Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Glasfaseranschluss
Den Glasfaseranschluss für das ganze Haus beschließt die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit. Einzelne Eigentümer haben sogar einen Anspruch darauf, denn der Anschluss an ein sehr schnelles Netz ist nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG privilegiert. Entscheidend ist ein guter Vertrag mit dem Anbieter.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtJeder Eigentümer kann nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG einen Glasfaseranschluss verlangen; die WEG regelt per einfacher Mehrheit Anbieter, Leitungsweg und Bedingungen.
Der Anbieter klingelt: Glasfaser, jetzt kostenlos
Ein Vertriebsmitarbeiter steht vor der Tür. Der Ausbau in Ihrer Straße läuft, sagt er. Wer jetzt unterschreibt, bekommt den Hausanschluss gratis. Ein Eigentümer unterschreibt sofort. Zwei Wochen später ruft die Baufirma bei der Verwaltung an. Sie will Löcher durch die Kellerwand bohren.
Hier liegt der Haken. Ein einzelner Eigentümer kann für das Gemeinschaftseigentum nichts unterschreiben. Der Hausanschluss und die Leitungen durchs Treppenhaus betreffen alle. Mit einem Beschluss zum Glasfaseranschluss regeln Sie, welcher Anbieter baut, wo die Leitungen laufen und was am Ende sauber verschlossen wird.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Herstellung eines Glasfaseranschlusses für das Gebäude
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen, das Gebäude an das Glasfasernetz von [Anbieter] anzuschließen und eine Glasfaserinfrastruktur bis in [alle Wohnungen / den Hausanschlussraum] errichten zu lassen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrag mit [Anbieter] auf Grundlage des Entwurfs vom [Datum] abzuschließen. Der Vertrag muss mindestens Folgendes vorsehen: a) Kosten für die Gemeinschaft: [keine / höchstens [Betrag] € brutto]; b) Verlegung nach dem abgestimmten Leitungsplan [z. B. im vorhandenen Steigschacht / in Kabelkanälen im Treppenhaus]; c) fachgerechte Abdichtung der Hauseinführung und Brandschutzabschottungen; d) Wiederherstellung aller beschädigten Flächen auf Kosten des Anbieters; e) keine Pflicht einzelner Eigentümer oder Mieter, einen Tarif bei dem Anbieter abzuschließen; f) [offener Zugang für andere Anbieter, soweit vertraglich möglich].
3. Die Eigentümer gewähren dem Anbieter nach Terminankündigung Zutritt zu ihren Wohnungen, soweit dies für die Verlegung bis zur Wohnung erforderlich ist, und verpflichten ihre Mieter entsprechend.
4. [Optional: Der bestehende Vertrag über die Versorgung mit Kabelfernsehen mit [Anbieter] wird zum [Datum] gekündigt.]
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Rechtsgrundlage: Gemeinschaft und Einzelner
Es gibt zwei Wege zum Glasfaseranschluss:
- Die Gemeinschaft beschließt den Anschluss für das ganze Haus. Das ist eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG. Es reicht die einfache Mehrheit. Kostet der Anschluss die Gemeinschaft nichts, stellt sich die Kostenfrage nicht.
- Ein Eigentümer verlangt den Anschluss für seine Wohnung. Das ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG privilegiert. Die Gemeinschaft muss es gestatten und regelt das Wie. Der Eigentümer zahlt (§ 21 Abs. 1 WEG).
Der erste Weg ist fast immer besser. Er führt zu einer sauberen Leitung für alle statt zu mehreren Einzelleitungen. Den Grundsatz der privilegierten Maßnahmen erklärt der Ratgeber Bauliche Veränderung in der WEG.
Glasfaser und Nebenkosten für Vermieter
Die Umlage von Kabelfernsehen über die Betriebskosten ist inzwischen entfallen. Viele Gemeinschaften haben ihre alten Sammelverträge deshalb gekündigt oder umgestellt. Prüfen Sie, ob Ihr Haus noch einen solchen Vertrag hat. Er kostet die Eigentümer sonst Geld, ohne dass Vermieter ihn weitergeben können. Mehr dazu im Ratgeber Umlagefähige Betriebskosten.
Für Eigentümer ist der Anschluss vor allem ein Wertfaktor. Käufer und Mieter fragen gezielt nach schnellem Internet. Wer verkaufen oder neu vermieten will, punktet mit Glasfaser. Hilfe dazu gibt es bei Vermietung in Gelsenkirchen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenTypische Fehler
- Einzelvertrag statt Beschluss. Ein Eigentümer unterschreibt für alle. Das bindet die Gemeinschaft nicht und verärgert die Nachbarn.
- Leitungsweg nicht festgelegt. Ohne Plan entstehen Kabel auf Putz quer durchs Treppenhaus.
- Brandschutz vergessen. Jeder Durchbruch durch eine Decke braucht eine Abschottung.
- Tarifzwang übersehen. Der Anschluss darf niemanden verpflichten, einen bestimmten Internetvertrag abzuschließen.
Glasfaser mit GOTTSCHLING Immobilien
GOTTSCHLING Immobilien prüft Verträge von Netzanbietern vor der Versammlung und legt sie der Einladung bei. Die Verwaltung arbeitet als Mitglied im VDIV NRW mit den Musterbeschlüssen des Verbands und betreut rund 4.000 Einheiten. Mit dem eigenen Hausmeisterservice wird die Baustelle im Haus begleitet.
Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Weitere Vorlagen: Musterbeschlüsse.

Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zum Glasfaseranschluss?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das gilt für den Anschluss des ganzen Hauses nach § 20 Abs. 1 WEG und für die Gestattung eines einzelnen Anschlusses. Ein Mindestquorum gibt es nicht.
Habe ich als Eigentümer einen Anspruch auf Glasfaser?
Ja. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG kann jeder Eigentümer angemessene Maßnahmen für den Anschluss an ein Netz mit sehr hoher Kapazität verlangen. Die Gemeinschaft regelt die Ausführung. Die Kosten trägt der Eigentümer, der den Anschluss verlangt.
Darf ein einzelner Eigentümer den Glasfaservertrag für das Haus unterschreiben?
Nein. Hausanschluss und Leitungen liegen im Gemeinschaftseigentum. Den Vertrag schließt die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, auf Grundlage eines Beschlusses.
Muss ich nach dem Glasfaseranschluss den Anbieter wechseln?
Nein. Der Anschluss des Gebäudes verpflichtet niemanden zu einem bestimmten Tarif. Achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Anbieter keine solche Pflicht enthält.
Wer zahlt den Glasfaserausbau im Haus?
Oft übernimmt der Anbieter die Kosten im Rahmen des Ausbaus. Fallen Kosten für die Gemeinschaft an, gelten die Regeln des § 21 WEG. Verlangt nur ein Eigentümer den Anschluss, zahlt er selbst.
Können Vermieter Glasfaserkosten auf Mieter umlegen?
Das hängt vom konkreten Modell und vom Mietvertrag ab. Die frühere Umlage von Kabelfernsehen ist entfallen. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsschluss, welche Kosten die Gemeinschaft dauerhaft trägt.
Fazit
Glasfaser im Haus ist ein Gewinn für alle Eigentümer. Fassen Sie den Beschluss zum Glasfaseranschluss gemeinsam mit einfacher Mehrheit. Lassen Sie keine Einzelverträge zu. Legen Sie Kosten, Leitungsweg, Brandschutz und Tariffreiheit im Vertrag fest. Eine Verwaltung, die solche Verträge prüft, finden Sie im Preisrechner.
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