer

Vermieter können die Hausgeldanteile für Betriebskosten und Verwaltung als Werbungskosten ansetzen. Die Zuführung zur Rücklage wirkt steuerlich erst, wenn das Geld tatsächlich für eine Reparatur ausgegeben wird. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Hausgeld der Eigentumswohnung transparent verwaltet

Wenn es Ärger gibt

Transparenz beginnt bei der Verwaltung selbst. Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die WEG-Verwaltung 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € je Stellplatz, zzgl. USt. Diesen Posten im Hausgeld berechnen Sie vorab im Preisrechner. Mehr zu den Kosten auf der Seite Was kostet eine WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen?.

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Häufige Fragen

Was ist Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Damit werden Betriebskosten, Verwaltung und die Erhaltungsrücklage bezahlt. Die Höhe beschließen die Eigentümer über den Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG).

Ist die Grundsteuer im Hausgeld enthalten?

Nein. Die Grundsteuer wird für jede Eigentumswohnung einzeln festgesetzt und direkt vom Eigentümer an die Stadt gezahlt. In Gelsenkirchen gilt aktuell ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B von 980 %. Mehr dazu im Ratgeber Grundsteuer in Gelsenkirchen.

Wird Hausgeld monatlich oder jährlich gezahlt?

In der Regel monatlich, meist per Lastschrift zum Monatsanfang. Die Eigentümer können per Beschluss Fälligkeit und Zahlungsweise regeln (§ 28 Abs. 3 WEG). Eine Vorlage bietet der Musterbeschluss Fälligkeit des Hausgelds und Lastschrift.

Wie hoch ist ein normales Hausgeld?

Das hängt stark vom Haus ab: Heizungsart, Aufzug, Hausmeister, Alter und Höhe der Rücklage. Eine pauschale „normale“ Höhe gibt es nicht. Vergleichen Sie lieber einzelne Posten im Wirtschaftsplan und prüfen Sie, ob die Rücklage zum Zustand des Hauses passt.

Muss ich Hausgeld zahlen, wenn meine Wohnung leer steht?

Ja. Das Hausgeld hängt am Eigentum, nicht an der Nutzung. Auch bei Leerstand laufen Versicherung, Verwaltung und Rücklage weiter. Nur verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung können geringer ausfallen.

Darf der Verwalter das Hausgeld einfach erhöhen?

Nein. Über die Höhe des Hausgelds entscheiden die Eigentümer per Beschluss. Der Verwalter schlägt einen Wirtschaftsplan vor. Ohne Beschluss gilt der bisherige Betrag weiter, wenn eine Fortgeltung beschlossen wurde.

Wer zahlt das Hausgeld beim Wohnungsverkauf?

Gegenüber der Gemeinschaft haftet der Eigentümer, der im Grundbuch steht. Mit der Umschreibung geht die Pflicht auf den Käufer über. Im Kaufvertrag wird meist der Tag von Besitz, Nutzen und Lasten als Stichtag für die interne Verteilung vereinbart.

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?

Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft. Nebenkosten zahlt der Mieter an den Vermieter. Nur ein Teil des Hausgelds darf als Nebenkosten an Mieter weitergegeben werden – Verwaltung und Rücklage nicht.

Fazit

Hausgeld ist Ihr monatlicher Beitrag für ein funktionierendes Haus: Betriebskosten, Verwaltung und Rücklage. Die Höhe legen die Eigentümer über den Wirtschaftsplan fest, abgerechnet wird nach dem Jahr. Wer seine Posten kennt, erkennt Fehler und unnötige Kosten früh. Und eine Verwaltung mit festem, transparentem Preis macht zumindest diesen Teil des Hausgelds planbar.

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