Ratgeber
Mieterselbstauskunft und Bonität prüfen
Mit der Mieterselbstauskunft erfahren Sie, ob ein Interessent die Miete dauerhaft zahlen kann. Erlaubt sind Fragen zu Einkommen, Arbeitgeber, Zahl der Bewohner und Mietschulden. Fragen zu Religion, Schwangerschaft oder Herkunft sind verboten. Belege wie Gehaltsnachweise und eine Bonitätsauskunft holen Sie erst kurz vor Vertragsschluss ein.
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Kurz gesagtDie Mieterselbstauskunft ist freiwillig, aber üblich: Fragen zu Einkommen, Beruf und Haushalt sind erlaubt, private Fragen nicht – Nachweise erst, wenn der Interessent in die engere Wahl kommt.
Sympathisch beim Besichtigungstermin – und dann kommt keine Miete
Der Interessent war freundlich, pünktlich, gut gekleidet. Er wollte die Wohnung sofort. Zwei Monate später bleibt die Miete aus. Nach sechs Monaten steht eine Räumungsklage im Raum. Und Sie fragen sich: Hätte ich das erkennen können?
Oft ja. Mit einer sauberen Mieterselbstauskunft und einer echten Bonitätsprüfung. Nicht jede Lücke lässt sich schließen. Aber die meisten Warnsignale sind sichtbar, wenn Sie die richtigen Fragen stellen. Mehr zu den extremen Fällen lesen Sie im Ratgeber Mietnomaden erkennen und vermeiden.
Welche Fragen sind erlaubt?
Erlaubt ist, was Sie für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich brauchen. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt Sparsamkeit. Zulässig sind in der Regel:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Beruf und Arbeitgeber, Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, Probezeit)
- monatliches Nettoeinkommen
- Zahl der Personen, die einziehen sollen
- Haustiere, soweit sie die Wohnung betreffen
- laufende Insolvenzverfahren oder eine Vermögensauskunft
- Mietschulden aus dem bisherigen Mietverhältnis
- ob Sozialleistungen die Miete tragen sollen
Ist eine Frage erlaubt, muss der Mieter ehrlich antworten. Falsche Angaben zu Einkommen oder Mietschulden können eine Anfechtung oder Kündigung rechtfertigen.

Welche Fragen sind verboten?
Fragen, die nichts mit der Zahlungsfähigkeit zu tun haben oder diskriminieren, sind tabu. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der Datenschutz setzen klare Grenzen:
- Religion, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- Familienstand, sexuelle Orientierung
- Parteizugehörigkeit, Mitgliedschaft im Mieterverein
- Vorstrafen, soweit sie nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben
- Krankheiten und Behinderungen
Stellt der Vermieter eine unzulässige Frage, darf der Mieter falsch antworten. Ohne Folgen. Das nennt man das „Recht zur Lüge“. Im schlimmsten Fall drohen dem Vermieter Entschädigungsansprüche nach dem AGG. Formulieren Sie Anzeige und Formular deshalb sorgfältig.
Auch die Auswahl selbst darf nicht diskriminieren. Wer Bewerber wegen ihres Namens oder ihrer Herkunft aussortiert, riskiert eine Entschädigung. Entscheiden Sie nach klaren, sachlichen Kriterien: Einkommen, Bonität, Haushaltsgröße, Passung zur Wohnung. Notieren Sie Ihre Gründe kurz. So können Sie die Entscheidung später erklären.
Wann Sie welche Unterlagen verlangen dürfen
Die Datenschutzbehörden empfehlen ein Stufenmodell. Je näher der Vertrag, desto mehr dürfen Sie fragen:
- Bei der Besichtigung: Name, Kontaktdaten. Mehr nicht.
- Bei ernsthaftem Interesse: Selbstauskunft mit Einkommen, Beruf, Personenzahl.
- Kurz vor Vertragsschluss: Nachweise. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, eine Bonitätsauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
Kopien vom Personalausweis brauchen Sie nicht. Einsehen reicht. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen oder vernichten Sie, sobald die Wohnung vergeben ist.

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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenBonität richtig prüfen: die Faustregeln
- Miete im Verhältnis zum Einkommen: Als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als etwa ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.
- Bonitätsauskunft: Achten Sie auf negative Einträge, nicht auf einen bestimmten Punktwert. Eine Auskunft ohne Einträge ist ein gutes Zeichen.
- Vorvermieter: Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zeigt, dass zuletzt alles bezahlt wurde. Einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht immer. Fehlt sie, fragen Sie nach Kontoauszügen der letzten Mietzahlungen.
- Arbeitsverhältnis: Probezeit ist kein Ausschlussgrund, aber ein Risiko. Ein Bürge kann es abfedern.
- Bürgschaft: Bürgen etwa die Eltern eines Studenten, prüfen Sie auch deren Bonität. Eine Bürgschaft zählt zur Mietsicherheit. Zusammen mit der Kaution darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen, es sei denn, der Bürge bietet sie unaufgefordert an. Mehr unter Mietkaution richtig anlegen.
- Plausibilität: Passt das Einkommen zum Beruf? Passt der Umzugsgrund zur Lebenslage?
Bei Mietern, deren Miete das Jobcenter trägt, ist die Zahlungsfähigkeit oft gut, wenn die Miete angemessen ist und direkt an Sie gezahlt wird. Details stehen im Ratgeber Vermieten an Jobcenter-Mieter in Gelsenkirchen.
Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten
- Der Interessent will sofort unterschreiben und drängt auf schnelle Schlüsselübergabe.
- Er will die Kaution „später“ oder bar zahlen.
- Unterlagen kommen nur als unscharfe Fotos oder mit Lücken.
- Die Daten des Vorvermieters lassen sich nicht überprüfen.
- Arbeitgeber und Einkommen passen nicht zusammen.
Ein einzelnes Signal ist kein Beweis. Mehrere zusammen sind ein Grund, genauer hinzusehen. Weitere Tipps zur Auswahl finden Sie unter So finden Sie einen guten Mieter.
Mieterprüfung abgeben
Die Mieterauswahl ist die wichtigste Entscheidung des Vermieters. Ein falscher Mieter kostet schnell mehrere Monatsmieten, Anwalt und Renovierung. GOTTSCHLING Immobilien hat über 1.000 Vermietungen begleitet. Das Team prüft Selbstauskunft, Nachweise und Bonität nach dem Stufenmodell und datenschutzkonform.
Die Mietersuche in Gelsenkirchen kostet zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Vermieter. Mehr zur Vermietung und den Kosten der Vermietung. Soll danach auch die Verwaltung laufen, lohnt ein Blick auf die Mietverwaltung.
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Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?
Nein, der Interessent muss sie nicht ausfüllen. Vermieter dürfen aber Bewerber ohne Selbstauskunft ablehnen. In der Praxis ist sie Standard, wenn ein Interessent ernsthaft in die Auswahl kommt.
Welche Fragen darf ich in der Mieterselbstauskunft stellen?
Fragen zu Einkommen, Beruf, Arbeitgeber, Zahl der Bewohner, Haustieren, Insolvenz und Mietschulden. Also alles, was Zahlungsfähigkeit und Nutzung der Wohnung betrifft. Persönliche Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis sind unzulässig.
Darf der Mieter in der Selbstauskunft lügen?
Bei unzulässigen Fragen ja, ohne Folgen. Bei zulässigen Fragen nicht. Falsche Angaben etwa zum Einkommen können eine Anfechtung des Mietvertrags oder eine Kündigung rechtfertigen.
Wann darf ich Gehaltsnachweise und Bonitätsauskunft verlangen?
Erst, wenn der Interessent in die engere Wahl kommt, also kurz vor Vertragsschluss. So empfehlen es die Datenschutzbehörden. Bei der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten.
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Sie ist ein starkes Signal für Zuverlässigkeit. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat der Mieter nach Rechtsprechung des BGH nicht, viele Vorvermieter stellen sie trotzdem aus.
Wie lange darf ich die Unterlagen von Bewerbern aufbewahren?
Nur so lange, wie Sie sie brauchen. Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen oder vernichten Sie nach der Vergabe der Wohnung. Die Daten des neuen Mieters bewahren Sie für die Dauer des Mietverhältnisses auf.
Wer prüft in Gelsenkirchen die Bonität von Mietinteressenten für mich?
Bei der Mietersuche von GOTTSCHLING Immobilien gehört die Prüfung von Selbstauskunft, Nachweisen und Bonität dazu. Besichtigungen finden vor Ort in Gelsenkirchen statt. Sie bekommen einen geprüften Vorschlag und entscheiden selbst.
Fazit
Die Mieterselbstauskunft ist Ihr bester Schutz vor Mietausfall. Fragen Sie nach Einkommen, Beruf und Haushalt, aber nicht nach Privatem. Nachweise holen Sie erst kurz vor Vertragsschluss ein. Wer Warnsignale ernst nimmt und sauber prüft, hat die meisten Probleme schon vor dem Einzug gelöst.
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