Musterbeschluss zum Kopieren

Musterbeschluss Auswahl aus mehreren Verwalterangeboten

Bevor Ihre Gemeinschaft einen neuen Verwalter wählt, sollen mehrere Angebote vorliegen. Dann stellt sich die Frage: Wie wird abgestimmt, damit am Ende eine klare Mehrheit steht? Der Musterbeschluss unten regelt Verfahren und Wahl in zwei sauberen Schritten.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtBei mehreren Verwalterangeboten legt die WEG zuerst das Abstimmungsverfahren fest und stimmt dann ab. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

Drei Angebote, zwanzig Meinungen

Die Versammlung läuft schon zwei Stunden. Auf dem Tisch liegen drei Angebote. Einer will den Günstigsten. Eine andere will den, der am nächsten sitzt. Am Ende stimmen alle durcheinander ab. Und keiner weiß mehr genau, wer gewählt wurde.

Das ist kein Einzelfall. Ein unklares Wahlverfahren ist einer der häufigsten Gründe für Anfechtungen. Die Lösung: Erst das Verfahren beschließen, dann wählen. Wie Sie überhaupt an gute Angebote kommen, zeigt die Seite Verwalterwechsel in Gelsenkirchen. Der Musterbeschluss Auswahl aus mehreren Verwalterangeboten unten gibt Ihnen dieses Verfahren.

Der Beschlusstext zum Kopieren

TOP [Nr.]: Auswahl und Bestellung eines Verwalters aus mehreren Angeboten

a) Beschluss zum Verfahren

Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen folgendes Verfahren: Über die vorliegenden Angebote wird einzeln in folgender Reihenfolge abgestimmt: 1. [Bewerber A], 2. [Bewerber B], 3. [Bewerber C]. [Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Angebote / nach dem Los / nach dem Preis.] Gewählt ist der erste Bewerber, der mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Danach wird über weitere Bewerber nicht mehr abgestimmt.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

b) Beschluss zur Bestellung

Die Wohnungseigentümer bestellen [Name und Anschrift des gewählten Bewerbers] zum Verwalter. Die Bestellung beginnt am [Datum Beginn] und endet am [Datum Ende]. Grundlage ist das Angebot vom [Datum], das der Einladung beilag, mit einer Vergütung von [Betrag] € netto je Einheit und Monat sowie [Betrag] € netto je Garage oder Stellplatz und Monat, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. [Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats / Der Wohnungseigentümer [Name]] wird ermächtigt, den Verwaltervertrag zu unterzeichnen.

Ergebnisse der Einzelabstimmungen: [Bewerber A]: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. [Bewerber B]: [Ergebnis oder „nicht mehr abgestimmt“]. Der Versammlungsleiter verkündet: [Name] ist zum Verwalter bestellt.

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Wie viele Angebote braucht Ihre WEG?

Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Die Rechtsprechung verlangt aber bei einer Neubestellung, dass die Eigentümer eine echte Auswahl haben. In der Praxis haben sich drei Angebote bewährt. Bei einer Wiederbestellung des bisherigen Verwalters ist das meist nicht nötig.

Wichtig ist, dass alle Angebote vergleichbar sind. Bitten Sie jeden Bewerber um dieselben Angaben: Preis je Einheit, Preis je Stellplatz, Zusatzleistungen, Laufzeit, Ansprechpartner. Sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Hilfe beim Vergleich bietet der Ratgeber Gute Hausverwaltung erkennen.

Eigentümerversammlung vergleicht mehrere Verwalterangebote vor der Abstimmung
Foto: Rashed Hossain, CC0 via Openverse

Rechtsgrundlage und Mehrheit

Die Auswahl gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Die Bestellung selbst regelt § 26 WEG. Für jede Abstimmung gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG).

Achtung: Die meisten Stimmen allein reichen nicht. Ein Beispiel mit 19 abgegebenen Stimmen: Bewerber A bekommt 8 Stimmen, B bekommt 6, C bekommt 5. A liegt vorn. Doch 11 Eigentümer wollten A nicht. Stimmt man über A einzeln ab, stehen 8 Ja-Stimmen gegen 11 Nein-Stimmen. A ist nicht gewählt. Jeder Bewerber braucht mehr Ja- als Nein-Stimmen. Deshalb ist die Einzelabstimmung der Reihe nach das sichere Verfahren. Mehr dazu im Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.

Eine faire Vergleichstabelle für die Einladung

Legen Sie der Einladung neben den Angeboten eine einfache Übersicht bei. Der Beirat oder der Verwalter kann sie erstellen. Diese Spalten helfen beim Vergleich:

  • Preis je Einheit und Monat (netto und brutto)
  • Preis je Garage oder Stellplatz
  • Kosten für typische Zusatzleistungen, etwa eine zweite Versammlung
  • Zertifizierung nach § 26a WEG
  • Laufzeit und Kündigungsregeln
  • Ansprechpartner und Erreichbarkeit
  • Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Rechnen Sie zum Schluss die Jahreskosten für Ihre Anlage aus. Erst diese Summe zeigt, welches Angebot wirklich günstiger ist. Ob ein Verwalter zertifiziert sein muss, erklärt der Musterbeschluss Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

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Der Ablauf am Versammlungstag

  1. Vorstellung: Jeder Bewerber erhält dieselbe Redezeit. Danach dürfen die Eigentümer Fragen stellen.
  2. Verfahrensbeschluss: Die Versammlung beschließt die Reihenfolge der Abstimmung.
  3. Einzelabstimmung: Über den ersten Bewerber wird abgestimmt. Bekommt er mehr Ja- als Nein-Stimmen, ist er gewählt. Sonst folgt der nächste.
  4. Bestellung und Vertrag: Der gewählte Bewerber wird bestellt. Eine Person wird ermächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.
  5. Protokoll: Jede Einzelabstimmung wird mit Zahlen festgehalten.

Bekommt kein Bewerber eine Mehrheit, ist niemand gewählt. Dann braucht es eine neue Versammlung mit neuen oder überarbeiteten Angeboten. Läuft die Amtszeit des alten Verwalters gerade aus, wird es eng. Planen Sie deshalb genug Zeit vor dem Ablauf ein.

Fehler, die die Wahl kippen

  • Angebote nicht verschickt. Alle Angebote gehören zur Einladung. Wer erst in der Versammlung liest, entscheidet nicht informiert.
  • Verfahren nicht beschlossen. Ohne klare Regel ist das Ergebnis angreifbar.
  • Nur die Gewinnerstimmen protokolliert. Halten Sie jede Einzelabstimmung fest.
  • Angebote nicht vergleichbar. Ein Lockpreis ohne Zusatzleistungen wirkt günstiger, als er ist. Mehr im Ratgeber Lockpreise bei der Hausverwaltung.
Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Vergleich von Verwalterangeboten für Eigentümer in Gelsenkirchen

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Verbandsmuster und Erfahrung

GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW und nutzt die Musterbeschlüsse des Verbands. Die Verwaltung ist zertifiziert nach § 26a WEG, betreut rund 4.000 Einheiten und hat über 300 Bewertungen mit durchschnittlich 4,8 von 5 Sternen. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Die Bestellung allein regelt der Musterbeschluss Verwalterbestellung. Alle Vorlagen finden Sie unter Musterbeschlüsse.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Braucht die WEG wirklich drei Verwalterangebote?

Eine feste Zahl steht nicht im Gesetz. Bei einer Neubestellung verlangen Gerichte aber, dass die Eigentümer Alternativen kennen. Drei Angebote sind in der Praxis üblich. Bei einer Wiederbestellung genügt meist das Angebot des bisherigen Verwalters.

Wie wird bei mehreren Verwalterangeboten abgestimmt?

Am sichersten einzeln und der Reihe nach. Die Versammlung legt die Reihenfolge vorher per Beschluss fest. Gewählt ist der erste Bewerber mit mehr Ja- als Nein-Stimmen. Danach endet die Abstimmung.

Reicht es, wenn ein Bewerber die meisten Stimmen bekommt?

Nein, nicht automatisch. Jeder Beschluss braucht mehr Ja- als Nein-Stimmen. Erhält ein Bewerber zwar die meisten Stimmen, aber mehr Gegenstimmen als Zustimmung, ist er nicht gewählt. Das Einzelverfahren vermeidet diese Falle.

Müssen die Angebote der Einladung beiliegen?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Alle Eigentümer sollen sich vorher ein Bild machen können. Angebote, die erst in der Versammlung verteilt werden, machen den Beschluss angreifbar.

Dürfen Bewerber sich in der Versammlung vorstellen?

Ja, das ist üblich und sinnvoll. Die Versammlung kann jedem Bewerber eine feste Redezeit geben. Fragen der Eigentümer sollten für alle Bewerber gleich behandelt werden.

Wie bekomme ich schnell ein Vergleichsangebot für eine WEG in Gelsenkirchen?

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Fazit

Mehrere Angebote schützen Ihre Gemeinschaft vor einer schlechten Wahl und vor Anfechtungen. Der Musterbeschluss Auswahl aus mehreren Verwalterangeboten oben führt Sie Schritt für Schritt zum Ergebnis. Verschicken Sie alle Angebote mit der Einladung. Beschließen Sie zuerst das Verfahren und stimmen Sie dann einzeln ab. Ein vergleichbares Angebot bekommen Sie sofort über den Preisrechner.

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Quellen