Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Einbruchschutz
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene Maßnahmen zum Einbruchschutz verlangen, etwa eine einbruchhemmende Wohnungstür oder abschließbare Fenstergriffe im Erdgeschoss. So regelt es § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG. Die Gemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Ausführung.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtEinbruchschutz ist nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG privilegiert: Die WEG muss angemessene Maßnahmen gestatten, regelt aber mit einfacher Mehrheit Ausführung und Optik.
Nach dem Einbruch im Erdgeschoss schläft niemand ruhig
Die Terrassentür wurde in Sekunden aufgehebelt. Die Polizei sagt: typisch für alte Beschläge. Am nächsten Tag will der Eigentümer Gitter vor die Fenster. Die Nachbarn fürchten, das Haus sehe aus wie ein Gefängnis.
Beide Seiten haben einen Punkt. Das Gesetz gibt dem Eigentümer einen Anspruch auf Schutz. Die Gemeinschaft darf aber festlegen, wie er aussieht. Der Beschluss Einbruchschutz unten bringt beides zusammen. Er passt für Einzelmaßnahmen. Und er zeigt, wie das ganze Haus gemeinsam sicherer wird.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Gestattung von Maßnahmen zum Einbruchschutz für die Wohnung Nr. [Nr.]
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, gestatten dem Wohnungseigentümer [Name] (Wohnung Nr. [Nr.]) nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG folgende Maßnahmen: [Austausch der Wohnungseingangstür gegen eine einbruchhemmende Tür der Widerstandsklasse [RC 2 / RC 3] / Nachrüstung der Fenster und der Terrassentür mit Pilzkopfverriegelung und abschließbaren Griffen / Anbringung von Fenstergittern an den Kellerfenstern / Einbau eines Querriegelschlosses].
2. Für die Durchführung gelten folgende Vorgaben: a) Ausführung durch einen Fachbetrieb nach dem Angebot vom [Datum]; b) Außenansicht: [Farbe und Gestaltung der Wohnungstür im Treppenhaus wie die übrigen Wohnungstüren / Gitter in [Farbe], ohne Zierelemente]; c) Brandschutz- und Fluchtwegvorgaben bleiben gewahrt; d) die Arbeiten sind der Verwaltung mindestens zwei Wochen vorher in Textform anzukündigen.
3. Der Eigentümer trägt nach § 21 Abs. 1 WEG alle Kosten der Maßnahme, ihrer Erhaltung und eines späteren Rückbaus. Er haftet für Schäden am Gemeinschaftseigentum. Rechte und Pflichten gehen bei Verkauf auf den Erwerber über.
4. [Optional: Diese Gestattung gilt zu denselben Bedingungen für alle Wohnungseigentümer, die vergleichbare Maßnahmen an ihrer Wohnung umsetzen wollen. Sie zeigen das Vorhaben der Verwaltung vorher in Textform an.]
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Soll das ganze Haus sicherer werden, etwa mit neuer Haustür oder Kellertüren? Dann beschließt die Gemeinschaft das als eigene Maßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG. Wer dabei zahlt, regelt § 21 WEG. Mehr dazu unter Kostenverteilung bei baulicher Veränderung.

Rechtsgrundlage: privilegierte Maßnahme
§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG nennt den Einbruchschutz ausdrücklich. Jeder Eigentümer kann angemessene Maßnahmen verlangen. Die einfache Mehrheit regelt die Durchführung. Grenzen setzt § 20 Abs. 4 WEG: keine grundlegende Umgestaltung, keine unbillige Benachteiligung anderer.
Wichtig ist das Wort „angemessen“. Eine einbruchhemmende Tür oder bessere Fensterbeschläge sind fast immer angemessen. Massive Gitter an der Straßenfassade im Obergeschoss können es nicht sein. Im Zweifel hilft der Rat der Polizei. Die polizeiliche Beratungsstelle sagt Ihnen kostenlos, welcher Schutz sinnvoll ist.
Die Wohnungseingangstür ist meist Gemeinschaftseigentum, auch wenn nur Sie sie benutzen. Deshalb brauchen Sie selbst für den Tausch der eigenen Tür einen Beschluss zum Einbruchschutz. Was zum Gemeinschaftseigentum gehört, erklärt der Ratgeber Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenTypische Fehler
- Tür ohne Beschluss getauscht. Passt die neue Tür nicht ins Bild oder fehlt der Brandschutz, kann die Gemeinschaft den Rückbau verlangen.
- Brandschutz vergessen. Wohnungstüren zum Treppenhaus müssen oft bestimmte Anforderungen erfüllen. Fragen Sie den Fachbetrieb.
- Jeder macht es anders. Ohne einheitliche Vorgaben entsteht ein Flickenteppich. Ziffer 4 des Musters verhindert das.
- Fenster als Sondereigentum behandelt. Fenster sind in der Regel Gemeinschaftseigentum. Wer zahlt, wenn sie getauscht werden, erklärt der Ratgeber Fenstertausch in der WEG.
Sicherheit mit GOTTSCHLING Immobilien
GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW und setzt die Musterbeschlüsse des Verbands ein. Die Verwaltung bereitet Gestattungen so vor, dass sie für alle gelten können. Das spart der Gemeinschaft viele Einzelanträge. Mit dem eigenen Hausmeisterservice hat das Team zudem den Blick für Schwachstellen an Türen, Kellern und Beleuchtung.
Ihren Preis berechnen Sie sofort im Preisrechner für die WEG-Verwaltung: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Jede Einheit laut Teilungserklärung kostet gleich viel – ob kleines Apartment, große Wohnung oder Gewerbefläche. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Alle Preise erklärt die Seite Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen. Weitere Vorlagen: Musterbeschlüsse, etwa zum barrierefreien Umbau oder zum Glasfaseranschluss.

Häufige Fragen
Brauche ich für eine Sicherheitstür in der WEG einen Beschluss?
Ja, in aller Regel. Die Wohnungseingangstür ist meist Gemeinschaftseigentum. Weil Einbruchschutz nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG privilegiert ist, muss die Gemeinschaft eine angemessene Sicherheitstür aber gestatten.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zum Einbruchschutz?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das gilt für die Gestattung und die Vorgaben zur Ausführung. Ein Mindestquorum gibt es nicht.
Darf ich Gitter vor meine Fenster im Erdgeschoss setzen?
Grundsätzlich ja, wenn die Gitter angemessen sind. Die Gemeinschaft kann Farbe und Form vorgeben. Massive Gitter, die das Bild der Fassade stark verändern, können unangemessen sein.
Wer zahlt die Maßnahmen zum Einbruchschutz?
Der Eigentümer, der sie verlangt, nach § 21 Abs. 1 WEG. Er trägt auch Erhaltung und Rückbau. Beschließt die Gemeinschaft Schutz für das ganze Haus, gelten die Kostenregeln des § 21 Abs. 2 und 3 WEG.
Gilt eine Videoanlage als Einbruchschutz?
Eine Kamera ist datenschutzrechtlich ein Sonderfall. Sie betrifft die Rechte aller Bewohner und Besucher. Ob sie unter das Vorrecht beim Einbruchschutz fällt, ist nicht abschließend geklärt. Dafür braucht es eine eigene, sorgfältige Regelung statt eines einfachen Gestattungsbeschlusses.
Wo bekomme ich in Gelsenkirchen eine Beratung zum Einbruchschutz?
Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Polizei bietet kostenlose Beratung an. Sie empfiehlt geprüfte Produkte und Widerstandsklassen. Diese Empfehlung können Sie dem Antrag an die Gemeinschaft beilegen.
Fazit
Einbruchschutz ist in der WEG Ihr Recht. Trotzdem brauchen Sie vorher einen Beschluss zum Einbruchschutz. Die Gemeinschaft regelt mit einfacher Mehrheit, wie Tür, Fenster oder Gitter aussehen. Sie selbst zahlen. Eine Regel für alle verhindert einen Flickenteppich. Was eine Verwaltung kostet, die das vorbereitet, können Sie sofort online berechnen.
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