Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Verwalterbestellung
Für die Bestellung eines neuen Verwalters braucht Ihre Eigentümergemeinschaft einen Beschluss mit einfacher Mehrheit. Darin stehen Name des Verwalters, Beginn, Laufzeit und Vergütung. Unten finden Sie einen fertigen Beschlusstext mit Platzhaltern zum Kopieren.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDer Beschluss zur Verwalterbestellung braucht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen und muss Verwalter, Beginn, Laufzeit (höchstens fünf Jahre) und Vergütung klar benennen.
Die Versammlung ist in drei Wochen. Ist Ihr Beschluss wasserdicht?
Die Angebote liegen auf dem Tisch. Der alte Verwalter ist raus oder hört bald auf. Jetzt fehlt nur noch der Beschluss. Genau hier passieren die meisten Fehler. Ein unklarer Text kann angefochten werden. Dann steht Ihre Gemeinschaft womöglich monatelang ohne handlungsfähigen Verwalter da.
Der Musterbeschluss unten nimmt Ihnen diese Sorge ab. Er ist kurz, klar und deckt alle Punkte ab, die ein Gericht später sehen will. Sie tragen nur noch Ihre Daten ein. Wie der ganze Wechsel abläuft, lesen Sie auf der Seite zum Verwalterwechsel in Gelsenkirchen. Der Musterbeschluss Verwalterbestellung unten ist schnell angepasst.

Der Beschlusstext zum Kopieren
Das Beispiel zeigt die Bestellung der GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Für jeden anderen Verwalter tauschen Sie einfach Name und Anschrift aus.
TOP [Nr.]: Bestellung eines neuen Verwalters
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, bestellen die GOTTSCHLING Immobilien GmbH, Gemarkenstr. 37, 45147 Essen, für die Zeit vom [Datum Beginn] bis [Datum Ende] zur Verwalterin des gemeinschaftlichen Eigentums.
2. Die Laufzeit beträgt [Anzahl] Jahre (höchstens fünf Jahre; bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens drei Jahre, § 26 Abs. 2 Satz 1 WEG).
3. Grundlage ist das Angebot der GOTTSCHLING Immobilien GmbH vom [Datum des Angebots], das der Einladung beilag. Die Vergütung beträgt [Betrag] € netto je Einheit und Monat sowie [Betrag] € netto je Garage oder Stellplatz und Monat, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nach dem Preisverzeichnis des Angebots vergütet.
4. Für die Dauer der Bestellung schließt die Gemeinschaft mit der GOTTSCHLING Immobilien GmbH den Verwaltervertrag in der Fassung vom [Datum der Vertragsfassung]. Er lag der Einladung bei und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. [Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats / Der Wohnungseigentümer [Name]] wird ermächtigt, den Vertrag im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.
5. Die Bestellung von [Name des bisherigen Verwalters] endet am [Datum] [durch Zeitablauf / durch Abberufung gemäß TOP [Nr.]].
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Achtung beim Namen: Übernehmen Sie Name und Anschrift genau so: „GOTTSCHLING Immobilien GmbH, Gemarkenstr. 37, 45147 Essen“. Dazu gehört immer der Zeitraum „vom … bis …“. Häufige Fehler sind „Gottschling Immobilien“ ohne „GmbH“, „Gottschling GmbH“ (das ist ein anderes Unternehmen) und ein fehlender Zeitraum. Dann ist nicht die richtige Firma wirksam bestellt. Die Bestellung muss in einer zweiten Versammlung wiederholt werden. Kopieren Sie den Text deshalb am besten wörtlich.
Wann Ihre WEG diesen Beschluss braucht
Sie brauchen den Beschluss immer dann, wenn ein Verwalter neu ins Amt kommt. Typische Anlässe sind:
- Die Bestellung des alten Verwalters läuft aus und soll nicht verlängert werden.
- Die Gemeinschaft hat den Verwalter abberufen (siehe Musterbeschluss Abberufung).
- Der Verwalter hat sein Amt niedergelegt oder ist insolvent.
- Die Gemeinschaft hatte bisher gar keinen Verwalter, zum Beispiel eine kleine WEG in Selbstverwaltung.
Soll der bisherige Verwalter einfach weitermachen, nutzen Sie den Musterbeschluss Wiederbestellung. Hintergrundwissen zum ganzen Ablauf bietet der Ratgeber Verwalter bestellen.
Welche Mehrheit gilt und was sagt das Gesetz?
Die Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 und 2 WEG. Über die Bestellung entscheiden die Eigentümer per Beschluss. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Enthaltungen zählen nicht mit. Ein Mindestquorum gibt es nicht mehr. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung kann also entscheiden.
Zwei Grenzen setzt das Gesetz bei der Laufzeit:
- Höchstens fünf Jahre für jede Bestellung.
- Höchstens drei Jahre für die erste Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums, also meist beim Neubau.
Einen Notar brauchen Sie für die Bestellung nicht. Nur wenn der Verwalter seine Stellung später gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss, sind beglaubigte Unterschriften nötig. Dafür gibt es den Musterbeschluss Nachweis der Verwaltereigenschaft. Mehr zu Stimmen und Mehrheiten erklärt der Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenFünf Fehler, die einen Bestellungsbeschluss angreifbar machen
- Keine Vergleichsangebote. Bei einem neuen Verwalter sollen den Eigentümern in der Regel mehrere Angebote vorliegen. Fehlen sie, droht die Anfechtung. Hilfe bietet der Musterbeschluss Auswahl aus mehreren Angeboten.
- Angebot nicht verschickt. Jeder Eigentümer muss vor der Versammlung wissen, worüber er abstimmt. Legen Sie das Angebot der Einladung bei.
- Laufzeit offen oder zu lang. Ohne Enddatum entsteht Streit. Was über fünf Jahre hinausgeht, ist unwirksam.
- Niemand darf unterschreiben. Ohne Ermächtigung bleibt der Verwaltervertrag liegen.
- Lücke zwischen alt und neu. Endet der alte Verwalter am 31. und beginnt der neue erst später, ist niemand zuständig. Rechnungen bleiben liegen, Fristen laufen ab.
Wer einen Beschluss anfechten will, hat dafür nur einen Monat Zeit. Details stehen im Ratgeber Beschluss anfechten.
Was der Beschluss für Ihr Hausgeld bedeutet
Die Vergütung des Verwalters zahlen alle Eigentümer über das Hausgeld. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf das Angebot. Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet die WEG-Verwaltung 24 € netto je Einheit und Monat. Für jede Garage und jeden Stellplatz kommen 5 € netto dazu. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Das gilt für jede Objektgröße, ohne Staffel. Was eine Einheit ist, legt die Teilungserklärung fest – nicht die Größe.
Ihren genauen Preis sehen Sie sofort im Preisrechner für die WEG-Verwaltung. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Es gilt drei Monate. Danach folgt der Vertragsentwurf. So haben Sie alle Unterlagen rechtzeitig für die Einladung. Einen Überblick über alle Kosten gibt die Seite Kosten der WEG-Verwaltung. Den Vergleich mit der Mietverwaltung zeigt die Seite Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen.

Wie GOTTSCHLING Immobilien mit Verbandsmustern arbeitet
GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW, dem Verband der Immobilienverwalter. Die Verwaltung setzt die Musterbeschlüsse und Vorlagen des Verbands ein und passt sie an jede Gemeinschaft an. Für Sie heißt das: Beschlüsse folgen einem geprüften Aufbau. Das senkt das Risiko einer Anfechtung.
Das Team betreut rund 4.000 Einheiten. Die Firma ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG. Der Sitz liegt in Essen, direkt nebenan. Versammlungen finden – je nach Beschluss der Gemeinschaft – online, hybrid oder vor Ort in Gelsenkirchen statt. Online und hybrid sind für viele Eigentümer am bequemsten. Termine wie Begehungen finden vor Ort statt. Alle Leistungen der WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen finden Sie auf der Übersichtsseite. Tipps für die Suche gibt die Seite Hausverwaltung in Gelsenkirchen gesucht. Weitere Vorlagen stehen in der Sammlung Musterbeschlüsse für die WEG.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zur Verwalterbestellung?
Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 Abs. 1 WEG. Enthaltungen werden nicht gezählt. Gezählt wird nach Köpfen, wenn Ihre Teilungserklärung nichts anderes regelt. Ein Mindestquorum für die Beschlussfähigkeit gibt es nicht mehr.
Wie lange darf ein Verwalter höchstens bestellt werden?
Die Bestellung darf höchstens fünf Jahre dauern. Bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums, meist beim Neubau, sind es höchstens drei Jahre. Danach ist eine erneute Bestellung per Beschluss möglich.
Braucht die WEG für die Verwalterbestellung einen Notar?
Nein. Der Bestellungsbeschluss wirkt ohne Notar. Beglaubigte Unterschriften auf dem Protokoll brauchen Sie nur, wenn der Verwalter seine Stellung gegenüber Behörden nachweisen muss, etwa beim Grundbuchamt für eine Verwalterzustimmung. Das regelt § 26 Abs. 4 WEG.
Muss die Vergütung im Beschluss stehen?
Ja, die Eigentümer sollten wissen, was sie beschließen. Am sichersten nennen Sie die Vergütung im Beschluss und verweisen auf das Angebot, das der Einladung beilag. Konkrete Beträge tragen Sie in die Platzhalter ein.
Was passiert, wenn niemand den Verwaltervertrag unterschreibt?
Dann ist der Verwalter zwar bestellt, aber der Vertrag fehlt. Streit über Pflichten und Vergütung ist programmiert. Ermächtigen Sie deshalb im Beschluss eine Person, meist den Beiratsvorsitzenden. Das sieht § 9b Abs. 2 WEG vor.
Kann eine WEG in Gelsenkirchen auch einen Verwalter aus Essen bestellen?
Ja, der Sitz des Verwalters spielt rechtlich keine Rolle. Wichtig ist, dass er erreichbar ist und Termine vor Ort wahrnimmt. GOTTSCHLING Immobilien sitzt in Essen. Versammlungen laufen je nach Beschluss der Gemeinschaft online, hybrid oder vor Ort in Gelsenkirchen.
Kann der Beschluss angefochten werden?
Ja, jeder Eigentümer kann binnen eines Monats nach der Versammlung Anfechtungsklage erheben. Zuständig ist das Amtsgericht Gelsenkirchen. Ein klarer Beschlusstext und mehrere Vergleichsangebote senken dieses Risiko deutlich.
Fazit
Ein guter Bestellungsbeschluss nennt den Verwalter, den Beginn, die Laufzeit und die Vergütung. Mit diesem Musterbeschluss Verwalterbestellung starten Sie sicher in die neue Amtszeit. Er ermächtigt eine Person zur Unterschrift und schließt die Lücke zum alten Verwalter. Die einfache Mehrheit reicht. Nutzen Sie die Vorlage, legen Sie das Angebot der Einladung bei und berechnen Sie Ihren Preis vorab online.
Das könnte Sie auch interessieren
- WEG-Verwalter gesucht? Der Wechsel in 5 SchrittenGelsenkirchen
- Neuen Verwalter bestellen: Ablauf und MehrheitRatgeber
- Musterbeschluss Abschluss des VerwaltervertragsMusterbeschluss zum Kopieren
- Musterbeschluss Auswahl aus mehreren VerwalterangebotenMusterbeschluss zum Kopieren
- Was kostet eine WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen?Gelsenkirchen
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen