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Häufige Fragen zur Hausverwaltung in Gelsenkirchen

Hier finden Sie kurze, klare Antworten auf die Fragen, die Eigentümer und Vermieter in Gelsenkirchen am häufigsten stellen: Kosten, Wechsel, Leistungen, WEG-Recht, Vermietung und Verkauf. Jede Antwort führt zu einer Seite mit allen Details.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie Hausverwaltung bei GOTTSCHLING Immobilien kostet 24 € netto je Einheit und Monat; die wichtigsten Antworten zu Kosten, Wechsel und WEG-Recht finden Sie hier kompakt.

Sie haben eine Frage – und keine Lust auf Warteschleife?

Sonntagabend, die Jahresabrechnung liegt auf dem Tisch. Eine Zahl kommt Ihnen komisch vor. Oder Sie überlegen, die Verwaltung zu wechseln, wissen aber nicht, welche Mehrheit Sie brauchen. Anrufen können Sie erst am Montag.

Diese Seite hilft sofort. Sie bündelt die häufigsten Fragen aus Gesprächen mit Eigentümern. Die Antworten sind kurz. Wer tiefer einsteigen will, folgt dem Link zur passenden Seite.

Hausverwaltung: Fragen zu Kosten und Angebot

Die meisten Fragen drehen sich ums Geld. Kein Wunder: Viele Verwaltungen nennen keine Preise. GOTTSCHLING Immobilien macht es anders. Sie sehen Ihren Preis sofort. Alle Details:

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Antworten auf häufige Fragen zur Hausverwaltung in Gelsenkirchen

Wechsel und Kündigung

Sie sind mit Ihrer Verwaltung unzufrieden? Damit sind Sie nicht allein. Hier finden Sie den Weg zum Wechsel:

Leistungen und Aufgaben

Was macht eine Verwaltung eigentlich – und was nicht? Die Antworten:

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

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WEG-Recht kurz erklärt

Hausgeld, Rücklage, Beschluss: Das Wohnungseigentumsgesetz hat viele Fachbegriffe. Diese Seiten erklären sie einfach:

Vermieten und Verkaufen

Viele Eigentümer brauchen irgendwann mehr als eine Verwaltung. Das Maklerteam von GOTTSCHLING Immobilien hat über 1.000 Vermietungen und über 400 Verkäufe begleitet:

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann schreiben Sie dem Team oder rufen Sie an. Alle Wege finden Sie auf der Seite Kontakt. Wenn Sie schon wissen, dass Sie eine Verwaltung suchen, geht es im Preisrechner am schnellsten.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung in Gelsenkirchen?

Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die Miet- und WEG-Verwaltung 24 € netto je Einheit und Monat. Garagen und Stellplätze kosten 5 € netto je Stück, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Der Preis gilt für jede Objektgröße ohne Staffel. Ihren Betrag sehen Sie sofort im Preisrechner.

Wie bekomme ich ein Angebot für meine Hausverwaltung?

Geben Sie im Preisrechner die Zahl Ihrer Einheiten und Stellplätze ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen das Angebot automatisch per E-Mail. Danach folgt ein Vertragsentwurf. Das Angebot gilt drei Monate.

Darf ich die Kosten der Hausverwaltung auf Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Als Vermieter können Sie die Kosten aber als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung absetzen. Mehr dazu im Ratgeber Hausverwaltung steuerlich absetzen.

Wie wechsle ich die Hausverwaltung meiner Eigentümergemeinschaft?

Die Eigentümer beschließen in der Versammlung die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Verwalters. Dafür reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Abberufung ist jederzeit möglich, der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). Den Ablauf zeigt die Seite Verwalterwechsel in 5 Schritten.

Was kann ich tun, wenn meine Hausverwaltung nicht reagiert?

Setzen Sie schriftlich eine klare Frist und dokumentieren Sie alles. Bleibt die Verwaltung untätig, informieren Sie den Verwaltungsbeirat und die anderen Eigentümer. Als letzter Schritt folgt die Abberufung. Details im Ratgeber Hausverwaltung reagiert nicht.

Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?

In der WEG darf ein Verwalter höchstens fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Die Mietverwaltung bei GOTTSCHLING Immobilien läuft für Neukunden drei Jahre fest und ist danach jährlich kündbar.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft, also Dach, Fassade, Treppenhaus und Finanzen der Gemeinschaft. Die Mietverwaltung kümmert sich um vermietete Wohnungen oder Häuser: Miete, Mieter, Nebenkosten. Wer eine Wohnung in einer WEG vermietet, braucht oft beides.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung betreut eine einzelne vermietete Eigentumswohnung für ihren Eigentümer. GOTTSCHLING Immobilien bietet sie auf Anfrage an, wenn das Unternehmen in derselben Gemeinschaft auch WEG-Verwalter ist. Mehr unter Sondereigentumsverwaltung.

Muss eine Eigentümergemeinschaft einen zertifizierten Verwalter haben?

Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Ausnahme gibt es nur bei weniger als neun Einheiten, wenn ein Eigentümer selbst Verwalter ist und nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG.

Was ist Hausgeld?

Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt. Damit werden laufende Kosten wie Versicherung, Heizung, Hausmeister und die Erhaltungsrücklage bezahlt. Die Höhe legt der Wirtschaftsplan fest. Mehr im Ratgeber Hausgeld einfach erklärt.

Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?

Das Gesetz verlangt nur eine angemessene Rücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG), aber keine feste Höhe. Sie hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab. In Gelsenkirchen ist der Gebäudebestand im Schnitt rund 64 Jahre alt, deshalb ist eine solide Rücklage besonders wichtig. Orientierung gibt der Ratgeber Erhaltungsrücklage.

Welche Einladungsfrist gilt für die Eigentümerversammlung?

Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform verschickt werden (§ 24 Abs. 4 WEG). Der Verwalter muss mindestens einmal im Jahr eine Versammlung einberufen. Mehr unter Einladung und Fristen.

Wie lange kann ich einen WEG-Beschluss anfechten?

Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Amtsgericht erhoben werden (§ 45 WEG). Die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung folgen. Für Gelsenkirchen ist das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig.

Gilt in Gelsenkirchen die Mietpreisbremse?

Nein. Gelsenkirchen steht nicht in der Mieterschutzverordnung des Landes NRW. Deshalb gilt keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung, und die Kappungsgrenze liegt bei 20 % in drei Jahren. Die Grenze bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel. Mehr im Ratgeber Kappungsgrenze und Mietpreisbremse.

Hat GOTTSCHLING Immobilien ein Büro in Gelsenkirchen?

Nein. Der Sitz ist in Essen, der Nachbarstadt. Termine wie Begehungen, Eigentümerversammlungen und Wohnungsübergaben finden vor Ort in Gelsenkirchen statt. Sie müssen also nicht in ein Büro fahren – das Team kommt zu Ihrem Haus.

Kümmert sich die Hausverwaltung auch um die Vermietung?

Die Verwaltung betreut laufende Mietverhältnisse. Für die Suche nach neuen Mietern gibt es das Maklerteam mit über 1.000 Vermietungen. Die Vermietung kostet zwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt., und wird vom Vermieter bezahlt. Mehr unter Kosten der Vermietung.

Kann ich meine Immobilie über GOTTSCHLING Immobilien verkaufen?

Ja. Das Maklerteam hat über 400 Verkäufe begleitet. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern beträgt die Provision 3,57 % inkl. MwSt. je Seite. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken zahlt nur der Käufer 4,76 % inkl. MwSt., der Verkäufer ist courtagefrei. Mehr unter Maklerprovision.

Gibt es einen Hausmeisterservice?

Ja, GOTTSCHLING Immobilien hat einen eigenen Hausmeisterservice. Er übernimmt Kontrollgänge, Pflege, Winterdienst und meldet Schäden direkt an die Verwaltung. Mehr unter Hausmeisterservice in Gelsenkirchen.

Fazit

Die meisten Fragen zur Hausverwaltung drehen sich um Kosten, Wechsel und das WEG-Recht. Bei GOTTSCHLING Immobilien ist der Preis fest: 24 € netto je Einheit und Monat. Ein Wechsel ist jederzeit per Mehrheitsbeschluss möglich. Für alle Details folgen Sie den Links zu Ratgeber, Lexikon und Musterbeschlüssen. Ihren Preis sehen Sie sofort im Rechner.

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Quellen