Gelsenkirchen
Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Zertifiziert ist, wer vor der IHK geprüft wurde oder eine gleichgestellte Ausbildung hat (§ 26a WEG). Als zertifizierter Verwalter in Gelsenkirchen arbeitet GOTTSCHLING Immobilien für 24 € netto je Einheit und ist Mitglied im VDIV NRW.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtEin zertifizierter Verwalter hat vor der IHK nachgewiesen, dass er die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung besitzt (§ 26a WEG).
Woher wissen Sie, ob Ihr Verwalter das Handwerk kann?
Früher durfte sich fast jeder „Verwalter“ nennen. Ein Fachnachweis war nicht nötig. Ob jemand eine Jahresabrechnung lesen oder einen Beschluss richtig formulieren konnte, prüfte niemand. Die Folgen kennen viele Eigentümer: falsche Abrechnungen, anfechtbare Beschlüsse, verlorene Gelder.
Mit der WEG-Reform hat der Gesetzgeber eine Hürde eingebaut. Seitdem gibt es den zertifizierten Verwalter. Für Sie als Eigentümer ist das ein einfaches Prüfkriterium: Hat der Verwalter den Nachweis – oder nicht?
Was „zertifiziert“ genau bedeutet
§ 26a WEG regelt den Begriff. Zertifiziert ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die nötigen Kenntnisse verfügt. Die Prüfung umfasst drei Bereiche:
- Recht: Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht
- Kaufmännisches: Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung
- Technik: Gebäudetechnik, Instandhaltung, Energie
Gleichgestellt sind bestimmte Abschlüsse. Dazu gehören zum Beispiel die Befähigung zum Richteramt, die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, der geprüfte Immobilienfachwirt und Hochschulabschlüsse mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Das regelt die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung. Eine Kurzerklärung finden Sie im Lexikon unter zertifizierter Verwalter.
Ihr Anspruch als Eigentümer
Das Gesetz zählt die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Das heißt für Sie:
- Jeder einzelne Eigentümer kann verlangen, dass die WEG einen zertifizierten Verwalter bestellt.
- Lehnt die Mehrheit das ab, kann der Eigentümer seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen. Zuständig ist für Gelsenkirchen das Amtsgericht Gelsenkirchen (§ 43 WEG).
- Die Übergangsfrist für ältere Verwalter ohne Zertifikat ist abgelaufen.
Ausnahme für kleine Gemeinschaften: Hat die WEG weniger als neun Sondereigentumsrechte und ist ein Eigentümer selbst Verwalter, muss er nicht zertifiziert sein. Verlangt aber ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, entfällt die Ausnahme. Mehr dazu auf der Seite Verwalter für die kleine WEG.
Ihr Verwalter ist nicht zertifiziert? Das können Sie tun
- Nachweis anfordern: Bitten Sie den Verwalter schriftlich um das Zertifikat oder den gleichgestellten Abschluss.
- Thema auf die Tagesordnung setzen: Beantragen Sie einen Tagesordnungspunkt zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Vorlage dafür gibt es als Musterbeschluss Bestellung eines zertifizierten Verwalters.
- Angebote einholen: Holen Sie Angebote zertifizierter Verwalter ein und legen Sie diese der Versammlung vor.
- Abberufen und neu bestellen: Die Gemeinschaft kann den bisherigen Verwalter jederzeit abberufen. Der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG).
Wie der Wechsel praktisch läuft, zeigt die Seite Verwalterwechsel in 5 Schritten.
Was Fehler eines unerfahrenen Verwalters kosten
Das Zertifikat ist kein Selbstzweck. Es schützt Ihr Geld. Diese Fehler passieren besonders oft, wenn Fachwissen fehlt:
- Falsche Jahresabrechnung: Kosten werden nach dem falschen Schlüssel verteilt. Einzelne Eigentümer zahlen zu viel, andere zu wenig. Am Ende muss neu abgerechnet werden.
- Anfechtbare Beschlüsse: Eine fehlerhafte Einladung oder ein unklarer Beschlusstext reicht. Ein Eigentümer klagt innerhalb eines Monats (§ 45 WEG). Die Gemeinschaft trägt das Prozessrisiko.
- Versäumte Instandhaltung: Kleine Schäden am Dach oder an Leitungen werden übersehen. Aus einer Reparatur wird eine Sanierung.
- Lücken bei Versicherungen: Fehlt die Gebäudeversicherung zum Neuwert oder ist sie zu niedrig, zahlt im Schadensfall die Gemeinschaft selbst.
Warum das in Gelsenkirchen besonders zählt
Die Wohngebäude in Gelsenkirchen sind im Schnitt rund 64 Jahre alt. So steht es im Wohnungsmarktbericht der Stadt. Viele Häuser stammen aus der Zeit vor dem Krieg oder aus dem Wiederaufbau. Alte Häuser brauchen eine Verwaltung, die Technik versteht und die Rücklage vorausschauend plant. Dazu kommen lokale Themen wie die Fassadenförderung in Stadterneuerungsgebieten oder der Mietspiegel der Stadt. Ein geprüfter Verwalter kennt die Grundlagen. Ein erfahrener Verwalter kennt auch die Stolpersteine vor Ort.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenMehr als das Zertifikat: Verband und Musterbeschlüsse
Das Zertifikat ist die Mindestanforderung. GOTTSCHLING Immobilien geht einen Schritt weiter:
- Mitglied im VDIV NRW: Der Verband der Immobilienverwalter informiert seine Mitglieder über neue Gesetze und Urteile. Er bietet Fortbildungen und Fachwissen.
- Musterbeschlüsse des Verbands: Die Verwaltung übernimmt die Vorlagen des VDIV und setzt sie in den Versammlungen ein. Beschlüsse werden so sauber und rechtssicher formuliert.
- Frei nutzbare Vorlagen: Viele Beschlusstexte stehen in der Rubrik Musterbeschlüsse zum Kopieren bereit.
Ihr Vorteil: weniger Anfechtungen, weniger Streit, weniger Kosten für Anwälte und Gericht.
Erfahrung, die über die Prüfung hinausgeht
Eine Prüfung zeigt Wissen. Erfahrung zeigt, ob jemand es anwenden kann. Hinter GOTTSCHLING Immobilien stehen:
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- 17 Mitarbeiter
- über 20 Jahre Erfahrung
- 4,8 von 5 Sternen bei über 300 Bewertungen auf ProvenExpert
- Auszeichnung als TOP 5 Hausverwaltung im Ruhrgebiet
Der Sitz ist in Essen, direkt neben Gelsenkirchen. Versammlungen und Begehungen finden vor Ort in Gelsenkirchen statt. Woran Sie sonst eine gute Verwaltung erkennen, lesen Sie im Ratgeber gute Hausverwaltung erkennen.
Zertifizierter Verwalter in Gelsenkirchen zum festen Preis
Ein zertifizierter Verwalter muss nicht teuer sein. Bei GOTTSCHLING Immobilien gilt für jede Objektgröße:
- 24 € netto je Einheit und Monat
- 5 € netto je Garage oder Stellplatz
- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Sie berechnen den Preis sofort im Preisrechner für die WEG-Verwaltung. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail, danach der Vertragsentwurf. Alle Infos zur Verwaltung finden Sie auf der Seite WEG-Verwaltung Gelsenkirchen.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Muss ein WEG-Verwalter zertifiziert sein?
Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Jeder Eigentümer kann das verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen. Nur sehr kleine WEGs mit weniger als neun Einheiten und einem Eigentümer als Verwalter sind ausgenommen, solange nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.
Wie prüfe ich, ob mein Verwalter zertifiziert ist?
Fragen Sie schriftlich nach dem IHK-Zertifikat oder dem gleichgestellten Abschluss. Ein seriöser Verwalter legt den Nachweis ohne Zögern vor. Viele Verwalter nennen die Zertifizierung auch im Angebot oder auf ihrer Website.
Welche Abschlüsse sind dem Zertifikat gleichgestellt?
Gleichgestellt sind unter anderem die Befähigung zum Richteramt, die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau, der Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, der geprüfte Immobilienfachwirt und Hochschulabschlüsse mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Grundlage ist die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung.
Was passiert, wenn mein Verwalter nicht zertifiziert ist?
Seine Bestellung ist nicht automatisch unwirksam. Sie können aber verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Die Gemeinschaft kann den bisherigen Verwalter jederzeit abberufen. Eine Vorlage bietet der Musterbeschluss Abberufung des Verwalters.
Ist GOTTSCHLING Immobilien zertifizierter Verwalter?
Ja. GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. In den Versammlungen werden die Musterbeschlüsse des Verbands eingesetzt. Das gibt Ihrer Gemeinschaft in Gelsenkirchen zusätzliche Sicherheit.
Kostet ein zertifizierter Verwalter mehr?
Nicht zwingend. Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die WEG-Verwaltung 24 € netto je Einheit und Monat, Stellplätze 5 € netto. Der Preis gilt für jede Objektgröße. Ihren Preis zeigt der Preisrechner sofort.
Was ist der VDIV NRW?
Der VDIV NRW ist der Landesverband der Immobilienverwalter in Nordrhein-Westfalen. Er unterstützt seine Mitglieder mit Fachinformationen, Fortbildungen und Mustervorlagen. Für Eigentümer ist die Mitgliedschaft ein Zeichen, dass der Verwalter auf dem aktuellen Stand arbeitet.
Fazit
Jede WEG hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Prüfen Sie den Nachweis Ihres Verwalters und handeln Sie, wenn er fehlt. GOTTSCHLING Immobilien bietet beides: das Zertifikat und die Mitgliedschaft im VDIV NRW mit seinen Musterbeschlüssen. Dazu kommt ein fester Preis von 24 € netto je Einheit. Berechnen Sie jetzt den Preis für Ihre Gemeinschaft in Gelsenkirchen.
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