Lexikon
Beschlusssammlung – einfach erklärt
Die Beschlusssammlung ist das fortlaufende Verzeichnis aller Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter muss sie führen. Jeder Eigentümer und jeder Kaufinteressent mit Ermächtigung eines Eigentümers kann darin nachlesen, was die WEG entschieden hat.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDie Beschlusssammlung ist die vom Verwalter geführte, nummerierte Liste aller Beschlüsse und Urteile einer WEG (§ 24 Abs. 7 WEG).
Was steht in der Beschlusssammlung?
Darf Ihr Nachbar eine Markise anbringen? Wurde die Dachsanierung schon beschlossen? Wer das wissen will, braucht kein Archiv voller Protokolle. Er braucht die Beschlusssammlung.
Hinein gehören laut Gesetz:
- der Wortlaut der Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung mit Ort und Datum,
- schriftliche Beschlüsse, also jeder Umlaufbeschluss, mit Ort und Datum der Verkündung,
- Urteile aus Gerichtsverfahren der Gemeinschaft, mit Datum, Gericht und Parteien.
Alles wird fortlaufend nummeriert. Wird ein Beschluss später aufgehoben, bekommt er einen Vermerk.
Rechtsgrundlage: § 24 Abs. 7 und 8 WEG
Die Pflicht steht in § 24 Abs. 7 WEG. Die Eintragungen müssen unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Geführt wird die Sammlung vom Verwalter (§ 24 Abs. 8 WEG). Gibt es keinen Verwalter, übernimmt das der Vorsitzende der Versammlung.
Jeder Eigentümer darf die Sammlung einsehen. Ein Dritter darf das mit Ermächtigung eines Eigentümers, zum Beispiel ein Käufer.
Beispiel
Beispiel: Sie wollen eine Wohnung in Gelsenkirchen-Resse kaufen. Der Verkäufer ermächtigt Sie zur Einsicht. Damit sehen Sie in der Beschlusssammlung, dass eine Sonderumlage für das Dach beschlossen wurde. Diese Kosten können auf Sie zukommen.

Typische Fehler
- Nur Protokolle gesammelt: Ein Ordner mit Protokollen ist keine Beschlusssammlung. Die Sammlung braucht den genauen Wortlaut und eine Nummer.
- Verspätete Eintragung: Wochen später nachgetragen ist zu spät.
- Gerichtsurteile fehlen: Auch Urteile gehören hinein.
- Keine Übergabe beim Wechsel: Beim Verwalterwechsel muss die Sammlung vollständig mitgehen.
Eine schlampig geführte Sammlung ist ein Warnsignal. Den Weg zum neuen Verwalter zeigt die Seite Hausverwaltung wechseln.
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Die Beschlusssammlung ist Teil der laufenden WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Mehr zu Pflicht und Einsicht lesen Sie im Ratgeber Beschlusssammlung: Pflicht und Einsicht. Wie das Protokoll der Eigentümerversammlung aussehen muss, steht dort ebenfalls.
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Wer führt die Beschlusssammlung?
Die Beschlusssammlung führt der Verwalter (§ 24 Abs. 8 WEG). Gibt es keinen Verwalter, ist der Vorsitzende der Eigentümerversammlung zuständig. Die Gemeinschaft kann auch einen Eigentümer damit beauftragen.
Wer darf die Beschlusssammlung einsehen?
Jeder Wohnungseigentümer darf sie einsehen. Dritte dürfen das mit Ermächtigung eines Eigentümers. Das betrifft vor allem Kaufinteressenten, die vor dem Kauf einer Eigentumswohnung prüfen wollen, was beschlossen wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Protokoll und Beschlusssammlung?
Das Protokoll beschreibt eine einzelne Versammlung mit Ablauf und Abstimmungen. Die Beschlusssammlung listet alle Beschlüsse über die Jahre hinweg mit Nummer und Wortlaut. Sie ist das schnelle Nachschlagewerk der WEG.
Gehören Umlaufbeschlüsse in die Beschlusssammlung?
Ja. Auch Beschlüsse, die ohne Versammlung in Textform gefasst wurden, müssen eingetragen werden. Dazu kommen Ort und Datum der Verkündung.
Warum ist die Beschlusssammlung beim Wohnungskauf wichtig?
Beschlüsse binden auch den neuen Eigentümer. Wer eine Wohnung in Gelsenkirchen kauft, übernimmt also beschlossene Sonderumlagen oder Regeln. Ein Blick in die Sammlung schützt vor bösen Überraschungen. Eine Checkliste bietet der Ratgeber Eigentumswohnung kaufen: Diese WEG-Unterlagen prüfen.
Was passiert, wenn der Verwalter keine Beschlusssammlung führt?
Dann verletzt er eine gesetzliche Pflicht. Die Eigentümer können ihn jederzeit mit Mehrheit abberufen. Zusätzlich kann die Gemeinschaft Schadensersatz prüfen, wenn ihr ein Nachteil entsteht.
Fazit
Die Beschlusssammlung ist das Gedächtnis Ihrer WEG. Sie zeigt auf einen Blick, was gilt. Ein guter Verwalter führt sie lückenlos und sofort. Prüfen Sie im Zweifel selbst – Sie haben das Recht dazu.
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