Lexikon

Heizkostenabrechnung – einfach erklärt

Die Heizkostenabrechnung verteilt die Kosten einer zentralen Heizung und Warmwasserversorgung auf die einzelnen Wohnungen. Nach der Heizkostenverordnung muss der größte Teil nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Fehler kosten Vermieter bares Geld.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie Heizkostenabrechnung verteilt zentrale Heiz- und Warmwasserkosten zu 50 bis 70 % nach Verbrauch und den Rest nach Fläche (§§ 7, 8 HeizkostenV).

Wie funktioniert die Heizkostenabrechnung?

Ihre Mieterin im Erdgeschoss heizt kaum. Der Mieter unter dem Dach heizt viel. Beide sollen fair zahlen. Dafür gibt es die Heizkostenabrechnung.

Die Kosten werden in zwei Teile geteilt:

  • Verbrauchsanteil: 50 bis 70 % nach den Werten der Zähler oder Heizkostenverteiler.
  • Grundanteil: der Rest nach Wohnfläche.

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Nebenkostenabrechnung. In einer WEG ist sie Teil der Jahresabrechnung.

Rechtsgrundlage: Heizkostenverordnung

  • Erfassungspflicht: Der Verbrauch muss gemessen werden (§§ 4, 5 HeizkostenV).
  • Verteilung: 50 bis 70 % nach Verbrauch (§§ 7, 8 HeizkostenV). Bei schlecht gedämmten, mit Öl oder Gas beheizten Altbauten mit gedämmten Leitungen sind 70 % Pflicht.
  • Verbrauchsinformation: Bei fernablesbaren Geräten bekommen Nutzer monatlich eine Info (§ 6a HeizkostenV).
  • Kürzungsrecht: 15 %, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. Je 3 %, wenn Fernablesbarkeit oder Verbrauchsinformation fehlen (§ 12 HeizkostenV).

Dazu kommt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz.

Beispiel

Beispiel: Ein Haus in Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen hat 10.000 € Heizkosten. 70 % (7.000 €) werden nach Verbrauch verteilt, 30 % (3.000 €) nach Fläche. Eine 60-m²-Wohnung von insgesamt 600 m² zahlt beim Grundanteil 300 €. Dazu kommt ihr Verbrauchsanteil.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Heizkostenabrechnung in der Hausverwaltung Gelsenkirchen

Typische Fehler

  • Geräte nicht fernablesbar: Ältere Zähler müssen nachgerüstet werden. Die Frist erklärt der Ratgeber Fernablesbare Zähler: Pflicht für Vermieter.
  • CO2-Aufteilung vergessen: Dann darf der Mieter kürzen. Mehr unter CO2-Kosten aufteilen.
  • Falscher Verteilerschlüssel: Nur 50 %, wo 70 % Pflicht wären.
  • Frist verpasst: Auch die Heizkosten müssen binnen zwölf Monaten abgerechnet sein.

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Heizkostenabrechnung in Gelsenkirchen

Viele Häuser in Gelsenkirchen sind alt. Werden sie mit Öl oder Gas beheizt, gilt oft die Pflicht zu 70 % Verbrauchsanteil. Gerade in diesen Häusern zählt eine saubere Abrechnung. GOTTSCHLING Immobilien kümmert sich in der Mietverwaltung um die Betriebskostenabrechnung. Die Heizkosten-Info und die CO2-Aufteilung stehen transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Details zur Abrechnung finden Sie unter Nebenkostenabrechnung erstellen lassen.

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Häufige Fragen

Wie werden Heizkosten verteilt?

50 bis 70 % nach gemessenem Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. In bestimmten älteren, mit Öl oder Gas beheizten Gebäuden sind 70 % nach Verbrauch Pflicht. Der genaue Schlüssel muss in der Abrechnung stehen.

Wann darf der Mieter die Heizkosten kürzen?

Um 15 %, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird. Um je 3 %, wenn die Geräte nicht fernablesbar sind oder die vorgeschriebene Verbrauchsinformation fehlt. Auch bei fehlender CO2-Aufteilung darf er kürzen.

Gilt die Heizkostenverordnung auch für Eigentümergemeinschaften?

Ja. Auch eine WEG muss Heizkosten nach Verbrauch verteilen. Der Verwalter rechnet die Heizkosten in der Jahresabrechnung ab. Vermietende Eigentümer brauchen diese Werte für ihre eigene Nebenkostenabrechnung.

Was sind fernablesbare Zähler?

Das sind Geräte, die den Verbrauch per Funk übertragen. Niemand muss dafür die Wohnung betreten. Neue Geräte müssen fernablesbar sein. Ältere Geräte müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

Bis wann muss die Heizkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr fordern. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.

Muss die CO2-Aufteilung in der Heizkostenabrechnung stehen?

Ja. Vermieter müssen die CO2-Kosten nach dem Stufenmodell zwischen sich und dem Mieter aufteilen und das ausweisen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter.

Fazit

Die Heizkostenabrechnung verteilt die Heizkosten fair nach Verbrauch und Fläche. Die Heizkostenverordnung gibt genaue Regeln vor. Wer sie missachtet, verliert durch Kürzungen schnell mehrere Prozent. Saubere Geräte, richtiger Schlüssel und pünktliche Abrechnung schützen Ihr Geld.

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