Lexikon
Treuhandkonto – einfach erklärt
Ein Treuhandkonto ist ein Bankkonto, das jemand in eigenem Namen führt, auf dem aber Geld liegt, das einem anderen gehört. In der Mietverwaltung schützt diese Trennung Mieten und Kautionen. In der WEG ist es anders: Dort wird das Konto auf den Namen der Gemeinschaft geführt, weil die Gemeinschaft rechtsfähig ist (§ 9a WEG).
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- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtEin Treuhandkonto ist ein Konto, das ein Treuhänder wie die Hausverwaltung für fremdes Geld führt – getrennt vom eigenen Vermögen. In der WEG läuft das Konto auf den Namen der Gemeinschaft.
Wo liegt eigentlich Ihr Hausgeld?
Sie überweisen jeden Monat Hausgeld. Dazu kommen Rücklagen, oft mehrere Zehntausend Euro. Aber auf welchem Konto liegt das Geld? Und was passiert, wenn der Verwalter in Schwierigkeiten gerät?
Genau hier kommt die Kontoart ins Spiel. Es gibt drei Varianten:
- Konto auf den Namen der Gemeinschaft: Die Eigentümergemeinschaft ist selbst Kontoinhaberin. Der Verwalter darf nur für sie darüber verfügen. So wird das Konto in der WEG geführt.
- Offenes Treuhandkonto: Die Verwaltung ist Kontoinhaberin. Die Bank weiß aber, dass das Geld anderen gehört. Das ist vor allem in der Mietverwaltung üblich und schützt bei Pfändung und Insolvenz.
- Sammelkonto der Verwaltung: Fremdgeld liegt mit eigenem Geld der Verwaltung zusammen. Das ist gefährlich und nicht ordnungsgemäß.
Wofür ist das wichtig?
Die Kontoart entscheidet, ob Ihr Geld im Ernstfall sicher ist. Die Eigentümergemeinschaft ist rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 WEG). Ihr gehört das Gemeinschaftsvermögen (§ 9a Abs. 3 WEG). Deshalb wird das Konto in der WEG auf den Namen der Gemeinschaft geführt. Der Verwalter bekommt nur die Befugnis, für die Gemeinschaft zu zahlen und Geld anzunehmen.
Bei der Mietverwaltung ist es anders. Dort verwaltet die Hausverwaltung Mieten für einen Eigentümer. Hier sind ein Konto auf den Namen des Eigentümers oder ein offenes Treuhandkonto üblich.
Beispiel: Ein Verwalter wird insolvent. Liegt das Hausgeld auf einem Konto der Gemeinschaft, bleibt es unangetastet. Lag es auf seinem privaten Geschäftskonto, müssen die Eigentümer um ihr Geld kämpfen. Was dann zu tun ist, zeigt der Ratgeber Verwalter insolvent.

Rechtsgrundlage
- § 9a Abs. 1 WEG: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig. Sie kann selbst Kontoinhaberin sein.
- § 9a Abs. 3 WEG: Das Gemeinschaftsvermögen gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
- § 47 InsO: Wer Geld nachweislich nur treuhänderisch hält, dessen Gläubiger dürfen nicht darauf zugreifen. Die Berechtigten können es aussondern.
- § 551 Abs. 3 BGB: Die Mietkaution muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen anlegen. Mehr dazu unter Mietkaution richtig anlegen.
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Ein Blick auf die Kontoauszüge reicht oft schon. Steht dort als Kontoinhaber die Gemeinschaft, zum Beispiel „WEG Musterstraße 1, Gelsenkirchen“? Dann ist alles in Ordnung. Steht dort nur der Name der Verwaltung, fragen Sie nach.
Bei einem Verwalterwechsel ist das Konto ein wichtiger Punkt. Läuft es auf die Gemeinschaft, ist der Wechsel einfach. Die Bank ändert nur, wer über das Konto verfügen darf. Lief es auf den alten Verwalter, muss das Geld erst auf ein neues Konto überwiesen werden. Das kostet Zeit und Nerven.
Typische Fehler
- Nicht nachfragen: Viele Eigentümer wissen nicht, auf wessen Namen das Konto läuft. Fragen Sie nach. Ihr Einsichtsrecht steht in § 18 Abs. 4 WEG.
- Rücklage auf demselben Konto: Übersichtlicher ist ein eigenes Rücklagenkonto. So sieht jeder im Vermögensbericht, was wirklich da ist.
- Keine Kontrolle: Der Verwaltungsbeirat sollte Kontoauszüge bei der Belegprüfung ansehen.
- Kontozugang nach Verwalterwechsel offen: Beim Wechsel muss die Verfügungsbefugnis des alten Verwalters sofort enden. Das Konto bleibt auf den Namen der Gemeinschaft bestehen. Nur die Befugnis geht auf den neuen Verwalter über.
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Was ist ein Treuhandkonto bei der Hausverwaltung?
Ein Treuhandkonto ist ein Konto, das die Hausverwaltung für fremdes Geld führt, etwa für Mieten in der Mietverwaltung. Das Geld gehört nicht der Verwaltung, sondern dem Eigentümer. Bei einem offenen Treuhandkonto weiß auch die Bank davon. In der WEG läuft das Konto dagegen auf den Namen der Gemeinschaft.
Auf wessen Namen läuft das Konto einer WEG?
In der WEG wird das Konto auf den Namen der Gemeinschaft geführt. Die Gemeinschaft ist rechtsfähig und Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens (§ 9a WEG). Der Verwalter darf nur für sie über das Konto verfügen. Ein Konto auf den Namen des Verwalters ist für eine WEG nicht der richtige Weg.
Ist mein Geld sicher, wenn der Verwalter insolvent wird?
Ja, wenn das Geld auf einem Konto der Gemeinschaft oder, in der Mietverwaltung, auf einem offenen Treuhandkonto liegt. Dann gehört es nicht zur Insolvenzmasse des Verwalters. Gefährlich wird es nur, wenn Fremdgeld mit Geld des Verwalters vermischt wurde.
Wie finde ich heraus, auf wessen Namen das WEG-Konto läuft?
Fragen Sie den Verwalter oder sehen Sie in die Unterlagen. Jeder Eigentümer darf nach § 18 Abs. 4 WEG die Verwaltungsunterlagen einsehen. Auch der Verwaltungsbeirat kann Kontoauszüge prüfen.
Braucht die Mietverwaltung in Gelsenkirchen ein Treuhandkonto?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Üblich ist entweder ein Konto auf den Namen des Eigentümers oder ein offenes Treuhandkonto der Verwaltung. Wichtig ist, dass Ihr Geld nie mit dem Geld der Verwaltung vermischt wird.
Gilt für die Mietkaution etwas Besonderes?
Ja. Der Vermieter muss die Kaution nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Üblich ist ein Mietkautionskonto oder ein verpfändetes Sparbuch. So ist die Kaution des Mieters auch bei einer Insolvenz des Vermieters geschützt.
Fazit
Ein Treuhandkonto trennt fremdes Geld vom Vermögen der Verwaltung. In der Mietverwaltung ist es eine übliche Lösung. In der WEG wird das Konto dagegen auf den Namen der Gemeinschaft geführt, weil sie rechtsfähig ist. Fragen Sie nach, auf wessen Namen Ihr Konto läuft. Das kostet eine E-Mail und schützt im Ernstfall Ihre Rücklagen.
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