Gelsenkirchen
Was kostet ein Makler für die Vermietung?
Ein Makler für die Vermietung kostet bei GOTTSCHLING Immobilien zwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Bezahlt wird er vom Vermieter, denn bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip. Was genau enthalten ist, wie Sie rechnen und wann sich die Ausgabe lohnt, zeigen die Beispiele unten.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtZwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt.; der Vermieter zahlt, weil er den Makler beauftragt (Bestellerprinzip).
Die ehrliche Frage: Lohnt sich das?
Sie sehen die Zahl „zwei Kaltmieten“ und denken: Das ist viel Geld für ein paar Besichtigungen. Die Frage ist berechtigt. Bei den Kosten für einen Makler in der Vermietung hilft nur eine ehrliche Rechnung.
Die Courtage ist ein fester Betrag, einmal fällig. Dem gegenüber stehen drei Risiken: Leerstand, ein Mieter, der nicht zahlt, und ein fehlerhafter Vertrag. Jedes davon kann Sie schnell ein Vielfaches kosten. Ein Makler lohnt sich, wenn er diese Risiken deutlich senkt und Ihnen viele Stunden Arbeit abnimmt.
Der Preis bei GOTTSCHLING Immobilien
Die Courtage für die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses beträgt:
- zwei Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt.
- mindestens 1.000 € zzgl. MwSt.
Fällig wird die Courtage erst, wenn die Vermietung abgeschlossen ist: Mietvertrag unterschrieben, Kaution eingegangen, Übergabe erledigt.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Wohnung und Haus. Auch der Stadtteil spielt keine Rolle. Ob Buer, Erle, Horst oder Neustadt: Die Regel ist überall gleich.
Rechenbeispiele
So rechnen Sie selbst. Alle Beträge sind Beispiele.
| Kaltmiete | Zwei Kaltmieten | Courtage netto | Courtage brutto (19 % MwSt.) |
|---|---|---|---|
| 380 € | 760 € | 1.000 € (Mindestbetrag) | 1.190 € |
| 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.190 € |
| 650 € | 1.300 € | 1.300 € | 1.547 € |
| 850 € | 1.700 € | 1.700 € | 2.023 € |
| 1.200 € (Haus) | 2.400 € | 2.400 € | 2.856 € |
Maßgeblich ist immer die Nettokaltmiete. Nebenkosten und Heizkosten zählen nicht mit. Ein Stellplatz, der mit vermietet wird, gehört zur Kaltmiete dazu.
Wer zahlt den Makler? Das Bestellerprinzip
Seit der Einführung des Bestellerprinzips gilt bei Mietwohnungen: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn. Das steht in § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz.
Beauftragen Sie als Vermieter einen Makler, zahlen Sie die Courtage. Der Mieter darf nicht zur Kasse gebeten werden. Auch nicht über Umwege wie eine „Abstandszahlung“ oder eine überhöhte Ablöse für eine Küche. Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 € geahndet werden kann (§ 8 WoVermittG).
Für Sie heißt das: Die Courtage ist ein klarer Kostenpunkt auf Ihrer Seite. Umso wichtiger ist, dass Sie dafür eine vollständige Leistung bekommen.
Was in der Courtage enthalten ist
- Einschätzung der marktgerechten Miete, ausgerichtet am Mietspiegel Gelsenkirchen
- Vorabnahme der Wohnung und Fotos
- Exposé mit allen Pflichtangaben zum Energieausweis
- Inserat auf den gängigen Portalen
- Bearbeitung und Vorauswahl aller Anfragen
- Besichtigungen vor Ort in Gelsenkirchen
- Prüfung von Selbstauskunft, Einkommen und Bonität
- Rechtssicherer Mietvertrag
- Wohnungsübergabe mit Protokoll, Zählerständen und Fotos
Den ganzen Ablauf beschreibt die Seite Den passenden Mieter finden. Einen Überblick über die Säule Vermietung finden Sie unter Wohnung vermieten in Gelsenkirchen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenWas ohne Makler auf Sie zukommt
Auch ohne Makler ist die Vermietung nicht kostenfrei. Rechnen Sie ehrlich mit:
- Inseratkosten: Portale verlangen für gute Sichtbarkeit Geld.
- Ihrer Zeit: grob geschätzt 20 bis 30 Stunden für Anfragen, Termine, Prüfung, Vertrag und Übergabe sind realistisch.
- Leerstand: Jeder Monat ohne Mieter kostet eine volle Miete plus Nebenkosten, die Sie selbst tragen.
- Fehlerkosten: unwirksame Klauseln, fehlendes Übergabeprotokoll, falscher Mieter.
Beispiel: Bei 600 € Kaltmiete kostet ein einziger Monat Leerstand 600 € plus Nebenkosten. Zwei Monate sind schon mehr als die halbe Courtage. Ein Mieter, der ein halbes Jahr nicht zahlt, kostet 3.600 € Miete plus Anwalt und Gericht. Mehr dazu im Ratgeber Räumungsklage: Dauer, Ablauf, Kosten.
Woran Sie ein faires Angebot erkennen
Nicht jeder günstige Preis ist am Ende günstig. Achten Sie bei jedem Makler auf diese Punkte:
- Klarer Preis vorab: Sie wissen vor dem Auftrag, was die Vermietung kostet. Keine Zusatzposten für Fotos oder Inserate im Kleingedruckten.
- Fälligkeit erst bei Erfolg: Bezahlt wird, wenn der Mieter unterschrieben hat und die Übergabe erledigt ist.
- Echte Bonitätsprüfung: Fragen Sie nach, welche Unterlagen geprüft werden. Ein Blick in den Personalausweis reicht nicht.
- Aktueller Mietvertrag: Mietrecht ändert sich. Alte Muster enthalten oft unwirksame Klauseln.
- Übergabe mit Protokoll: Ohne Protokoll fehlt Ihnen beim Auszug der Beweis.
- Nachweisbare Erfahrung: Zahlen, Bewertungen und Auszeichnungen, die Sie prüfen können.
GOTTSCHLING Immobilien kann über 1.000 Vermietungen durch das Maklerteam vorweisen. Auf ProvenExpert stehen 4,8 von 5 Sternen bei über 300 Bewertungen. Alle Details finden Sie auf der Seite Bewertungen und Auszeichnungen.
Steuern: Die Courtage mindert Ihre Steuerlast
Die Maklerkosten für die Vermietung zählen in der Regel zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sie ziehen die Courtage also von Ihren Mieteinnahmen ab. Je nach persönlichem Steuersatz holen Sie so einen Teil zurück.
Die genaue Behandlung hängt von Ihrem Einzelfall ab. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung. Auch die laufende Verwaltung ist absetzbar. Mehr dazu im Ratgeber Hausverwaltung steuerlich absetzen.
Vermietung und Verwaltung: Was danach kostet
Viele Vermieter kombinieren beides: einmal vermieten lassen, dann verwalten lassen. Die laufende Mietverwaltung kostet bei GOTTSCHLING Immobilien 24 € netto je Einheit und Monat. Garagen und Stellplätze kosten 5 € netto je Stück. Alles zzgl. USt.
Ihren genauen Preis berechnen Sie sofort im Preisrechner für die Mietverwaltung. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Es gilt drei Monate. Danach folgt der Vertragsentwurf. Was die Verwaltung im Detail kostet, zeigt die Seite Kosten der Mietverwaltung.
Und beim Verkauf? Dort gelten andere Sätze. Alles dazu auf der Seite Maklerprovision in Gelsenkirchen.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Was kostet ein Makler bei der Vermietung einer Wohnung?
Bei GOTTSCHLING Immobilien zahlen Sie zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Bei 700 € Kaltmiete sind das 1.400 € netto oder 1.666 € brutto. Andere Makler können andere Sätze verlangen, gesetzlich gibt es für die Vermieterseite keine feste Gebühr.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung in NRW?
In ganz Deutschland, also auch in NRW, gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. In der Regel ist das der Vermieter. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Makler ausschließlich für sich mit der Suche beauftragt hat.
Darf ich die Maklerkosten auf den Mieter umlegen?
Nein. Die Maklerkosten sind keine Betriebskosten und dürfen nicht über die Nebenkosten umgelegt werden. Auch versteckte Zahlungen, etwa eine überhöhte Ablöse, sind unzulässig. Verstöße können ein Bußgeld von bis zu 25.000 € nach sich ziehen.
Ist die Maklerprovision für die Vermietung verhandelbar?
Grundsätzlich legen Makler ihre Sätze selbst fest. Bei GOTTSCHLING Immobilien gilt ein klarer, einheitlicher Preis: zwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. So wissen Sie vorher genau, woran Sie sind.
Wann muss ich die Courtage bezahlen?
Die Courtage wird fällig, wenn die Vermietung abgeschlossen ist. Das heißt: Mietvertrag von allen unterschrieben, Kaution eingegangen, Übergabe mit Protokoll erledigt. Die Rechnung kommt also nach dem Abschluss, nicht vorab.
Kann ich die Maklerkosten für die Vermietung steuerlich absetzen?
In der Regel ja, als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sie mindern so die Steuer auf Ihre Mieteinnahmen. Für die genaue Einordnung ist Ihre Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
Warum gibt es einen Mindestbetrag von 1.000 €?
Der Aufwand für eine Vermietung ist bei einer kleinen Wohnung fast genauso hoch wie bei einer großen: Fotos, Exposé, Anfragen, Besichtigung, Prüfung, Vertrag und Übergabe. Der Mindestbetrag von 1.000 € zzgl. MwSt. deckt diesen Aufwand. Er greift bei Kaltmieten unter 500 €.
Fazit
Ein Makler für die Vermietung kostet bei GOTTSCHLING Immobilien zwei Kaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Sie zahlen als Vermieter, weil Sie den Auftrag geben. Dafür bekommen Sie die komplette Vermietung, vom Exposé bis zur Übergabe. Wer Leerstand, Mietausfall und Vertragsfehler gegenrechnet, sieht schnell, dass sich die Courtage oft schon durch einen vermiedenen Fehler bezahlt macht. Fragen Sie jetzt die Vermietung Ihrer Wohnung an.
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