Gelsenkirchen

Einzelne vermietete Wohnung verwalten lassen

Sie möchten Ihre vermietete Wohnung verwalten lassen, auch wenn es nur eine ist? Das geht in Gelsenkirchen. Gehört sie zu einer Eigentümergemeinschaft, heißt das Sondereigentumsverwaltung. Ihren Preis für die Mietverwaltung sehen Sie sofort im Online-Rechner von GOTTSCHLING Immobilien.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW
Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – vermietete Wohnung in Gelsenkirchen verwalten lassen

Kurz gesagtEine einzelne vermietete Wohnung lässt sich über die Mietverwaltung oder – bei Eigentumswohnungen in einer WEG – über die Sondereigentumsverwaltung betreuen; den Preis zeigt der Rechner sofort.

Nur eine Wohnung – und trotzdem so viel Arbeit?

Sie haben eine Eigentumswohnung in Gelsenkirchen. Vielleicht als Altersvorsorge gekauft. Vielleicht von den Eltern geerbt. Sie dachten: Eine Wohnung, ein Mieter, das kriege ich hin.

Dann kommt die erste Nebenkostenabrechnung. Sie brauchen dafür die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft. Die kommt spät. Sie müssen herausfinden, welche Kosten Sie umlegen dürfen und welche nicht. Der Mieter ruft an, weil der Wasserhahn tropft. Und plötzlich fragen Sie sich: Wer ist eigentlich für was zuständig?

Genau hier liegt die Falle bei einer einzelnen Wohnung. Es gibt zwei Ebenen. Und wer sie verwechselt, verliert Geld oder Zeit.

Vermietete Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Gelsenkirchen
Foto: Matt Biddulph from UK, CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons

Zwei Ebenen: Ihre Wohnung und das Haus

Gehört Ihre Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, gibt es zwei Verwalter-Aufgaben:

  • Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum. Also um Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und Hausgeld. Sie arbeitet für alle Eigentümer gemeinsam. Mehr dazu unter WEG-Verwaltung Gelsenkirchen.
  • Die Verwaltung Ihrer Wohnung kümmert sich um Ihr Sondereigentum und Ihren Mieter. Also um Miete, Nebenkostenabrechnung, Mieterfragen und Schäden in der Wohnung selbst.

Die WEG-Verwaltung ist nicht für Ihren Mieter zuständig. Sie zieht keine Miete ein und schreibt keine Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter. Das müssen Sie selbst tun – oder abgeben.

Die Begriffe erklärt der Ratgeber Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Fall 1: Ihre Wohnung liegt in einer WEG, die GOTTSCHLING Immobilien verwaltet

Dann ist die Sondereigentumsverwaltung ideal. Beide Ebenen liegen in einer Hand. Die Jahresabrechnung der Gemeinschaft und Ihre Nebenkostenabrechnung für den Mieter passen nahtlos zusammen. Den Preis dafür gibt es auf Anfrage.

Fall 2: Ihre Wohnung liegt in einer WEG mit anderem Verwalter

Dann ist die Sondereigentumsverwaltung bei GOTTSCHLING Immobilien nicht möglich. Fragen Sie am besten bei Ihrem WEG-Verwalter nach, ob er sie anbietet. Er hat alle Zahlen der Gemeinschaft direkt zur Hand. Ist Ihre Gemeinschaft mit ihrem Verwalter unzufrieden, kann sie einen Wechsel beschließen. Wie das geht, steht unter WEG-Verwalterwechsel in Gelsenkirchen.

Fall 3: Sie besitzen mehrere Wohnungen oder ein ganzes Haus

Dann ist die klassische Mietverwaltung der richtige Weg. Ein ganzes Haus braucht keine WEG-Ebene. Alles liegt bei einer Verwaltung. Mehr unter Mehrfamilienhaus verwalten lassen.

Was die Verwaltung Ihrer Wohnung erledigt

  • Miete: Einzug, Kontrolle und Mahnung bei Rückstand
  • Nebenkostenabrechnung: aus der Jahresabrechnung der WEG wird die Abrechnung für Ihren Mieter. Nur umlagefähige Kosten kommen hinein. Fristgerecht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
  • Schäden in der Wohnung: Handwerker beauftragen und Arbeit kontrollieren. Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum Meldung an die WEG-Verwaltung.
  • Mieterbetreuung: Fragen beantworten, Übergaben mit Protokoll, Kaution abrechnen
  • Mieterhöhung: auf Wunsch als Zusatzleistung für 99 € netto je Wohnung – siehe Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen

Der häufigste Fehler: Hausgeld einfach weitergeben

Wer seine vermietete Wohnung nicht verwalten lassen will und alles selbst macht, tappt oft in diese Falle. Viele Eigentümer machen es sich leicht. Sie nehmen das Hausgeld aus der WEG-Abrechnung und verlangen es eins zu eins vom Mieter. Das geht schief.

Im Hausgeld stecken auch Kosten, die Sie nicht umlegen dürfen. Zum Beispiel die Kosten der WEG-Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Wer diese Positionen auf den Mieter umlegt, rechnet falsch ab. Der Mieter kann widersprechen – und hat recht.

Welche Teile des Hausgelds umlagefähig sind, erklärt der Ratgeber Hausgeld umlagefähig? Den Begriff selbst erklärt der Lexikon-Eintrag Hausgeld.

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

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Geerbt, gekauft, weggezogen: typische Situationen

Warum lassen Eigentümer ihre vermietete Wohnung verwalten? Meist steckt eine dieser Situationen dahinter:

  • Die Wohnung ist geerbt. Sie wohnen vielleicht in München oder Hamburg. Die Wohnung liegt in Gelsenkirchen-Erle. Für jede Übergabe extra anreisen? Kaum machbar.
  • Die Wohnung ist als Altersvorsorge gekauft. Sie soll still Geld bringen. Nicht jedes Jahr ein Wochenende Abrechnung kosten.
  • Sie sind selbst ausgezogen. Früher haben Sie dort gewohnt. Jetzt vermieten Sie zum ersten Mal und kennen die Regeln noch nicht.
  • Der Mieter macht Ärger. Die Miete kommt unregelmäßig, oder es gibt Streit mit Nachbarn. Sie wollen einen Profi dazwischen.

In allen Fällen gilt: Je früher Sie die vermietete Wohnung verwalten lassen, desto weniger Altlasten gibt es. Besonders bei Mietrückständen zählt jeder Monat. Mehr dazu auf der Seite Mahnwesen und Mietausfall.

Was es kostet

Für die Mietverwaltung rechnet GOTTSCHLING Immobilien mit 24 € netto je Einheit und 5 € netto je Stellplatz im Monat, zzgl. USt. Ihren genauen Preis für Ihre Wohnung zeigt der Preisrechner für die Mietverwaltung sofort. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail.

Für die Sondereigentumsverwaltung gibt es keinen veröffentlichten Preis. Sie erhalten ihn auf Anfrage, wenn Ihre Wohnung in einer von GOTTSCHLING Immobilien verwalteten Gemeinschaft liegt.

Alle Details zu den Kosten finden Sie unter Was kostet eine Mietverwaltung?

Die Wohnung steht leer – oder Sie wollen verkaufen?

Eine leere Wohnung kostet jeden Monat Hausgeld, ohne dass Miete reinkommt. Das Maklerteam von GOTTSCHLING Immobilien hat schon über 1.000 Vermietungen begleitet. Es sucht für Sie einen passenden Mieter mit Bonitätsprüfung. Mehr unter Wohnung vermieten in Gelsenkirchen.

Wollen Sie die Wohnung lieber verkaufen, auch vermietet? Dann hilft die Seite Vermietete Wohnung verkaufen. Über 400 Verkäufe hat das Maklerteam schon begleitet.

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Häufige Fragen

Lohnt sich eine Verwaltung für nur eine vermietete Wohnung?

Das hängt von Ihrer Zeit und Ihrer Erfahrung ab. Gerade bei einer einzelnen Eigentumswohnung ist die Nebenkostenabrechnung knifflig, weil sie aus der WEG-Abrechnung abgeleitet wird. Fehler kosten schnell mehr als die Verwaltung. Wer weiter weg wohnt oder wenig Zeit hat, profitiert besonders.

Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Beide kümmern sich um Ihre vermietete Wohnung und Ihren Mieter. Die Sondereigentumsverwaltung ist der Fachbegriff, wenn die Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft liegt. Die Mietverwaltung betreut meist ganze Häuser oder mehrere Wohnungen eines Eigentümers. Mehr im Ratgeber Unterschied WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung.

Kümmert sich nicht die WEG-Verwaltung um meinen Mieter?

Nein. Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und verwaltet das Gemeinschaftseigentum. Für Ihren Mieter, Ihre Miete und die Nebenkostenabrechnung Ihres Mieters sind Sie selbst zuständig. Diese Aufgaben können Sie aber abgeben.

Bietet GOTTSCHLING Immobilien die Sondereigentumsverwaltung für jede Wohnung an?

Nein. Die Sondereigentumsverwaltung gibt es nur für Wohnungen in Gemeinschaften, die GOTTSCHLING Immobilien auch als WEG-Verwalter betreut. So liegen beide Ebenen in einer Hand. Bei anderen Gemeinschaften fragen Sie am besten Ihren WEG-Verwalter.

Darf ich das Hausgeld komplett auf meinen Mieter umlegen?

Nein. Im Hausgeld stecken auch nicht umlagefähige Kosten, zum Beispiel die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Umlegen dürfen Sie nur Betriebskosten nach § 2 BetrKV, die im Mietvertrag vereinbart sind. Eine saubere Trennung schützt vor Widersprüchen.

Was kostet die Verwaltung einer einzelnen Wohnung?

Für die Mietverwaltung zeigt der Preisrechner Ihren genauen Preis sofort an. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Für die Sondereigentumsverwaltung gibt es den Preis auf Anfrage.

Fazit

Auch eine einzelne vermietete Wohnung macht Arbeit – vor allem, wenn sie in einer Eigentümergemeinschaft liegt. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Haus, nicht um Ihren Mieter. Liegt Ihre Wohnung in einer Gemeinschaft, die GOTTSCHLING Immobilien verwaltet, ist die Sondereigentumsverwaltung die beste Lösung. Für mehrere Wohnungen oder ganze Häuser passt die Mietverwaltung. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis oder fragen Sie die Sondereigentumsverwaltung an.

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