Lexikon
Zertifizierter Verwalter – einfach erklärt
Ein zertifizierter Verwalter ist ein WEG-Verwalter, der vor der IHK nachgewiesen hat, dass er die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse hat. Gleichgestellt sind bestimmte Berufsabschlüsse. Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtZertifizierter Verwalter ist, wer die IHK-Prüfung nach § 26a WEG bestanden hat oder einen gleichgestellten Abschluss besitzt.
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Eine Eigentümergemeinschaft verwaltet oft hohe Rücklagen. Der Verwalter entscheidet über Aufträge, Versicherungen und Abrechnungen. Trotzdem durfte sich lange Zeit jeder Verwalter nennen. Das hat die WEG-Reform geändert.
Seither gilt: Die Eigentümer können einen zertifizierten Verwalter verlangen. Er muss Kenntnisse in drei Bereichen nachweisen:
- Recht: WEG, Mietrecht, Vertragsrecht
- Kaufmännisches: Buchhaltung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung
- Technik: Gebäude, Instandhaltung, Energie
Wofür ist das wichtig?
Ein zertifizierter Verwalter bringt eine geprüfte Grundlage mit. Das senkt das Risiko teurer Fehler, etwa bei Beschlüssen oder Abrechnungen. Die Zertifizierung allein garantiert aber keine gute Arbeit. Wie Sie eine gute Verwaltung erkennen, zeigt der Ratgeber gute Hausverwaltung erkennen.
Beispiel: Eine kleine Gemeinschaft in Gelsenkirchen-Beckhausen hat sechs Wohnungen. Ein Eigentümer verwaltet sie selbst. Das ist erlaubt, weil es weniger als neun Einheiten sind. Verlangen aber zwei von sechs Eigentümern einen zertifizierten Verwalter, muss die Gemeinschaft einen bestellen. Zwei von sechs sind ein Drittel.
GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Mehr dazu auf der Seite zertifizierter WEG-Verwalter in Gelsenkirchen.

Rechtsgrundlage: § 26a und § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG
- § 26a Abs. 1 WEG: Zertifiziert ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er die nötigen Kenntnisse hat.
- Verordnung über die Prüfung (ZertVerwV): Gleichgestellt sind unter anderem Volljuristen, Immobilienkaufleute, Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, geprüfte Immobilienfachwirte und Absolventen eines immobilienwirtschaftlichen Studiums.
- § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG: Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Ausnahme: weniger als neun Sondereigentumsrechte und ein Eigentümer ist Verwalter – es sei denn, ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter.
- § 48 Abs. 4 WEG: Die Übergangsfrist für Altverwalter ist abgelaufen.
Eine Vorlage für den Beschluss finden Sie unter Musterbeschluss zertifizierter Verwalter.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenSo fragen Sie den Nachweis richtig ab
Ein Zertifikat lässt sich leicht prüfen. Fragen Sie den Verwalter vor der Bestellung nach diesen Punkten:
- Welche Person in der Verwaltung ist zertifiziert oder hat einen gleichgestellten Abschluss?
- Betreut diese Person Ihre Anlage selbst oder steuert sie das Team?
- Kann der Verwalter eine Kopie des Nachweises für die Versammlungsunterlagen geben?
Bei einer GmbH zählt nicht das Firmenschild. Es kommt auf die Menschen an, die die Arbeit tatsächlich machen. Für Gemeinschaften in Gelsenkirchen gilt dabei dasselbe wie überall in Deutschland. Die Regeln stehen im Bundesgesetz, es gibt keine Sonderregeln der Stadt.
Typische Fehler
- Nicht nachgefragt: Lassen Sie sich das Zertifikat oder den gleichgestellten Abschluss zeigen.
- Zertifikat mit Qualität verwechselt: Achten Sie auch auf Erreichbarkeit, Transparenz und Bewertungen.
- Ausnahme falsch verstanden: Sie gilt nur für kleine Anlagen mit einem Eigentümer als Verwalter.
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Was ist ein zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG?
Ein zertifizierter Verwalter hat vor der IHK eine Prüfung über rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse bestanden. Gleichgestellt sind bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse. Die Regel stammt aus der WEG-Reform und soll Eigentümer vor unqualifizierten Verwaltern schützen.
Muss jede WEG einen zertifizierten Verwalter haben?
Jeder Eigentümer hat Anspruch darauf, weil die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Eine Ausnahme gilt für Gemeinschaften mit weniger als neun Einheiten, wenn ein Eigentümer selbst Verwalter ist. Auch dort kann ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen.
Welche Abschlüsse sind der IHK-Zertifizierung gleichgestellt?
Gleichgestellt sind unter anderem die Befähigung zum Richteramt, die Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und der geprüfte Immobilienfachwirt. Auch ein Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zählt. Grundlage ist die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung.
Gilt die Pflicht auch für bestehende Verwalter?
Ja. Für Verwalter, die schon vor der Reform bestellt waren, gab es eine Übergangsfrist. Diese ist abgelaufen. Heute kann jeder Eigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird.
Wie prüfe ich, ob mein Verwalter zertifiziert ist?
Fragen Sie nach dem IHK-Zertifikat oder dem gleichgestellten Abschluss. Ein seriöser Verwalter legt den Nachweis ohne Zögern vor. Bei einer juristischen Person kommt es auf die Personen an, die die Verwaltung tatsächlich durchführen.
Ist GOTTSCHLING Immobilien ein zertifizierter Verwalter?
Ja. GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Das Team betreut rund 4.000 Einheiten und übernimmt Gemeinschaften in ganz Gelsenkirchen.
Fazit
Ein zertifizierter Verwalter hat seine Kenntnisse vor der IHK oder durch einen gleichgestellten Abschluss nachgewiesen. Jede Eigentümergemeinschaft hat Anspruch darauf, mit einer engen Ausnahme für kleine Anlagen. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen. Und achten Sie zusätzlich auf Transparenz und Erreichbarkeit.
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