Gelsenkirchen

Leistungen der WEG-Verwaltung im Überblick

Die Leistungen der WEG-Verwaltung decken vier Bereiche ab: das Geld der Gemeinschaft, die Eigentümerversammlung, das Gebäude und die rechtliche Vertretung. Der Grundpreis von 24 € netto je Einheit deckt bei GOTTSCHLING Immobilien die laufende Verwaltung ab. Zusatzleistungen stehen vorher transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW
Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Leistungen der WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen

Kurz gesagtZur WEG-Verwaltung gehören Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Hausgeld, Versammlung, Beschlusssammlung, Instandhaltung, Versicherungen, Notmaßnahmen und die Vertretung der Gemeinschaft.

Was bekommen Sie eigentlich für Ihr Geld?

Diese Frage stellen sich viele Eigentümer beim Blick auf die Hausgeldabrechnung. Da steht ein Betrag für den Verwalter. Doch was macht er dafür? Oft bleibt das unklar. Und genau das erzeugt Misstrauen.

Die gute Nachricht: Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung sind klar geregelt. Wer sie kennt, kann jedes Angebot prüfen. Und Sie wissen, was Sie von Ihrer Verwaltung erwarten dürfen.

1. Finanzen: das Geld der Gemeinschaft

Das Hausgeld gehört der Gemeinschaft. Die Verwaltung sorgt dafür, dass es richtig eingesetzt wird.

  • Wirtschaftsplan: Er legt fest, wie viel Hausgeld jeder Eigentümer zahlt (§ 28 Abs. 1 WEG). Mehr im Ratgeber Wirtschaftsplan der WEG.
  • Hausgeld einziehen: per Lastschrift, mit Kontrolle aller Zahlungseingänge
  • Mahnwesen: Zahlt ein Eigentümer nicht, wird freundlich und dann bestimmt gemahnt. Notfalls folgt mit Beschluss der gerichtliche Weg.
  • Rechnungen prüfen und zahlen: Jede Rechnung wird auf Auftrag und Leistung geprüft.
  • Jahresabrechnung: Sie zeigt, was wirklich ausgegeben wurde (§ 28 Abs. 2 WEG). Vermietende Eigentümer bekommen die umlagefähigen Kosten getrennt ausgewiesen.
  • Vermögensbericht: Er zeigt den Stand der Rücklage und das Vermögen der Gemeinschaft (§ 28 Abs. 4 WEG).
  • Erhaltungsrücklage: Die Verwaltung verwaltet sie getrennt und schlägt eine angemessene Höhe vor.

Das Geld der Gemeinschaft liegt auf eigenen Konten der WEG. Es wird nie mit dem Geld der Verwaltung vermischt.

2. Eigentümerversammlung und Beschlüsse

In der Versammlung entscheidet die Gemeinschaft. Die Verwaltung bereitet alles vor und setzt die Beschlüsse um.

  • Einladung in Textform mit mindestens drei Wochen Frist (§ 24 Abs. 4 WEG)
  • Tagesordnung mit ausformulierten Beschlussanträgen
  • Leitung der Versammlung vor Ort in Gelsenkirchen
  • Online-Teilnahme, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat
  • Protokoll (Niederschrift) und Eintrag in die Beschlusssammlung
  • Umsetzung aller Beschlüsse

Für die Beschlusstexte nutzt GOTTSCHLING Immobilien die Musterbeschlüsse des VDIV NRW. Eigene Vorlagen zum Kopieren finden Sie unter Musterbeschlüsse. Wie die Versammlung im Detail abläuft, steht auf der Seite Eigentümerversammlung organisieren.

3. Das Gebäude: Instandhaltung und Technik

Das Gemeinschaftseigentum muss in gutem Zustand bleiben. Das ist eine der wichtigsten Aufgaben (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG).

  • Begehungen des Hauses
  • Aufnahme von Schäden und Mängeln
  • Angebote einholen und Aufträge nach Beschluss vergeben
  • Wartungen planen: Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder, Brandschutz, Dachrinnen
  • Trinkwasserprüfung auf Legionellen, wo sie Pflicht ist
  • Kontrolle der Arbeiten und der Rechnungen

Kleinere Aufgaben darf die Verwaltung selbst entscheiden. Das sind Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung ohne erhebliche Kosten (§ 27 WEG). Die Gemeinschaft kann dafür eine Wertgrenze festlegen. Eine Vorlage bietet der Musterbeschluss Wertgrenze für Aufträge des Verwalters.

Ein Vorteil von GOTTSCHLING Immobilien: der eigene Hausmeisterservice. Kleine Reparaturen, Kontrollgänge und Winterdienst lassen sich so schnell organisieren.

4. Notfälle: schnell handeln, Schaden begrenzen

Ein Rohrbruch am Freitagabend. Ein Sturm deckt Teile des Dachs ab. In solchen Fällen darf die Verwaltung sofort handeln, auch ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Ziel ist, größeren Schaden abzuwenden.

  • Notdienst beauftragen
  • Schaden dokumentieren
  • Versicherung informieren und den Schaden abwickeln
  • Eigentümer informieren

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5. Versicherungen, Verträge und Verkehrssicherung

  • Versicherungen: Gebäudeversicherung zum Neuwert und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüfen und betreuen (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG)
  • Dienstleister: Verträge für Reinigung, Garten, Hausmeister, Wartung und Energie verwalten und vergleichen
  • Verkehrssicherung: Winterdienst und Gehwegreinigung organisieren. In Gelsenkirchen gilt die Straßenreinigungssatzung: Zwischen 7 und 20 Uhr muss bei Schnee und Glätte unverzüglich geräumt und gestreut werden. Was nachts gefallen ist, muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein. Der Gehweg wird mindestens alle 14 Tage gereinigt. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst in Gelsenkirchen.
  • Gebühren: Rechnungen und Bescheide für das Gemeinschaftseigentum prüfen, etwa von Gelsendienste (Abfall) und Gelsenkanal (Abwasser)

6. Recht und Vertretung

Die Verwaltung vertritt die Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG). Das betrifft zum Beispiel:

  • Verträge mit Handwerkern und Dienstleistern abschließen
  • Schriftverkehr mit Behörden, Versorgern und Nachbarn
  • Einsicht in Unterlagen für Eigentümer ermöglichen (§ 18 Abs. 4 WEG)
  • Verwalterzustimmung beim Verkauf einer Wohnung erteilen, wenn die Teilungserklärung sie verlangt
  • nach Beschluss: Anwalt beauftragen und Klagen begleiten

WEG-Verwaltung: Leistungen im Grundpreis und Zusatzleistungen

Der Grundpreis von 24 € netto je Einheit deckt die laufende Verwaltung ab: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht, Hausgeld und Konten, eine ordentliche Eigentümerversammlung im Jahr sowie Erreichbarkeit und Grundbetreuung.

Andere Leistungen kosten extra. Beispiele: weitere Versammlungen, Umlaufbeschlüsse, Mahnungen, Handwerkerbeauftragungen, Begehungen ab der zweiten im Jahr, die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Verwalterzustimmung beim Verkauf oder die Begleitung einer großen Sanierung. Alle Zusatzleistungen stehen transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Sie wissen also vorher, was eine Leistung kostet.

Die Preise im Detail stehen auf der Seite Kosten der WEG-Verwaltung. Ihren Gesamtpreis zeigt der Preisrechner sofort an.

Leistungen über die WEG hinaus

Viele Eigentümer vermieten ihre Wohnung. Für sie bietet GOTTSCHLING Immobilien die Sondereigentumsverwaltung an, also die Verwaltung der einzelnen vermieteten Wohnung. Sie ist dort möglich, wo GOTTSCHLING auch die WEG verwaltet.

Sie suchen einen neuen Mieter? Das Maklerteam hat über 1.000 Vermietungen begleitet. Mehr unter Wohnung vermieten in Gelsenkirchen. Wer verkaufen will, findet Hilfe unter Immobilienmakler Gelsenkirchen. Zurück zur Übersicht geht es zur Seite WEG-Verwaltung Gelsenkirchen.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Welche Leistungen muss eine WEG-Verwaltung erbringen?

Die Kernaufgaben stehen im Wohnungseigentumsgesetz: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), Einberufung der Versammlung und Beschlusssammlung (§ 24 WEG), Erhaltung des Gemeinschaftseigentums und Notmaßnahmen (§ 27 WEG) sowie die Vertretung der Gemeinschaft (§ 9b WEG). Was davon der Grundpreis abdeckt und was laut Preisverzeichnis extra kostet, steht bei GOTTSCHLING Immobilien transparent im Vertrag.

Ist die Eigentümerversammlung im Preis enthalten?

Ja, eine ordentliche Eigentümerversammlung im Jahr ist im Preis von 24 € netto je Einheit enthalten. Zusätzliche außerordentliche Versammlungen sind eine Sonderleistung. Ihr Preis steht vorher im Preisverzeichnis.

Darf der Verwalter ohne Beschluss Handwerker beauftragen?

Bei kleinen Maßnahmen ohne erhebliche Kosten und in dringenden Notfällen ja (§ 27 WEG). Größere Aufträge brauchen einen Beschluss der Gemeinschaft. Die WEG kann per Beschluss eine Wertgrenze festlegen, bis zu der der Verwalter selbst entscheiden darf.

Kümmert sich die WEG-Verwaltung auch um meine vermietete Wohnung?

Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, nicht um Ihr Mietverhältnis. Dafür gibt es die Sondereigentumsverwaltung. GOTTSCHLING Immobilien bietet sie dort an, wo das Team auch die WEG verwaltet.

Bekomme ich als Vermieter die umlagefähigen Kosten ausgewiesen?

Ja. Die Jahresabrechnung weist die umlagefähigen Betriebskosten getrennt aus. So können vermietende Eigentümer in Gelsenkirchen ihre Nebenkostenabrechnung einfacher erstellen. Mehr dazu im Ratgeber Hausgeld umlagefähig.

Wer kümmert sich um den Winterdienst?

Der Winterdienst ist Pflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. In der WEG organisiert die Verwaltung ihn, zum Beispiel über einen Dienstleister. GOTTSCHLING Immobilien hat dafür einen eigenen Hausmeisterservice.

Darf ich als Eigentümer die Unterlagen der Verwaltung einsehen?

Ja. Jeder Eigentümer hat das Recht, die Verwaltungsunterlagen einzusehen (§ 18 Abs. 4 WEG). Dazu gehören Belege, Verträge und Kontoauszüge der Gemeinschaft. Die Verwaltung vereinbart dafür einen Termin.

Was kostet die WEG-Verwaltung mit den Grundleistungen?

Bei GOTTSCHLING Immobilien kostet sie 24 € netto je Einheit und Monat, Stellplätze 5 € netto, zzgl. Umsatzsteuer. Der Preis gilt für jede Objektgröße. Den genauen Betrag zeigt der Preisrechner.

Fazit

Eine gute WEG-Verwaltung kümmert sich um Geld, Versammlung, Gebäude und Recht. Bei GOTTSCHLING Immobilien deckt der Grundpreis von 24 € netto je Einheit die laufende Verwaltung ab. Zusatzleistungen stehen vorher transparent im Preisverzeichnis. Dazu kommen der eigene Hausmeisterservice und Termine vor Ort in Gelsenkirchen. Prüfen Sie Ihr aktuelles Angebot mit dieser Liste – und berechnen Sie dann Ihren Preis.

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