Lexikon

Wohngeld – einfach erklärt

Wohngeld hat zwei Bedeutungen. Im Wohnungseigentum ist es ein älterer Begriff für das Hausgeld, also die monatliche Vorauszahlung an die Eigentümergemeinschaft. Im Sozialrecht ist Wohngeld ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen.

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  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
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Kurz gesagtWohngeld meint entweder das Hausgeld in der WEG (§ 28 WEG) oder den staatlichen Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz – je nach Zusammenhang.

Ein Wort, zwei Welten

In einem alten Kaufvertrag steht: „Das Wohngeld beträgt 280 € monatlich.“ Muss der Käufer jetzt einen Antrag bei der Stadt stellen? Nein. Gemeint ist das Hausgeld. Solche Missverständnisse passieren oft.

  • Wohngeld im Wohnungseigentum: die monatliche Zahlung jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Heute sagt man meist Hausgeld.
  • Wohngeld als Sozialleistung: ein Zuschuss vom Staat zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Eigentums.
Überweisung des monatlichen Wohngelds an die Eigentümergemeinschaft
Foto: Coyau, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Wohngeld als Hausgeld in der WEG

Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft. Dazu gehören Versicherung, Wasser, Müll, Hausmeister, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan.

Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 1 WEG. Die Eigentümer beschließen die Vorschüsse. Wer nicht zahlt, kann von der Gemeinschaft verklagt werden. Was dann passiert, zeigt der Ratgeber Hausgeld nicht bezahlt.

Beispiel: Ein Vermieter in Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen zahlt 320 € Hausgeld im Monat. Einen Teil davon darf er über die Betriebskosten an seinen Mieter weitergeben. Verwaltungskosten und Rücklage gehören nicht dazu. Welcher Anteil umlagefähig ist, erklärt der Ratgeber Hausgeld umlagefähig.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Wohngeld und Hausgeld in der WEG-Verwaltung Gelsenkirchen

Wohngeld als staatlicher Zuschuss

Das staatliche Wohngeld bekommen Haushalte, deren Einkommen knapp ist, die aber keine Grundsicherung oder kein Bürgergeld mit Wohnkosten beziehen.

  • Mietzuschuss für Mieter
  • Lastenzuschuss für Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen

Rechtsgrundlage: das Wohngeldgesetz (WoGG). Die Höhe hängt nach § 4 WoGG von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder Belastung und dem Einkommen ab. In Gelsenkirchen stellen Sie den Antrag bei der Stadt Gelsenkirchen.

Für Vermieter wichtig: Wohngeld fließt an den Mieter, nicht an Sie. Für Mieter mit Leistungen vom Jobcenter gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Jobcenter-Miete in Gelsenkirchen.

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Woran Sie erkennen, welches Wohngeld gemeint ist

Meist verrät der Zusammenhang die richtige Bedeutung:

  • Kaufvertrag, Exposé, Protokoll der Eigentümerversammlung: Gemeint ist fast immer das Hausgeld an die Gemeinschaft.
  • Bescheid der Stadt, Antrag, Einkommensnachweis: Gemeint ist die Sozialleistung.
  • Mietvertrag: Hier taucht das Wort selten auf. Steht es dort, fragen Sie nach.

Wer eine Wohnung in Gelsenkirchen kauft, sollte sich das aktuelle Hausgeld schriftlich bestätigen lassen. Am besten mit dem letzten Wirtschaftsplan. So wissen Sie genau, was monatlich auf Sie zukommt. Fragen Sie auch, ob eine Erhöhung oder eine Sonderumlage bereits beschlossen ist.

Typische Fehler

  • Begriffe verwechselt: In Exposés und Verträgen besser „Hausgeld“ schreiben.
  • Hausgeld komplett umgelegt: Nur die umlagefähigen Betriebskosten dürfen an Mieter gehen.
  • Hausgeld als Kaufkriterium übersehen: Ein hohes Hausgeld kann auf eine gute Rücklage hindeuten oder auf Probleme. Fragen Sie nach.

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Häufige Fragen

Ist Wohngeld dasselbe wie Hausgeld?

Im Wohnungseigentum ja. Wohngeld ist dort ein älterer Begriff für das Hausgeld, also die monatliche Zahlung an die Eigentümergemeinschaft. Heute wird meist Hausgeld gesagt, um Verwechslungen mit der Sozialleistung zu vermeiden.

Wer bekommt staatliches Wohngeld?

Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Leistungen wie Bürgergeld mit Wohnkosten beziehen. Mieter bekommen einen Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer einen Lastenzuschuss. Maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnkosten nach dem Wohngeldgesetz.

Wo beantrage ich Wohngeld in Gelsenkirchen?

Der Antrag wird bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt, die für die Wohngeldbewilligung zuständig ist. Informationen und Formulare finden Sie auf gelsenkirchen.de. Für Bürgergeld-Empfänger ist dagegen das Jobcenter zuständig.

Kann ein Vermieter das Hausgeld auf den Mieter umlegen?

Nur teilweise. Umlagefähig sind die Betriebskosten nach § 2 BetrKV, etwa Wasser, Müll, Hausmeister und Versicherung. Verwaltungskosten, Instandhaltung und die Rücklage zahlt der Vermieter selbst.

Was passiert, wenn ein Eigentümer sein Hausgeld nicht zahlt?

Die Gemeinschaft mahnt und kann den Betrag gerichtlich einfordern. Für Anlagen in Gelsenkirchen ist das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig. Bei hohen Rückständen kann die Gemeinschaft im Extremfall sogar die Zwangsversteigerung betreiben.

Bekomme ich als Wohnungseigentümer staatliches Wohngeld?

Ja, wenn Sie selbst in der Wohnung wohnen und die Einkommensgrenzen einhalten. Das nennt sich Lastenzuschuss. Für vermietete Wohnungen gibt es keinen Lastenzuschuss.

Fazit

Wohngeld hat zwei Bedeutungen. In der Eigentümergemeinschaft ist es das Hausgeld, also die monatliche Zahlung an die Gemeinschaft. Im Sozialrecht ist es ein Zuschuss vom Staat zu den Wohnkosten. Schauen Sie immer auf den Zusammenhang und schreiben Sie in Verträgen lieber „Hausgeld“.

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