Ratgeber

CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

Die CO2-Kosten aufteilen müssen Mieter und Vermieter für Heizung und Warmwasser nach einem 10-Stufen-Modell. Je mehr CO2 Ihr Haus pro Quadratmeter ausstößt, desto mehr zahlen Sie als Vermieter – von 0 % bis 95 %. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung stehen, sonst darf der Mieter kürzen.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtNach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz richtet sich Ihr Anteil nach dem CO2-Ausstoß je m² Wohnfläche und Jahr: unter 12 kg zahlen Sie nichts, ab 52 kg 95 %.

Eine neue Zeile in der Abrechnung

Die Gasrechnung für das Haus ist da. Ganz unten steht ein Betrag für den CO2-Preis. Früher haben Sie alles an die Mieter weitergegeben. Heute dürfen Sie das nicht mehr. Aber wie viel ist Ihr Anteil? Und wie rechnet man das?

Seit Einführung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) gilt: Die Kosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas werden aufgeteilt. Die Idee: Wer ein schlecht gedämmtes Haus vermietet, soll mitzahlen. Das soll Sie zum Modernisieren bewegen.

Für Vermieter in Gelsenkirchen ist das Thema wichtig. Der Gebäudebestand ist alt. Laut Wohnungsmarktbericht sind die Wohngebäude im Schnitt rund 64 Jahre alt. Viele Häuser landen deshalb in den höheren Stufen.

Für wen gilt die Aufteilung?

  • Für Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden: Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle.
  • Auch für Fernwärme, wenn sie aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird und der Versorger CO2-Kosten ausweist.
  • Für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung.

Bei Gasetagenheizungen, die der Mieter selbst mit dem Versorger abrechnet, gilt die Aufteilung ebenfalls. Dann muss der Mieter seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Für Nichtwohngebäude gilt eine pauschale 50:50-Teilung.

Das 10-Stufen-Modell

Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Anlage zum CO2KostAufG legt fest:

CO2-Ausstoß (kg/m²/Jahr)Anteil MieterAnteil Vermieter
unter 12100 %0 %
12 bis unter 1790 %10 %
17 bis unter 2280 %20 %
22 bis unter 2770 %30 %
27 bis unter 3260 %40 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4240 %60 %
42 bis unter 4730 %70 %
47 bis unter 5220 %80 %
52 und mehr5 %95 %

Faustregel: Je schlechter das Haus gedämmt und je älter die Heizung, desto höher Ihr Anteil.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

So rechnen Sie Schritt für Schritt

  1. Brennstoffmenge und CO2-Kosten aus der Rechnung des Versorgers nehmen. Versorger müssen die Emissionen und den CO2-Kostenanteil ausweisen.
  2. CO2-Ausstoß je m² berechnen: gesamter CO2-Ausstoß des Gebäudes in kg geteilt durch die gesamte Wohnfläche.
  3. Stufe ablesen und den Vermieteranteil bestimmen.
  4. CO2-Kosten aufteilen: Ihr Anteil wird von den Heizkosten abgezogen, bevor die Kosten auf die Mieter verteilt werden.
  5. In der Abrechnung ausweisen: Einstufung, CO2-Ausstoß und Aufteilung angeben.

Wird Warmwasser zentral erzeugt, gehört dessen Brennstoffanteil mit in die Rechnung. Den Ablauf der gesamten Heizkostenabrechnung erklärt das Lexikon zur Heizkostenabrechnung.

Rechenbeispiel für ein Gelsenkirchener Mehrfamilienhaus

Beispiel: Ein Gaszentralheizungshaus mit 600 m² Wohnfläche. Laut Versorgerrechnung entstehen 21.000 kg CO2 im Jahr. Die CO2-Kosten betragen 1.200 €.

  • CO2-Ausstoß je m²: 21.000 kg ÷ 600 m² = 35 kg/m²
  • Stufe: 32 bis unter 37 → 50 % Vermieter, 50 % Mieter
  • Ihr Anteil: 600 €. Die übrigen 600 € werden mit den Heizkosten auf die Mieter verteilt.

Zum Vergleich: Senken Sie den Ausstoß durch Dämmung oder eine effizientere Anlage auf unter 22 kg je m², fällt Ihr Anteil auf 20 %. So rechnet sich eine Modernisierung doppelt. Wie Sie Modernisierungskosten umlegen, zeigt der Ratgeber Modernisierungsumlage berechnen.

Heizkostenabrechnung mit CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Foto: Schorle, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Was passiert bei Fehlern?

Wenn Sie die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung nicht ausweisen, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Dazu kommen weitere Kürzungsrechte aus der Heizkostenverordnung:

  • 15 %, wenn nicht nach Verbrauch abgerechnet wird
  • 3 %, wenn die Messgeräte nicht fernablesbar sind, obwohl sie es sein müssten
  • 3 %, wenn die vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation fehlt

Diese Kürzungen addieren sich. Mehr zu den Messgeräten im Ratgeber Fernablesbare Zähler: Pflicht für Vermieter. Und vergessen Sie die Abrechnungsfrist nicht – siehe Nebenkostenabrechnung: Fristen für Vermieter.

Vermietete Eigentumswohnung: Daten von der WEG

Vermieten Sie eine Eigentumswohnung mit Zentralheizung? Dann brauchen Sie die CO2-Daten aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Die WEG-Verwaltung muss Brennstoffmenge, Emissionen und CO2-Kosten liefern, damit Sie gegenüber Ihrem Mieter richtig aufteilen können.

Fehlen diese Angaben, fragen Sie früh nach. Wie die Jahresabrechnung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Jahresabrechnung prüfen.

Richtig aufteilen lassen

CO2-Kosten aufteilen heißt: rechnen mit vielen Zahlen aus verschiedenen Quellen. Ein Fehler kostet Sie Geld oder führt zu Streit. Die Nebenkostenabrechnung von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt die Einstufung und den Ausweis in der Abrechnung. Die CO2-Aufteilung ist eine Zusatzleistung der Mietverwaltung in Gelsenkirchen und steht transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Den Grundpreis der Verwaltung zeigt der Preisrechner für die Mietverwaltung sofort: ab 24 € netto je Einheit im Monat. Alle Preise erklärt die Seite Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Nach einem 10-Stufen-Modell im CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Maßgeblich ist der CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 kg zahlt der Vermieter nichts, ab 52 kg zahlt er 95 %. Dazwischen steigt sein Anteil in Schritten von 10 %punkten, in der höchsten Stufe auf 95 %.

Wo finde ich die CO2-Kosten meines Hauses?

Der Versorger muss die CO2-Kosten und die Emissionen in der Rechnung ausweisen. Bei Heizöl oder Flüssiggas stehen die Angaben auf der Lieferrechnung. Bei einer Eigentumswohnung liefert die WEG-Verwaltung die Daten mit der Jahresabrechnung.

Was passiert, wenn ich die CO2-Kosten nicht aufteile?

Der Mieter darf seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen. Außerdem kann er die zu viel gezahlten CO2-Kosten zurückverlangen. Weisen Sie die Aufteilung deshalb immer in der Heizkostenabrechnung aus.

Gilt die CO2-Aufteilung auch bei Gasetagenheizungen?

Ja. Rechnet der Mieter direkt mit dem Gasversorger ab, kann er vom Vermieter dessen Anteil an den CO2-Kosten erstattet verlangen. Er muss das innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Versorgers geltend machen.

Gilt die Aufteilung bei einer Wärmepumpe?

Nein. Das Gesetz betrifft den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Gas und Öl. Eine Wärmepumpe mit Strom verursacht keine CO2-Kosten nach diesem Gesetz. Dann entfällt die Aufteilung.

Kann ich meinen CO2-Anteil senken?

Ja, indem Sie den CO2-Ausstoß des Gebäudes senken. Dämmung, neue Fenster oder eine effizientere Heizung führen in eine niedrigere Stufe. Viele Häuser in Gelsenkirchen sind alt. Hier kann eine Modernisierung den Vermieteranteil spürbar senken.

Darf ich meinen CO2-Anteil steuerlich absetzen?

Den Anteil, den Sie selbst tragen, können Sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Er mindert Ihre Steuerlast. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater.

Fazit

Die CO2-Kosten aufteilen Sie als Vermieter nach einem festen Stufenmodell. Je höher der Ausstoß je Quadratmeter, desto mehr zahlen Sie. Rechnen Sie den Wert aus den Versorgerdaten aus, lesen Sie die Stufe ab und weisen Sie die Aufteilung in der Abrechnung aus. Sonst darf der Mieter kürzen. In Gelsenkirchen mit vielen älteren Häusern lohnt der Blick auf energetische Verbesserungen doppelt.

Das könnte Sie auch interessieren

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Quellen