Gelsenkirchen
Maklerprovision in Gelsenkirchen – wer zahlt was?
Die Maklerprovision in NRW liegt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern üblicherweise bei 3,57 % inkl. MwSt. je Seite – Verkäufer und Käufer zahlen gleich viel. So hält es auch GOTTSCHLING Immobilien. Bei Kapitalanlagen wie Mehrfamilienhäusern und Grundstücken zahlt nur der Käufer 4,76 % inkl. MwSt., der Verkäufer ist courtagefrei.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtBei GOTTSCHLING Immobilien zahlen Verkäufer und Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses je 3,57 % inkl. MwSt.; bei Mehrfamilienhaus und Grundstück zahlt nur der Käufer 4,76 %.
Die Frage, die jeder Verkäufer zuerst stellt
„Was nimmt der Makler eigentlich?“ Die meisten Eigentümer stellen diese Frage nicht laut. Sie suchen sie abends im Internet – und finden zehn verschiedene Antworten. Mal 3 %, mal 6 %, mal „provisionsfrei“. Dazu Begriffe wie Innenprovision, Außenprovision, Halbteilung.
Schluss mit dem Rätselraten. Hier steht, was das Gesetz sagt, was in NRW üblich ist und was Sie bei GOTTSCHLING Immobilien konkret zahlen.
Die Courtage bei GOTTSCHLING Immobilien auf einen Blick
| Objektart | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung | 3,57 % inkl. MwSt. | 3,57 % inkl. MwSt. |
| Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte, Reihenhaus) | 3,57 % inkl. MwSt. | 3,57 % inkl. MwSt. |
| Mehrfamilienhaus (Kapitalanlage) | courtagefrei | 4,76 % inkl. MwSt. |
| Grundstück (Kapitalanlage) | courtagefrei | 4,76 % inkl. MwSt. |
Fälligkeit: Die Courtage wird erst nach dem Notartermin fällig. Kommt kein Kaufvertrag zustande, zahlen Sie keine Provision.
Alle Prozentsätze beziehen sich auf den Kaufpreis laut notariellem Vertrag und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
Mehr zu den einzelnen Objektarten: Eigentumswohnung verkaufen, Haus verkaufen, Mehrfamilienhaus verkaufen und Grundstück verkaufen.
Was das Gesetz vorschreibt: § 656a bis § 656d BGB
Seit der Reform des Maklerrechts gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser klare Regeln, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Diese Regeln gelten bundesweit – die Maklerprovision in NRW folgt ihnen genauso wie in jedem anderen Bundesland:
- Textform (§ 656a BGB): Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per E-Mail. Ein Handschlag reicht nicht.
- Halbteilung (§ 656c BGB): Arbeitet der Makler für beide Seiten, darf er von beiden nur gleich viel verlangen. Verzichtet er bei einer Seite, gilt der Verzicht auch für die andere.
- Weitergabe (§ 656d BGB): Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten diese Regeln nicht. Dort ist die Verteilung frei verhandelbar. Deshalb ist bei Kapitalanlagen die Regelung „nur der Käufer zahlt“ möglich.
Was in NRW üblich ist
In Nordrhein-Westfalen beträgt die übliche Gesamtcourtage beim Verkauf von Wohnungen und Häusern 7,14 % inkl. MwSt. – also 3,57 % je Seite. Gelsenkirchen bildet da keine Ausnahme.
Manche Anbieter werben mit niedrigeren Sätzen. Prüfen Sie dann genau:
- Werden Leistungen gestrichen, etwa Besichtigungen oder die Prüfung der Käufer?
- Kommen Gebühren für Exposé, Fotos oder Inserate dazu?
- Ist die Provision schon bei Unterschrift des Maklervertrags fällig?
Ein günstiger Prozentsatz nützt wenig, wenn der Verkaufspreis um mehrere Tausend € niedriger ausfällt.
Auch „provisionsfrei“ heißt nicht „kostenlos“. Irgendjemand bezahlt den Makler immer – oft steckt die Provision dann im Kaufpreis.
Beispielrechnungen
Eigentumswohnung für 130.000 €
Verkäufer: 3,57 % = 4.641 € · Käufer: 3,57 % = 4.641 €
Einfamilienhaus für 300.000 €
Verkäufer: 3,57 % = 10.710 € · Käufer: 3,57 % = 10.710 €
Mehrfamilienhaus für 600.000 €
Verkäufer: 0 € · Käufer: 4,76 % = 28.560 €
Alle Beträge sind Beispiele und enthalten die Mehrwertsteuer.

Was ist in der Courtage enthalten?
Für die Courtage bekommen Sie bei GOTTSCHLING Immobilien den kompletten Verkauf:
- Besichtigung und Preiseinschätzung vor Ort in Gelsenkirchen
- Beschaffung der Unterlagen (Grundbuch, Pläne, bei Wohnungen WEG-Unterlagen)
- Exposé mit Fotos und Grundrissen
- Vermarktung auf Portalen und an vorgemerkte Suchkunden
- Prüfung der Käuferfinanzierung
- Besichtigungen und Verhandlung
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins
- Übergabe mit Protokoll
Kosten, die nicht in der Courtage stecken, etwa für einen fehlenden Energieausweis, werden vorher mit Ihnen besprochen.
Was GOTTSCHLING Immobilien dafür einbringt
Am Ende zählt, was ein Makler für Ihre Courtage leistet. Die Zahlen hinter dem Team:
- über 400 Verkäufe und über 1.000 Vermietungen durch das Maklerteam
- über 20 Jahre Erfahrung im Ruhrgebiet, 17 Mitarbeiter
- rund 4.000 verwaltete Einheiten – das Team kennt Hausgeld, Rücklagen und Mietverträge aus der täglichen Arbeit
- 4,8 von 5 Sternen bei über 300 Bewertungen auf ProvenExpert – mehr unter Bewertungen
- ausgezeichnet als CHIP TOP-Makler, im Capital Makler-Kompass, von FOCUS und Bellevue
Der Sitz ist in Essen, direkt nebenan. Alle Termine finden vor Ort in Gelsenkirchen statt.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenWelche Kosten außer der Provision anfallen können
Ein Verkauf ist für den Verkäufer nicht kostenlos – auch nicht bei courtagefreien Objekten. Mögliche Kosten:
- Löschung der Grundschuld: Notar- und Grundbuchgebühren
- Vorfälligkeitsentschädigung: wenn Sie einen Kredit vorzeitig ablösen – siehe Verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft
- Einkommensteuer auf den Gewinn: bei Verkauf innerhalb der zehnjährigen Frist ohne Eigennutzung – siehe Spekulationsfrist
- Energieausweis: falls keiner vorliegt
- Erbschein oder Grundbuchberichtigung bei Erbfällen
Notarkosten für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer. Einen vollständigen Überblick gibt der Ratgeber Kosten beim Hausverkauf.
Typische Fallen beim Maklervertrag
Lesen Sie einen Maklervertrag genau, bevor Sie unterschreiben. Diese Punkte sollten Sie prüfen:
- Fälligkeit: Die Provision sollte erst mit dem wirksamen Kaufvertrag fällig werden. Vorab-Gebühren für Exposé oder Inserate sind ein Warnsignal.
- Laufzeit: Ein Alleinauftrag hat meist eine feste Laufzeit. Achten Sie darauf, wie Sie danach aus dem Vertrag herauskommen.
- Reservierungsgebühr: Manche Anbieter verlangen vom Käufer Geld für eine Reservierung. Das schreckt seriöse Käufer ab.
- Unklare Prozentsätze: Steht im Vertrag „zzgl. MwSt.“ oder „inkl. MwSt.“? 3,57 % inkl. MwSt. entsprechen 3 % zzgl. MwSt.
- Textform: Ein mündlicher Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist unwirksam (§ 656a BGB).
Bei GOTTSCHLING Immobilien steht die Courtage im Vertrag klar in Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Fällig wird sie erst nach dem Notartermin.
Und bei der Vermietung?
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. In der Praxis ist das der Vermieter. Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die Vermietung zwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Details auf der Seite Kosten der Vermietung.
Und wenn Sie Ihre Immobilie behalten und verwalten lassen? Dann berechnen Sie den Preis im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat zzgl. USt.
Wann der Makler keine Provision verlangen darf
Eine Provision gibt es nur, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein wirksamer Maklervertrag, eine Leistung des Maklers und ein wirksamer Kaufvertrag, der auf dieser Leistung beruht (§ 652 BGB). Fehlt eines davon, gibt es keinen Anspruch.
- Sie verkaufen an jemanden, den der Makler weder gefunden noch vorgestellt hat.
- Der Kaufvertrag wird wegen eines Formfehlers nie wirksam.
- Der Maklervertrag über Wohnung oder Einfamilienhaus wurde nicht in Textform geschlossen.
Ein seriöser Makler erklärt Ihnen diese Punkte vor der Unterschrift. Bei GOTTSCHLING Immobilien steht im Vertrag klar, wann die Courtage fällig wird: erst nach dem Notartermin.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern bindet die Halbteilung beide Seiten, wenn der Makler für beide tätig ist. Ein Rabatt für den Verkäufer gilt dann automatisch auch für den Käufer. Wichtiger als der Prozentsatz ist ohnehin der Nettoerlös: Was bleibt nach Abzug aller Kosten übrig?
Ein Makler, der den Preis um wenige Prozent besser verhandelt oder einen geplatzten Verkauf verhindert, ist seine Courtage oft schon wert. Mehr zur Abwägung lesen Sie im Ratgeber Haus verkaufen mit oder ohne Makler. Zurück zur Übersicht: Immobilienmakler Gelsenkirchen.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
Üblich sind beim Verkauf von Wohnungen und Häusern 7,14 % inkl. MwSt. insgesamt, also 3,57 % für Verkäufer und Käufer. GOTTSCHLING Immobilien berechnet diesen Satz bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken zahlt nur der Käufer 4,76 % inkl. MwSt.
Wer zahlt den Makler beim Verkauf einer Wohnung?
Beim Verkauf an einen Verbraucher zahlen Verkäufer und Käufer gleich viel, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB). Bei GOTTSCHLING Immobilien sind das je 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis.
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Bei GOTTSCHLING Immobilien wird die Courtage erst nach dem Notartermin fällig. Ohne wirksamen Kaufvertrag gibt es keine Provision. Bei Weitergabe an den Käufer nach § 656d BGB muss dieser erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
Warum zahlt der Verkäufer beim Mehrfamilienhaus keine Provision?
Für Mehrfamilienhäuser und Grundstücke gilt die gesetzliche Halbteilung nicht. Die Verteilung ist frei vereinbar. GOTTSCHLING Immobilien hat sich entschieden, bei diesen Kapitalanlagen nur den Käufer mit 4,76 % inkl. MwSt. zu belasten.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Bei selbstgenutzten Immobilien in der Regel nicht. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist mindert die Provision den steuerpflichtigen Gewinn. Für Käufer einer vermieteten Immobilie gehört sie meist zu den Anschaffungskosten. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Ihrem Fall.
Muss ich zahlen, wenn der Verkauf platzt?
Nein. Die Courtage hängt am wirksamen Kaufvertrag beim Notar. Platzt der Verkauf vorher, fällt keine Provision an. Vereinbarte Auslagen, etwa für einen Energieausweis, werden vorher abgesprochen.
Gilt die Halbteilung auch bei Doppelhaushälften und Reihenhäusern?
Ja. Das Gesetz spricht von Einfamilienhäusern. Dazu zählen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser, die von einer Familie bewohnt werden. Ob ein Haus mit Einliegerwohnung darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab und wird vor dem Maklervertrag geklärt.
Fazit
Die Maklerprovision in NRW und in Gelsenkirchen folgt klaren Regeln. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Verkäufer und Käufer bei GOTTSCHLING Immobilien je 3,57 % inkl. MwSt. Bei Mehrfamilienhäusern und Grundstücken zahlt nur der Käufer 4,76 % inkl. MwSt. – Sie als Verkäufer sind courtagefrei. Fällig wird die Courtage immer erst nach dem Notartermin. Fragen Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an und sehen Sie, was am Ende für Sie übrig bleibt.
Das könnte Sie auch interessieren
Was ist Ihre Immobilie wert?
Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen