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Musterbeschluss Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Das steht in § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Mit dem Musterbeschluss unten bestellen Sie einen Verwalter mit IHK-Zertifikat und halten den Nachweis gleich fest.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG beschließen Sie mit einfacher Mehrheit. Der Nachweis der Zertifizierung sollte vor der Abstimmung vorliegen.

Hat Ihr Verwalter überhaupt eine Prüfung abgelegt?

Fragen Sie nach. Viele Eigentümer gehen einfach davon aus. Seit der WEG-Reform ist das aber kein Detail mehr. Ein Verwalter ohne Zertifizierung entspricht nicht mehr der ordnungsmäßigen Verwaltung. Ausnahmen gibt es nur für sehr kleine Gemeinschaften.

Für Sie steht viel auf dem Spiel. Der Verwalter verwaltet Ihr Geld, Ihre Rücklage und Ihr Gebäude. Ein Zertifikat zeigt, dass er die Grundlagen in Recht, Kaufmännischem und Technik beherrscht. Was genau dahintersteckt, erklärt die Seite zertifizierter Verwalter in Gelsenkirchen. Der Musterbeschluss Bestellung eines zertifizierten Verwalters unten hält den Nachweis gleich mit fest.

Der Beschlusstext zum Kopieren

TOP [Nr.]: Bestellung eines zertifizierten Verwalters

1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, bestellen [Name und Anschrift des Verwalters] zum Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums.

2. Der Verwalter ist zertifizierter Verwalter im Sinne von § 26a WEG. Er hat der Gemeinschaft vor der Abstimmung folgenden Nachweis vorgelegt: [IHK-Zertifikat vom [Datum] / gleichgestellte Qualifikation: [Bezeichnung]]. Bei einer Gesellschaft ist der Nachweis für [Name der zertifizierten Person, z. B. Geschäftsführer oder Mitarbeiter] erbracht.

3. Die Bestellung beginnt am [Datum Beginn] und endet am [Datum Ende].

4. Grundlage ist das Angebot vom [Datum], das der Einladung beilag. Die Vergütung beträgt [Betrag] € netto je Einheit und Monat sowie [Betrag] € netto je Garage oder Stellplatz und Monat, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Der Verwalter verpflichtet sich, der Gemeinschaft unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen der Zertifizierung entfallen.

6. [Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats / Der Wohnungseigentümer [Name]] wird ermächtigt, den Verwaltervertrag im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Was das Gesetz verlangt

Zwei Vorschriften greifen ineinander:

  • § 26a WEG sagt, wer sich zertifizierter Verwalter nennen darf. Das ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung bestanden hat. Eine eigene Verordnung stellt bestimmte Abschlüsse gleich, etwa Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau, ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt oder die Befähigung zum Richteramt.
  • § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG macht die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zum Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder Eigentümer kann sie verlangen.

Die Übergangsfrist für Verwalter, die schon vor der Reform im Amt waren, ist abgelaufen. Heute gilt die Pflicht ohne Schonfrist. Kurz erklärt finden Sie den Begriff im Lexikon: zertifizierter Verwalter.

Die Ausnahme für kleine Gemeinschaften

Eine Ausnahme gibt es. Sie gilt nur, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen:

  1. Die Gemeinschaft hat weniger als neun Sondereigentumsrechte.
  2. Ein Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft ist selbst Verwalter.

Aber Achtung: Verlangt ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, entfällt die Ausnahme. Für kleine Häuser lohnt deshalb ein Blick auf die Seite Verwaltung für kleine WEG. Dort sehen Sie, ab wann sich ein professioneller Verwalter rechnet.

Ein Rechenbeispiel zur Ausnahme

Ein Beispiel: Ein Haus in Gelsenkirchen hat acht Wohnungen mit acht verschiedenen Eigentümern. Einer von ihnen verwaltet das Haus seit Jahren selbst. Die ersten beiden Bedingungen sind erfüllt. Gilt die Ausnahme?

Das hängt von der dritten Bedingung ab. Ein Drittel von acht Eigentümern sind 2,67. Verlangen drei Eigentümer einen zertifizierten Verwalter, ist ein Drittel erreicht. Dann entfällt die Ausnahme. Verlangen es nur zwei, bleibt der Eigentümer-Verwalter zulässig. Gezählt wird dabei nach Köpfen, nicht nach Miteigentumsanteilen.

Hat dasselbe Haus neun Wohnungen, greift die Ausnahme nie. Dann kann jeder einzelne Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.

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Mehrheit und typische Fehler

Für die Bestellung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lehnt die Versammlung einen zertifizierten Verwalter ab, obwohl kein Ausnahmefall vorliegt, kann jeder Eigentümer klagen. Das Gericht kann die Bestellung dann ersetzen.

Häufige Fehler:

  • Kein Nachweis vor der Abstimmung. Lassen Sie sich das Zertifikat zeigen und halten Sie es im Protokoll fest.
  • Gesellschaft ohne zertifizierte Person. Bei einer GmbH zählt, dass die handelnden Personen zertifiziert sind.
  • Ausnahme falsch gezählt. Es zählen Sondereigentumsrechte, also auch Teileigentum wie Gewerbe oder Garagen mit eigenem Grundbuchblatt.

Mehr zum Ablauf der Bestellung lesen Sie im Ratgeber Verwalter bestellen.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG für Gelsenkirchen

Worauf Sie im Angebot achten sollten

Ein Zertifikat allein macht noch keine gute Verwaltung. Es zeigt das Grundwissen. Prüfen Sie im Angebot zusätzlich drei Dinge:

  • Klare Preise. Steht dort ein Preis je Einheit? Oder versteckt sich viel in Zusatzleistungen? Hilfe dazu gibt die Seite Kosten der WEG-Verwaltung.
  • Erreichbarkeit. Wer ist Ihr Ansprechpartner? Wie erreichen Sie ihn?
  • Vor-Ort-Termine. Finden Versammlungen und Begehungen in Gelsenkirchen statt?

Fragen Sie außerdem, wer das Zertifikat hält. Ist es nur eine Person in einem großen Büro? Oder arbeitet das zuständige Team selbst mit diesem Wissen? Ein Blick auf die Leistungen der WEG-Verwaltung zeigt, was zum Standard gehört.

GOTTSCHLING Immobilien: zertifiziert und im Verband

GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Die Verwaltung arbeitet mit den Musterbeschlüssen des Verbands. Das Team aus 17 Mitarbeitern betreut rund 4.000 Einheiten, mit über 20 Jahren Erfahrung. Den Nachweis bekommen Sie mit dem Angebot.

Der Preis ist transparent: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Rechnen Sie ihn sofort im Preisrechner aus. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Danach folgt der Vertragsentwurf. Wechseln Sie gerade den Verwalter? Dann hilft die Seite Verwalterwechsel. Alle Vorlagen finden Sie unter Musterbeschlüsse.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Muss ein WEG-Verwalter zertifiziert sein?

Ja, in den meisten Fällen. Jeder Eigentümer hat nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Ausgenommen sind nur Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst Verwalter ist – und auch das nur, wenn nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt.

Wie weist ein Verwalter seine Zertifizierung nach?

Mit dem Zertifikat der IHK oder mit dem Nachweis einer gleichgestellten Qualifikation, etwa dem Abschluss als Immobilienkaufmann. Lassen Sie sich das Dokument vor der Abstimmung zeigen. Halten Sie im Protokoll fest, welcher Nachweis vorlag.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Enthaltungen zählen nicht. Es gibt kein Mindestquorum, jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.

Was ist, wenn der bisherige Verwalter nicht zertifiziert ist?

Dann können Eigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Die Übergangsfrist für Altverwalter ist abgelaufen. Die Gemeinschaft kann den bisherigen Verwalter jederzeit abberufen und einen neuen bestellen.

Zählt bei einer Verwaltungsfirma die Firma oder die Person?

Bei einer Gesellschaft kommt es auf die Personen an, die die Verwaltung tatsächlich ausführen. Nennen Sie im Beschluss, für wen der Nachweis vorliegt. So ist später klar, worauf sich die Gemeinschaft verlassen hat.

Ist ein zertifizierter Verwalter in Gelsenkirchen teurer?

Nicht zwingend. Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die WEG-Verwaltung 24 € netto je Einheit und Monat plus 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer, für jede Objektgröße. Den genauen Preis sehen Sie sofort im Preisrechner.

Fazit

Ein zertifizierter Verwalter ist heute der Normalfall, nicht die Kür. Der Musterbeschluss Bestellung eines zertifizierten Verwalters oben deckt alle Pflichtangaben ab. Lassen Sie sich den Nachweis vor der Abstimmung zeigen und halten Sie ihn im Beschluss fest. Die einfache Mehrheit genügt. Prüfen Sie bei kleinen Häusern, ob die Ausnahme wirklich greift. Den Preis eines zertifizierten Verwalters sehen Sie sofort im Preisrechner.

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