Musterbeschluss zum Kopieren

Musterbeschluss Beauftragung eines Rechtsanwalts

Will die Eigentümergemeinschaft klagen oder sich gegen eine Klage wehren, beschließt sie die Beauftragung eines Anwalts mit einfacher Mehrheit. Die Gemeinschaft ist nach § 9a WEG selbst rechtsfähig und wird vom Verwalter vertreten. Der Beschluss sollte Gegenstand, Kanzlei und Kostenrahmen klar benennen.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie WEG beauftragt einen Rechtsanwalt mit einfacher Mehrheit nach § 19 Abs. 1 WEG; Auftraggeberin ist die Gemeinschaft selbst (§ 9a WEG), vertreten durch den Verwalter.

Die Klage liegt im Briefkasten. Die Frist läuft.

Ein Eigentümer ficht den Beschluss zur Dachsanierung an. Ein anderer zahlt seit Monaten kein Hausgeld. Ein Handwerker hat Pfusch abgeliefert und reagiert nicht. In allen drei Fällen braucht die Gemeinschaft einen Anwalt. Aber wer darf ihn beauftragen? Und wer bezahlt?

Fehlt ein sauberer Beschluss, streitet die Gemeinschaft später nicht nur mit dem Gegner. Sie streitet auch intern über die Anwaltsrechnung. Mit dem Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts unten legen Sie fest: wer, wofür und bis zu welchem Betrag.

Der Beschlusstext zum Kopieren

TOP [Nr.]: Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Angelegenheit [Kurzbezeichnung]

1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen, [Kanzlei, Anschrift] mit der [außergerichtlichen und gerichtlichen] Vertretung der Gemeinschaft in folgender Angelegenheit zu beauftragen: [genaue Beschreibung, z. B. Geltendmachung von Hausgeldrückständen gegen den Eigentümer der Wohnung Nr. [Nr.] in Höhe von [Betrag] € zuzüglich künftig fällig werdender Beträge / Abwehr der Anfechtungsklage gegen den Beschluss zu TOP [Nr.] der Versammlung vom [Datum] / Durchsetzung von Mängelansprüchen gegen [Firma] wegen [Gewerk]].

2. Die Beauftragung umfasst [die erste Instanz / alle Instanzen / zunächst nur die außergerichtliche Tätigkeit]. Über ein Rechtsmittel entscheiden die Eigentümer gesondert, soweit die Frist das zulässt; andernfalls darf die Verwaltung das Rechtsmittel zur Fristwahrung einlegen lassen.

3. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. [Alternative: Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Vergütungsvereinbarung mit einem Stundensatz von höchstens [Betrag] € netto und einem Gesamtbetrag von höchstens [Betrag] € netto abzuschließen.]

4. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, das Mandat im Namen der Gemeinschaft zu erteilen, die nötigen Unterlagen bereitzustellen und die Eigentümer über den Stand des Verfahrens zu informieren.

5. Die Kosten trägt die Gemeinschaft vorläufig nach [Miteigentumsanteilen / dem geltenden Schlüssel]. Eine spätere Kostenentscheidung des Gerichts bleibt unberührt. [Die Kosten werden aus [der Erhaltungsrücklage / einer Sonderumlage / den laufenden Mitteln] vorfinanziert.]

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Eigentümerversammlung stimmt über die Beauftragung eines Rechtsanwalts ab
Foto: Michael Burridge, CC0 via Openverse

Rechtsgrundlage: Wer Auftraggeber ist

Seit der WEG-Reform ist die Gemeinschaft selbst rechtsfähig (§ 9a WEG). Sie klagt und wird verklagt. Nach außen vertritt sie der Verwalter (§ 9b WEG). Ob ein Anwalt beauftragt wird, entscheiden die Eigentümer mit einfacher Mehrheit nach § 19 Abs. 1 WEG.

Eine wichtige Besonderheit: Klagen gegen Beschlüsse richten sich gegen die Gemeinschaft, nicht gegen die anderen Eigentümer (§ 44 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft muss sich also selbst verteidigen. Zuständig ist das Amtsgericht am Ort der Anlage. Was das für Gelsenkirchen bedeutet, erklärt der Ratgeber WEG-Streit vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen.

Wenn es eilt

Manchmal ist keine Zeit für eine Versammlung. Bei einer Klage laufen Fristen für die Verteidigung. Hier darf der Verwalter dringende Maßnahmen selbst treffen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Die Gemeinschaft kann ihm auch vorab eine Ermächtigung geben. Ein Muster dafür finden Sie unter Wertgrenze für Aufträge.

Die häufigsten Anlässe

  • Hausgeldrückstände: Der häufigste Fall. Erst Mahnung, dann Mahnbescheid oder Klage. Dafür gibt es den eigenen Musterbeschluss Hausgeldrückstände und den Ratgeber Hausgeld nicht bezahlt.
  • Anfechtungsklagen: Ein Eigentümer greift einen Beschluss an. Die Gemeinschaft verteidigt sich. Mehr dazu unter Beschluss anfechten.
  • Mängel am Bau: Gewährleistung gegen Handwerker oder Bauträger.
  • Störungen: Unerlaubte Umbauten, die zurückgebaut werden sollen. Siehe Musterbeschluss Rückbau.
  • Herausgabe von Unterlagen durch einen früheren Verwalter.

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Typische Fehler

  • Gegenstand zu weit. „Anwalt für alle Fälle“ ist zu unbestimmt. Beschreiben Sie die konkrete Angelegenheit.
  • Kein Kostenrahmen. Eine Vergütung über dem Gesetz braucht eine klare Obergrenze.
  • Instanzen offen gelassen. Legen Sie fest, ob der Auftrag nach der ersten Instanz endet.
  • Betroffener stimmt mit. Geht es um eine Klage gegen einen Eigentümer, darf dieser nicht mitstimmen (§ 25 Abs. 4 WEG).

Klare Abläufe mit GOTTSCHLING Immobilien

GOTTSCHLING Immobilien arbeitet bei Rechtsfragen mit Fachanwälten für Miet- und WEG-Recht zusammen. Die Verwaltung bereitet Unterlagen, Forderungsaufstellungen und Beschlussvorlagen vor. Sie ist Mitglied im VDIV NRW, nutzt die Musterbeschlüsse des Verbands und ist zertifiziert nach § 26a WEG.

Ihren Verwaltungspreis sehen Sie sofort im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Alle Vorlagen: Musterbeschlüsse.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Eigentümergemeinschaften in Gelsenkirchen
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Häufige Fragen

Welche Mehrheit braucht die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die WEG?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 19 Abs. 1 WEG. Der Punkt muss in der Einladung angekündigt sein. Ein Eigentümer, gegen den geklagt werden soll, ist bei dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt.

Darf der Verwalter ohne Beschluss einen Anwalt beauftragen?

Nur in dringenden Fällen oder wenn die Gemeinschaft ihn dazu ermächtigt hat. Dringend ist etwa die Fristwahrung bei einer Klage gegen die Gemeinschaft (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). In allen anderen Fällen braucht es einen Beschluss.

Wer bezahlt den Anwalt der WEG?

Zunächst die Gemeinschaft aus ihren Mitteln, verteilt nach dem geltenden Schlüssel. Gewinnt sie den Prozess, muss die Gegenseite in der Regel die gesetzlichen Kosten erstatten. Eine Vergütung über dem Gesetz bleibt meist bei der Gemeinschaft.

Muss ich Anwaltskosten zahlen, wenn die WEG gegen mich klagt?

Die Kosten des Rechtsstreits verteilt das Gericht nach dem Ausgang. Wie die Gemeinschaft ihre eigenen Anwaltskosten intern verteilt, hängt von Gesetz und Beschlüssen ab. Diese Frage ist im Einzelfall rechtlich anspruchsvoll.

Wo werden WEG-Streitigkeiten in Gelsenkirchen verhandelt?

Beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Es ist nach § 43 WEG ausschließlich für Streitigkeiten der Gemeinschaften im Stadtgebiet zuständig. Ein eigenes Amtsgericht in Buer gibt es nicht mehr.

Braucht die WEG drei Angebote von Anwälten?

Nein, eine Pflicht zu Vergleichsangeboten gibt es bei Anwälten nicht. Die gesetzlichen Gebühren sind ohnehin einheitlich. Sinnvoll ist aber eine Kanzlei mit Erfahrung im WEG-Recht.

Fazit

Wenn die Gemeinschaft einen Anwalt braucht, regelt ein klarer Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Gegenstand, Instanz, Vergütung und Finanzierung. Die einfache Mehrheit reicht. In Eilfällen darf der Verwalter Fristen wahren. Eine Verwaltung, die solche Fälle sauber vorbereitet, finden Sie im Preisrechner.

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