Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss barrierefreier Umbau
Treppenlift, Rampe, breitere Haustür: Für Umbauten, die Barrieren abbauen, haben Sie als Wohnungseigentümer einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Die Gemeinschaft muss den Umbau gestatten. Sie regelt mit einfacher Mehrheit das Wie.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtBarrierereduzierende Umbauten sind nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert; jeder Eigentümer kann sie verlangen, trägt die Kosten aber selbst (§ 21 Abs. 1 WEG).
Die Treppe in den zweiten Stock wird jeden Tag länger
Nach der Hüft-OP schafft Ihre Mutter die Treppe nur noch mit Pausen. Ein Treppenlift wäre die Lösung. Doch das Treppenhaus gehört allen. Ein Nachbar befürchtet Kratzer und weniger Platz. Ein anderer fragt, wer den Strom bezahlt.
Diese Sorgen sind verständlich. Sie ändern aber nichts am Recht: Barrierefreie Umbauten müssen gestattet werden. Die Nachbarn dürfen mitreden, wie das passiert. Der Beschluss zum barrierefreien Umbau unten verbindet beides. So bleiben Sie in Ihrer Wohnung und die Nachbarschaft bleibt intakt.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Gestattung eines barrierefreien Umbaus – [z. B. Treppenlift im Treppenhaus Haus Nr. [Nr.]]
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, gestatten dem Wohnungseigentümer [Name] (Wohnung Nr. [Nr.]) nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG folgende bauliche Veränderung: [Einbau eines Treppenlifts vom Erdgeschoss bis zum [Geschoss] / Bau einer Rampe am Hauseingang / Einbau von Handläufen auf beiden Treppenseiten / Verbreiterung der Hauseingangstür / Einbau eines automatischen Türöffners].
2. Für die Durchführung gelten folgende Vorgaben: a) Ausführung nach dem Angebot von [Firma] vom [Datum] durch einen Fachbetrieb; b) [bei Treppenlift: Klappsitz und Fahrschiene so, dass im zusammengeklappten Zustand eine Durchgangsbreite von mindestens [Maß] cm bleibt; Stromversorgung über den Zähler der Wohnung Nr. [Nr.]]; c) [bei Rampe: Material und Farbe passend zum Eingangsbereich, rutschfeste Oberfläche]; d) die Arbeiten sind der Verwaltung [Anzahl] Wochen vorher anzukündigen.
3. Der Eigentümer trägt nach § 21 Abs. 1 WEG alle Kosten für Einbau, Betrieb, Wartung, Versicherung und einen späteren Rückbau. Er haftet für Schäden durch Einbau und Betrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen lässt er auf eigene Kosten durchführen.
4. Wird die Anlage nicht mehr benötigt, baut der Eigentümer sie innerhalb von [Frist] auf eigene Kosten zurück und stellt den vorherigen Zustand wieder her, sofern die Gemeinschaft nicht beschließt, die Anlage zu übernehmen. Rechte und Pflichten gehen bei Verkauf auf den Erwerber über.
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Rechtsgrundlage: Ihr Anspruch nach § 20 WEG
§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG nennt bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Jeder Eigentümer kann eine angemessene Maßnahme verlangen. Die Gemeinschaft beschließt mit einfacher Mehrheit über die Durchführung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG).
Einen Nachweis einer Behinderung brauchen Sie dafür nicht. Entscheidend ist, dass der Umbau geeignet ist, Barrieren abzubauen. Das hilft auch älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen und allen, die vorsorgen wollen.
Die Gemeinschaft darf nur in Ausnahmefällen ablehnen. Etwa wenn der Umbau die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer unbillig benachteiligt (§ 20 Abs. 4 WEG). Auch ein Treppenlift, der den Fluchtweg zu schmal macht, ist ein Problem. Dann muss eine andere Lösung her. Mehr zum Grundsatz lesen Sie im Ratgeber Bauliche Veränderung in der WEG.
Förderung und Mieter
Für barrierefreie Umbauten gibt es Zuschüsse, etwa über die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad oder über Förderprogramme. Die Bedingungen ändern sich häufig. Klären Sie Zuschüsse vor der Auftragsvergabe.
Auch Mieter haben einen Anspruch auf Barrierereduzierung gegen ihren Vermieter (§ 554 BGB). Die Gestattung der Gemeinschaft braucht aber der Eigentümer. Vermieter stellen den Antrag deshalb selbst. Wer überlegt, die Wohnung nach dem Umbau zu verkaufen oder zu vermieten, findet Unterstützung bei Wohnung verkaufen in Gelsenkirchen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenTypische Fehler
- Erst bauen, dann fragen. Ohne Beschluss droht ein Rückbau. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag zur Tagesordnung.
- Fluchtweg übersehen. Das Treppenhaus ist Rettungsweg. Fragen Sie den Fachbetrieb nach der verbleibenden Breite.
- Rückbau nicht geregelt. Was passiert, wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird? Das Muster regelt es.
- Gemeinschaftslösung verpasst. Wollen mehrere Eigentümer Barrieren abbauen, kann ein gemeinsamer Umbau günstiger sein. Die Kostenfragen dazu klärt der Musterbeschluss Kostenverteilung.
Barrierefreiheit mit GOTTSCHLING Immobilien
GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW und arbeitet mit den Musterbeschlüssen des Verbands. Die Verwaltung prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und legt Angebot und Pläne der Einladung bei. So entscheidet die Versammlung informiert. Die Verwaltung betreut rund 4.000 Einheiten und ist zertifiziert nach § 26a WEG.
Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Mehr zur WEG-Verwaltung. Alle Vorlagen: Musterbeschlüsse.

Häufige Fragen
Habe ich in der WEG einen Anspruch auf einen Treppenlift?
Ja, grundsätzlich. Ein Treppenlift dient dem Abbau von Barrieren und ist nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegiert. Die Gemeinschaft muss ihn gestatten, darf aber Vorgaben zu Ausführung, Fluchtweg und Optik machen.
Muss ich für den barrierefreien Umbau eine Behinderung nachweisen?
Nein. Es kommt darauf an, dass die Maßnahme Barrieren abbaut. Auch eine vorsorgliche Maßnahme kann deshalb privilegiert sein. Beschreiben Sie im Antrag einfach, welche Barriere der Umbau beseitigt.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zum barrierefreien Umbau?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie gilt für die Gestattung und für die Vorgaben zur Durchführung. Ein Mindestquorum gibt es nicht.
Wer zahlt den Treppenlift in der Eigentümergemeinschaft?
Der Eigentümer, der ihn verlangt. Nach § 21 Abs. 1 WEG trägt er Einbau, Betrieb, Wartung und Rückbau. Die Gemeinschaft kann aber beschließen, sich an einer Lösung für alle zu beteiligen.
Kann die Gemeinschaft einen Treppenlift ablehnen?
Nur in Ausnahmefällen. Etwa wenn der Lift den Fluchtweg unzulässig verengt oder die Anlage grundlegend umgestaltet. Dann lohnt es sich, gemeinsam nach einer anderen passenden Lösung zu suchen, etwa einem anderen Liftmodell.
Was passiert mit dem Treppenlift, wenn ich die Wohnung verkaufe?
Die Rechte und Pflichten aus dem Beschluss gehen auf den Erwerber über. Er kann den Lift weiter nutzen oder zurückbauen. Weisen Sie Käufer im Verkauf ausdrücklich darauf hin.
Fazit
Barrierefreie Umbauten sind in der WEG ein Anspruch, kein Gefallen. Trotzdem brauchen Sie vorher einen Beschluss zum barrierefreien Umbau. Die Gemeinschaft regelt mit einfacher Mehrheit das Wie, der Eigentümer zahlt. Achten Sie auf Fluchtwege, Rückbau und Förderung vor dem Auftrag. Eine Verwaltung, die Anträge sauber vorbereitet, finden Sie im Preisrechner.
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