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Lexikon der Hausverwaltung
Das Lexikon der Hausverwaltung erklärt 35 Fachbegriffe rund um Verwaltung, Eigentümergemeinschaft und Vermietung. Jeder Eintrag beginnt mit einer kurzen Definition in einem Satz. Danach folgen Beispiel, Rechtsgrundlage und die wichtigsten Fragen.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDas Lexikon der Hausverwaltung erklärt 35 Fachbegriffe aus WEG- und Mietrecht – jeweils mit Kurzdefinition, Beispiel und Paragraf.
„Laut TOP 4 wird die Erhaltungsrücklage aufgelöst …“ – Moment, was?
Briefe von der Verwaltung lesen sich oft wie eine fremde Sprache. Hausgeld, Sondernutzungsrecht, Vermögensbericht. Wer nicht weiß, was gemeint ist, stimmt in der Versammlung vielleicht gegen die eigenen Interessen.
Das Lexikon übersetzt. Jeder Begriff wird so erklärt, dass Sie ihn danach einem Freund erklären können. Die Einträge sind nach Themen sortiert.
Verwalter, Versammlung und Beschlüsse
Die Begriffe rund um die Organisation der Eigentümergemeinschaft. Ausführlich erklärt im Ratgeber WEG.
- Eigentümerversammlung – das Treffen, in dem die Gemeinschaft entscheidet.
- Umlaufbeschluss – beschließen ohne Versammlung, in Textform.
- Beschlusssammlung – die Liste aller Beschlüsse, die der Verwalter führen muss.
- Verwaltungsbeirat – die Eigentümer, die den Verwalter unterstützen und kontrollieren.
- Verwaltervertrag – der Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter.
- Abberufung – die Trennung vom Verwalter per Beschluss.
- Zertifizierter Verwalter – Verwalter mit IHK-Prüfung oder gleichwertiger Qualifikation nach § 26a WEG.
- Verwalterzustimmung – die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf, wenn die Teilungserklärung sie verlangt.
Eigentum und Rechte
Wem gehört was? Diese Begriffe klären es.
- Teilungserklärung – das Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft.
- Gemeinschaftseigentum – alles, was allen Eigentümern gemeinsam gehört.
- Sondereigentum – Ihre Wohnung und was nur Ihnen gehört.
- Sondernutzungsrecht – das Recht, eine Gemeinschaftsfläche allein zu nutzen – etwa einen Garten.
- Miteigentumsanteil – Ihr Anteil am Gemeinschaftseigentum, oft Grundlage der Kostenverteilung.
- Grundbuch – das amtliche Register für Eigentum und Belastungen.
Geld der Gemeinschaft
Diese Begriffe tauchen in jeder Einladung zur Eigentümerversammlung auf. Vorlagen für die passenden Beschlüsse finden Sie unter Musterbeschlüsse für die WEG.
- Hausgeld – die monatliche Vorauszahlung an die Gemeinschaft.
- Wohngeld – ein älterer Begriff für Hausgeld – nicht zu verwechseln mit der Sozialleistung.
- Wirtschaftsplan – der Haushaltsplan der Gemeinschaft für das kommende Jahr.
- Jahresabrechnung – die Abrechnung der tatsächlichen Kosten nach Jahresende.
- Vermögensbericht – der jährliche Bericht über Rücklagen und Vermögen.
- Erhaltungsrücklage – das Sparkonto der Gemeinschaft für Reparaturen.
- Sonderumlage – eine Extrazahlung, wenn das Geld nicht reicht.
- Kostenverteilungsschlüssel – die Regel, wer welchen Anteil an den Kosten trägt.
- Treuhandkonto – ein Konto, auf dem das Geld der Gemeinschaft getrennt vom Verwalter liegt.

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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenMiete und Nebenkosten
Die wichtigsten Begriffe für Vermieter. Mehr Praxiswissen bietet der Ratgeber für Vermieter.
- Betriebskosten – laufende Kosten, die Vermieter auf Mieter umlegen dürfen.
- Nebenkostenabrechnung – die jährliche Abrechnung der Betriebskosten für Mieter.
- Heizkostenabrechnung – die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser.
- Mietspiegel – die Übersicht über ortsübliche Mieten – in Gelsenkirchen ein einfacher Mietspiegel.
- Ortsübliche Vergleichsmiete – die Obergrenze für Mieterhöhungen im Bestand.
- Kappungsgrenze – die Höchstgrenze für Mieterhöhungen in drei Jahren – in Gelsenkirchen 20 %.
- Modernisierungsumlage – Mieterhöhung nach einer Modernisierung.
- Mietausfallwagnis – das Risiko, dass Miete ausbleibt – und wie man es einpreist.
- Räumungsklage – die Klage auf Herausgabe der Wohnung.
Pflichten, Wert und Energie
Begriffe, die bei Haftung, Verkauf und Bewertung wichtig werden. Was Ihre Immobilie wert ist, zeigt die Immobilienbewertung in Gelsenkirchen.
- Verkehrssicherungspflicht – die Pflicht, Gefahren auf dem Grundstück zu verhindern – vom Winterdienst bis zum Baum.
- Energieausweis – der Steckbrief zur Energieeffizienz bei Verkauf und Vermietung.
- Bodenrichtwert – der durchschnittliche Wert des Bodens je Quadratmeter in einer Lage.
Vom Begriff zur Lösung
Ein Begriff allein löst kein Problem. Wenn Sie mehr wissen wollen, finden Sie im Ratgeber für Eigentümer und Vermieter ausführliche Artikel. Schnelle Antworten stehen unter Häufige Fragen.
Sie möchten sich gar nicht mit Fachbegriffen beschäftigen? Dann übernimmt die WEG-Verwaltung von GOTTSCHLING Immobilien die Arbeit. Sie kostet 24 € netto je Einheit und Monat, zzgl. USt. Ihren Preis sehen Sie im Preisrechner.
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Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Wohngeld?
Beides meint im Wohnungseigentum dasselbe: die monatliche Vorauszahlung an die Eigentümergemeinschaft. „Wohngeld“ ist der ältere Begriff. Er wird leicht mit der staatlichen Sozialleistung Wohngeld verwechselt, deshalb spricht man heute meist von Hausgeld.
Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?
Gemeinschaftseigentum gehört allen Eigentümern gemeinsam, zum Beispiel Dach, Fassade und Treppenhaus. Sondereigentum gehört Ihnen allein, also Ihre Wohnung mit den Räumen im Inneren. Was genau wozu gehört, regelt die Teilungserklärung.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind laufende Kosten eines Gebäudes, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Welche das sind, regelt § 2 der Betriebskostenverordnung abschließend. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
Was bedeutet Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark die Miete bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete steigen darf. In Gelsenkirchen sind es höchstens 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB) – auch wenn die Vergleichsmiete höher liegt. Mehr unter Kappungsgrenze einfach erklärt.
Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Ein Verwalter, der vor der IHK geprüft wurde oder eine gleichwertige Qualifikation hat (§ 26a WEG). Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter.
Fazit
Wer die Fachbegriffe kennt, versteht Abrechnungen, Einladungen und Verträge – und entscheidet besser. Das Lexikon erklärt 35 Begriffe aus WEG- und Mietrecht in klaren Sätzen, mit Beispiel und Paragraf. Für tiefere Fragen führen die Links in den Ratgeber und zu den Musterbeschlüssen.
Alle Seiten in diesem Bereich
- Abberufung – einfach erklärtLexikon
- Beschlusssammlung – einfach erklärtLexikon
- Betriebskosten – einfach erklärtLexikon
- Eigentümerversammlung – einfach erklärtLexikon
- Erhaltungsrücklage – einfach erklärtLexikon
- Gemeinschaftseigentum – einfach erklärtLexikon
- Hausgeld – einfach erklärtLexikon
- Heizkostenabrechnung – einfach erklärtLexikon
- Jahresabrechnung – einfach erklärtLexikon
- Kappungsgrenze – einfach erklärtLexikon
- Kostenverteilungsschlüssel – einfach erklärtLexikon
- Mietausfallwagnis – einfach erklärtLexikon
- Mietspiegel – einfach erklärtLexikon
- Miteigentumsanteil – einfach erklärtLexikon
- Modernisierungsumlage – einfach erklärtLexikon
- Nebenkostenabrechnung – einfach erklärtLexikon
- Ortsübliche Vergleichsmiete – einfach erklärtLexikon
- Sondereigentum – einfach erklärtLexikon
- Sondernutzungsrecht – einfach erklärtLexikon
- Sonderumlage – einfach erklärtLexikon
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- Verwaltervertrag – einfach erklärtLexikon
- Verwaltungsbeirat – einfach erklärtLexikon
- Wirtschaftsplan – einfach erklärtLexikon
- Wohngeld – einfach erklärtLexikon
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