Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Hausmeister, Reinigung und Winterdienst
Hausmeister, Treppenhausreinigung und Winterdienst vergibt die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit nach § 19 Abs. 1 WEG. Ein Dienstleister nimmt den Eigentümern die Arbeit ab und senkt das Haftungsrisiko. Der Beschluss unten regelt Umfang, Preis und Laufzeit.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDie WEG vergibt Hausmeister-, Reinigungs- und Winterdienst mit einfacher Mehrheit (§ 19 Abs. 1 WEG); der Beschluss sollte Leistungsumfang, Höchstpreis, Laufzeit und Haftung festlegen.
Sechs Uhr früh, Glatteis – wer streut?
Es hat gefroren. Der Plan im Treppenhaus sagt: Wohnung 3 ist dran. Wohnung 3 ist im Urlaub. Um halb acht rutscht die Zeitungszustellerin auf dem Gehweg aus. Jetzt fragt ihre Versicherung, wer verantwortlich war.
Die Antwort ist unangenehm: Am Ende haftet oft die Gemeinschaft. Wer Räumen, Putzen und kleine Reparaturen an einen Dienstleister vergibt, verlagert die Arbeit und einen großen Teil des Risikos. Der Beschluss Hausmeister, Reinigung und Winterdienst unten regelt das in einem Schritt.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Vergabe von Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung und Winterdienst
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen, folgende Leistungen ab dem [Datum] an [Firma] auf Grundlage des Angebots vom [Datum] zu vergeben: a) Hausmeisterdienst: [z. B. wöchentliche Kontrollgänge, Austausch von Leuchtmitteln, Bereitstellen der Mülltonnen, kleine Reparaturen bis [Betrag] € Material]; b) Treppenhausreinigung: [Umfang, z. B. wöchentlich Treppenhaus und Flure nass, monatlich Keller und Fenster im Treppenhaus]; c) Winterdienst: Räumen und Streuen der Gehwege, Zugänge und [Stellplätze / Mülltonnenplatz] nach den Vorgaben der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gelsenkirchen; d) [Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschnitt [Anzahl] mal jährlich].
2. Die Vergütung beträgt höchstens [Betrag] € brutto monatlich [bzw. für den Winterdienst [Betrag] € brutto je Saison]. Die Vertragslaufzeit beträgt [Dauer]; danach verlängert sich der Vertrag um jeweils [Dauer], wenn er nicht mit einer Frist von [Dauer] gekündigt wird.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag im Namen der Gemeinschaft abzuschließen. Der Vertrag muss vorsehen, dass der Dienstleister die Verkehrssicherungspflicht im vereinbarten Umfang übernimmt, eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweist und die Arbeiten dokumentiert.
4. Die bisherige Verpflichtung der Bewohner zur Reinigung und zum Winterdienst nach der Hausordnung entfällt ab dem [Datum]. [Die Hausordnung wird entsprechend angepasst.]
5. Die Kosten werden [nach Miteigentumsanteilen / nach Einheiten] verteilt.
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Rechtsgrundlage und Pflichten in Gelsenkirchen
Die Vergabe ist ordnungsmäßige Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Es reicht die einfache Mehrheit. Den Vertrag schließt der Verwalter im Namen der Gemeinschaft (§ 9b WEG).
Was beim Winterdienst konkret gilt, regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt. Die wichtigsten Punkte:
- Zwischen 7 und 20 Uhr wird bei Schnee und Glätte unverzüglich geräumt und gestreut.
- Fällt Schnee nach 20 Uhr, muss werktags bis 7 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
- Der Weg muss so breit sein, dass Menschen mit Rollator und Rollstuhl sicher vorbeikommen.
- Vorrang haben abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Salz nur so viel wie nötig.
- Verstöße können ein Bußgeld von 10 bis 1.000 € kosten.
Alle Einzelheiten lesen Sie im Ratgeber Winterdienst in Gelsenkirchen. Was hinter der Haftung steckt, erklärt das Lexikon: Verkehrssicherungspflicht.

Kosten und Umlage auf Mieter
Hauswart, Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst sind klassische Betriebskosten. Vermieter können sie nach § 2 BetrKV umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Achtung beim Hausmeister: Reparatur- und Verwaltungsanteile sind nicht umlagefähig. Lassen Sie sich deshalb eine Aufteilung der Leistungen geben.
Wie hoch diese Kosten in Gelsenkirchen typischerweise ausfallen, zeigt der Ratgeber Betriebskosten in Gelsenkirchen. Welche Posten des Hausgelds ein Vermieter weitergeben kann, steht unter Hausgeld umlagefähig.
Ihr Preis in 30 Sekunden
Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.
Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenTypische Fehler
- Nur ein Angebot. Für laufende Verträge sind Vergleichsangebote üblich. Das schützt vor Anfechtung.
- Leistung zu ungenau. „Hausmeister nach Bedarf“ führt zu Streit über jede Rechnung. Schreiben Sie Turnus und Umfang fest.
- Haftung nicht übertragen. Ohne klare Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bleibt das Risiko bei der Gemeinschaft.
- Hausordnung vergessen. Steht dort noch die Kehrwoche, wissen Bewohner nicht, ob sie weiter zuständig sind. Passen Sie die Hausordnung gleich mit an.
Hausmeisterservice aus einer Hand: GOTTSCHLING Immobilien
GOTTSCHLING Immobilien hat einen eigenen Hausmeisterservice. Für Sie heißt das: kurze Wege zwischen Verwaltung und Hausmeister, ein Ansprechpartner und eine Dokumentation, die in der Verwaltung ankommt. Was der Service leistet, zeigt die Seite Hausmeisterservice. Selbstverständlich kann Ihre Gemeinschaft auch jeden anderen Dienstleister wählen. Die Verwaltung arbeitet als Mitglied im VDIV NRW mit den Musterbeschlüssen des Verbands.
Den Preis für die Verwaltung sehen Sie sofort im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen und weitere Musterbeschlüsse.

Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht die Vergabe von Hausmeister und Winterdienst?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Vergabe ist ordnungsmäßige Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Der Punkt muss in der Einladung stehen, idealerweise mit den Vergleichsangeboten.
Wer haftet in der WEG, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt?
Zunächst die Gemeinschaft als Anliegerin. Hat sie den Winterdienst wirksam an einen Dienstleister übertragen, haftet vor allem dieser. Die Gemeinschaft muss ihn aber sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren. Sonst bleibt ein Teil der Haftung bei ihr.
Wann muss in Gelsenkirchen morgens geräumt sein?
Nach der Straßenreinigungssatzung werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, wenn Schnee oder Glätte nach 20 Uhr entstanden sind. Tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr muss unverzüglich geräumt und gestreut werden.
Darf die WEG die Treppenhausreinigung auf die Bewohner verteilen?
Ja, über die Hausordnung ist das möglich. In der Praxis klappt es oft schlecht, besonders bei vermieteten Wohnungen. Eine Vergabe an einen Dienstleister schafft gleiche Qualität und klare Verantwortung.
Sind die Hausmeisterkosten auf Mieter umlagefähig?
Weitgehend ja, nach § 2 Nr. 14 BetrKV, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig sind Anteile für Reparaturen und Verwaltungsarbeiten. Diese müssen herausgerechnet werden.
Kann die Verwaltung auch selbst den Hausmeister stellen?
Ja, wenn sie einen eigenen Service hat und die Gemeinschaft das beschließt. GOTTSCHLING Immobilien bietet einen eigenen Hausmeisterservice an. Die Gemeinschaft bleibt aber frei in der Wahl ihres Dienstleisters.
Fazit
Der Beschluss Hausmeister, Reinigung und Winterdienst bringt Ordnung und senkt das Haftungsrisiko. Legen Sie Leistungen, Höchstpreis, Laufzeit und die Übernahme der Verkehrssicherung fest. Passen Sie die Hausordnung an. In Gelsenkirchen gelten feste Räumzeiten nach der Satzung. Eine Verwaltung mit eigenem Hausmeisterservice finden Sie im Preisrechner.
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