Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Darlehen der Gemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf selbst einen Kredit aufnehmen. Der Verwalter braucht dafür aber einen Beschluss der Eigentümer (§ 9b Abs. 1 WEG). Der Beschluss zum Darlehen der Gemeinschaft braucht die einfache Mehrheit. Die Finanzierung muss aber ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Der Beschluss muss Betrag, Laufzeit, Zins und Tilgung genau nennen.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtEin Darlehen der WEG wird mit einfacher Mehrheit beschlossen; der Beschluss muss Zweck, Betrag, Laufzeit, Zins, Tilgung und das Haftungsrisiko klar benennen.
120.000 € für die Fassade – und keiner hat das Geld auf dem Konto
Die Sanierung ist nötig. Die Rücklage reicht nur für einen Teil. Ohne Kredit wäre im Beispiel mit zwölf Wohnungen eine Sonderumlage von bis zu 10.000 € je Wohnung nötig. Manche Eigentümer im Haus wissen schon jetzt: Diese Summe können sie nicht aufbringen.
Ein Kredit der Gemeinschaft verteilt die Kosten auf viele Jahre. Den Weg dahin ebnet ein sauberer Musterbeschluss Darlehen der Gemeinschaft. Jeder zahlt seinen Anteil über ein höheres Hausgeld ab. Das macht große Projekte möglich. Es bringt aber auch Risiken. Diese müssen die Eigentümer kennen, bevor sie abstimmen.
Der Beschlusstext zum Kopieren
Kopieren Sie den Musterbeschluss Darlehen der Gemeinschaft und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus.
TOP [Nr.]: Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Maßnahme [Bezeichnung]
1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen zur Finanzierung der unter TOP [Nr.] beschlossenen Maßnahme [Bezeichnung] die Aufnahme eines Darlehens durch die Gemeinschaft.
2. Eckdaten: Darlehensbetrag höchstens [Betrag] €. Laufzeit [Anzahl] Jahre. Sollzins höchstens [Prozent] % pro Jahr, fest für [Anzahl] Jahre. Anfängliche Tilgung mindestens [Prozent] % pro Jahr. Grundlage ist das Angebot der [Name der Bank] vom [Datum], das der Einladung beilag.
3. Der Verwalter wird ermächtigt und beauftragt, den Darlehensvertrag zu diesen Bedingungen im Namen der Gemeinschaft abzuschließen. [Optional: Ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen ist ausgeschlossen.]
4. Zins und Tilgung werden in den Wirtschaftsplan aufgenommen und nach [Miteigentumsanteilen / dem für die Maßnahme geltenden Schlüssel] verteilt. Die monatliche Belastung je Einheit ergibt sich aus der Aufstellung vom [Datum], die Teil dieses Beschlusses ist.
5. Jeder Eigentümer kann seinen Anteil an der Maßnahme bis zum [Datum] durch eine Einmalzahlung von [Betrag je Einheit] € ablösen. Der Darlehensbetrag verringert sich entsprechend. [Nur übernehmen, wenn die Bank das zulässt.]
6. Die Eigentümer wurden vor der Abstimmung darauf hingewiesen, dass jeder Eigentümer für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft im Verhältnis seines Miteigentumsanteils gegenüber Gläubigern haftet (§ 9a Abs. 4 WEG) und dass Ausfälle einzelner Eigentümer von den übrigen getragen werden müssen.
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Rechtsgrundlage und Mehrheit
Die Gemeinschaft ist rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 WEG). Sie kann also selbst Verträge schließen, auch einen Kreditvertrag. Der Verwalter vertritt sie nach außen. Für Darlehen gilt aber eine Ausnahme: Hier braucht er einen Beschluss der Eigentümer (§ 9b Abs. 1 WEG).
Über die Aufnahme entscheiden die Eigentümer mit einfacher Mehrheit (§ 19 Abs. 1, § 25 Abs. 1 WEG). Der Beschluss muss aber ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Gerichte schauen genau hin: Sind die Eigentümer über die Risiken informiert? Sind die Konditionen marktüblich? Gibt es Alternativen? Fehlt das, ist der Beschluss angreifbar.
Die Risiken offen ansprechen
- Ausfallrisiko: Zahlt ein Eigentümer nicht, fehlt sein Anteil an der Rate. Die anderen müssen einspringen.
- Haftung: Gläubiger der Gemeinschaft können sich anteilig an jeden Eigentümer halten (§ 9a Abs. 4 WEG).
- Verkauf: Der Kredit bleibt bei der Gemeinschaft. Käufer übernehmen die höhere Hausgeldbelastung. Das kann den Verkaufspreis drücken. Mehr dazu im Ratgeber Wohnung in einer WEG kaufen.
- Zinsen: Ein Kredit kostet mehr als eine Sonderumlage. Achten Sie auf die Zinsbindung.
Deshalb ist die Ablöseoption in Nummer 5 der Vorlage wertvoll. Wer Geld hat, zahlt sofort. Wer es nicht hat, nutzt die Raten.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenKredit, Rücklage oder Sonderumlage?
Ein Darlehen ist selten der erste Weg. Prüfen Sie zuerst die Entnahme aus der Rücklage und eine Sonderumlage mit Raten. Oft ist eine Mischung am besten: Rücklage plus kleinerer Kredit. Bei energetischen Maßnahmen gibt es teilweise Förderkredite. Auch in Gelsenkirchen bietet die Stadt in bestimmten Gebieten Zuschüsse, etwa für Fassaden. Mehr auf der Seite Förderung Haus- und Hofflächenprogramm.
Typische Fehler
- Nur „ein Kredit“ beschlossen. Ohne Betrag, Laufzeit und Zins ist der Beschluss zu unbestimmt.
- Kein Vergleichsangebot. Eigentümer müssen sehen, dass die Konditionen marktüblich sind.
- Risiken verschwiegen. Ohne Hinweis auf Ausfall und Haftung ist der Beschluss angreifbar.
- Verteilung offen. Zins und Tilgung müssen in den Wirtschaftsplan und nach einem klaren Schlüssel verteilt werden.
So arbeitet GOTTSCHLING Immobilien
Bei GOTTSCHLING Immobilien bekommen Eigentümer vor einer Kreditentscheidung eine klare Gegenüberstellung: Rücklage, Sonderumlage, Darlehen. Die Belastung je Einheit wird vorher berechnet. Die Beschlussvorlagen folgen den Mustern des VDIV NRW. GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG.
Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen lesen Sie auf der Säulenseite. Ihren Preis berechnen Sie im Preisrechner. Weitere Vorlagen finden Sie bei den Musterbeschlüssen.

Häufige Fragen
Darf eine WEG einen Kredit aufnehmen?
Ja. Die Gemeinschaft ist rechtsfähig und kann Darlehensverträge schließen. Der Verwalter braucht dafür nach § 9b Abs. 1 WEG einen Beschluss der Eigentümer.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss über ein WEG-Darlehen?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss muss aber ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Dazu gehören klare Konditionen und eine Aufklärung über die Risiken.
Hafte ich persönlich für den Kredit der Gemeinschaft?
Gegenüber Gläubigern haftet jeder Eigentümer im Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§ 9a Abs. 4 WEG). Fällt ein Eigentümer aus, müssen die übrigen seinen Anteil intern ausgleichen. Dieses Risiko sollten Sie vor der Abstimmung kennen.
Was passiert mit dem WEG-Kredit, wenn ich meine Wohnung verkaufe?
Der Kredit bleibt bei der Gemeinschaft. Der Käufer übernimmt die Belastung über das Hausgeld. Käufer fragen deshalb oft gezielt nach Krediten der Gemeinschaft.
Kann ich meinen Anteil am Kredit sofort ablösen?
Nur, wenn der Beschluss und der Kreditvertrag das vorsehen. Eine Ablöseoption ist für Eigentümer mit Ersparnissen sinnvoll. Klären Sie das vor dem Beschluss mit der Bank.
Braucht eine WEG für den Kredit eine Grundschuld?
Meist nicht. Viele Banken bieten spezielle WEG-Kredite ohne Grundschuld an. Als Sicherheit dienen dann meist die Hausgeldansprüche der Gemeinschaft. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bank.
Fazit
Ein Darlehen macht große Sanierungen möglich, ohne einzelne Eigentümer zu überfordern. Der Musterbeschluss Darlehen der Gemeinschaft braucht die einfache Mehrheit und alle Eckdaten. Sprechen Sie Ausfallrisiko und Haftung offen an. Vergleichen Sie mit Rücklage und Sonderumlage. Und geben Sie jedem die Chance, seinen Anteil sofort abzulösen.
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