Lexikon

Eigentümerversammlung – einfach erklärt

Die Eigentümerversammlung ist das Treffen aller Wohnungseigentümer, in dem die Gemeinschaft per Beschluss entscheidet. Der Verwalter muss sie mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher in Textform kommen.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsgremium der WEG; der Verwalter beruft sie mindestens einmal jährlich mit drei Wochen Frist ein (§ 24 WEG).

Wozu dient die Eigentümerversammlung?

Das Dach ist undicht. Ein Nachbar will eine Wallbox. Der Verwalter will mehr Hausgeld. Wer entscheidet das? Nicht der Verwalter allein. Sondern alle Eigentümer gemeinsam in der Eigentümerversammlung.

Hier beschließt die Gemeinschaft unter anderem über:

Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung beim Abstimmen
Foto: Michael Burridge, CC0 via Openverse

Rechtsgrundlage: §§ 23 bis 25 WEG

  • Einberufung: Der Verwalter lädt mindestens einmal jährlich ein, in Textform, mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 WEG).
  • Beschlussfähigkeit: Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Ein Mindestquorum gibt es nicht mehr (§ 25 WEG).
  • Mehrheit: Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • Online-Teilnahme: Die Eigentümer können mit einfacher Mehrheit beschließen, dass man an einer Präsenzversammlung auch online teilnehmen kann (hybride Versammlung, § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG).
  • Rein virtuelle Versammlung: Sie braucht einen Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss gilt für höchstens drei Jahre (§ 23 Abs. 1a WEG). Nach einer Übergangsregel muss bis Ende 2028 trotzdem einmal im Jahr eine Präsenzversammlung stattfinden, wenn die Eigentümer nicht einstimmig darauf verzichten (§ 48 Abs. 6 WEG).
  • Niederschrift: Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.

Beispiel

Beispiel: Eine WEG in Gelsenkirchen-Buer mit zwölf Wohnungen trifft sich. Nur fünf Eigentümer kommen. Trotzdem ist die Versammlung beschlussfähig. Drei stimmen für die neue Gebäudeversicherung, zwei dagegen. Der Beschluss ist gefasst.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Eigentümerversammlung in Gelsenkirchen

Typische Fehler

  • Frist zu kurz: Weniger als drei Wochen macht Beschlüsse anfechtbar. Details im Ratgeber Einladung und Fristen.
  • Unklare Tagesordnung: Jeder Punkt muss so beschrieben sein, dass jeder weiß, worum es geht.
  • Fehlende Vollmachten: Wer vertreten wird, braucht eine Vollmacht in Textform. Mehr unter Vollmacht für die Eigentümerversammlung.
  • Keine Versammlung: Fällt sie aus, fehlen Beschlüsse über Geld und Reparaturen.

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Eigentümerversammlung in Gelsenkirchen

GOTTSCHLING Immobilien sitzt in der Nachbarstadt Essen. Versammlungen finden – je nach Beschluss der Gemeinschaft – online, hybrid oder vor Ort in Gelsenkirchen statt. Online und hybrid ist für viele Eigentümer am bequemsten. GOTTSCHLING bietet beide Formen an und empfiehlt sie sogar. Eine ordentliche Versammlung pro Jahr ist in der Grundvergütung enthalten. Weitere Versammlungen stehen transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Mehr dazu unter Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen. Wie die Organisation abläuft, zeigt die Seite Eigentümerversammlung in Gelsenkirchen.

Was die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen für Ihre Gemeinschaft kostet, berechnen Sie im Preisrechner für die WEG-Verwaltung: 24 € netto je Einheit und Monat, zzgl. USt.

Ein häufiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Entlastung des Verwalters. Eine Vorlage bietet der Musterbeschluss Entlastung des Verwalters.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Mindestens einmal im Jahr. So steht es in § 24 Abs. 1 WEG. Zusätzliche Versammlungen sind möglich, wenn es Gründe gibt oder mehr als ein Viertel der Eigentümer sie verlangt.

Welche Frist gilt für die Einladung zur Eigentümerversammlung?

Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform zugehen. Textform heißt: Brief oder E-Mail reichen. In besonders dringenden Fällen darf die Frist kürzer sein.

Ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig?

Ja, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Seit der WEG-Reform gibt es kein Mindestquorum mehr. Auch wenn nur wenige Eigentümer kommen, sind die Beschlüsse gültig.

Kann man online an der Eigentümerversammlung teilnehmen?

Ja, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat. Für die Online-Teilnahme an einer Präsenzversammlung reicht ein Beschluss mit einfacher Mehrheit. Eine rein virtuelle Versammlung braucht mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen und ist befristet. GOTTSCHLING Immobilien bietet beide Formen in Gelsenkirchen an. Mehr dazu im Ratgeber Online- und Hybrid-Versammlung.

Wer leitet die Eigentümerversammlung?

In der Regel der Verwalter. Die Gemeinschaft kann aber auch etwas anderes beschließen. Der Vorsitzende führt durch die Tagesordnung und stellt die Ergebnisse fest.

Was tun, wenn der Verwalter keine Versammlung einberuft?

Dann kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats einladen. Auch ein durch Beschluss ermächtigter Eigentümer darf das. Den Weg erklärt der Ratgeber Verwalter beruft keine Versammlung ein.

Fazit

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium Ihrer WEG. Hier fallen alle großen Entscheidungen. Nehmen Sie teil oder erteilen Sie eine Vollmacht. Achten Sie auf Frist und Tagesordnung – sonst droht Streit vor Gericht.

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