Gelsenkirchen
Bis zu 50 % Zuschuss für Fassade und Hof in Gelsenkirchen
Mit dem Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen zahlt die Stadt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Fassade, Hof und Vorgarten. Eigentümergemeinschaften dürfen den Antrag stellen. Das Programm gilt nur in festgelegten Stadterneuerungsgebieten, und der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDas Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen fördert Fassaden- und Hofgestaltung in Stadterneuerungsgebieten mit bis zu 50 % Zuschuss; der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Die Fassade bröckelt – und die Rücklage reicht nicht
Die Farbe blättert ab. Am Sockel zeigen sich Risse. Der Hinterhof ist grau und zubetoniert. In der Versammlung sind sich alle einig: Da muss etwas passieren. Dann kommt das erste Angebot. Und die Stimmung kippt. So viel Geld hat die Gemeinschaft nicht in der Rücklage.
Viele WEGs schieben solche Arbeiten dann jahrelang auf. Dabei gibt es in Teilen von Gelsenkirchen eine Lösung, die viele nicht kennen: Die Stadt übernimmt unter bestimmten Bedingungen bis zur Hälfte der Kosten.
Was das Haus- und Hofflächenprogramm ist
Das Haus- und Hofflächenprogramm ist ein Förderprogramm der Stadt Gelsenkirchen. Es gehört zur Stadterneuerung und wird mit Mitteln der Städtebauförderung des Landes NRW finanziert. Ziel ist, Häuser und Höfe in bestimmten Stadtteilen schöner und grüner zu machen.
Die wichtigsten Eckdaten laut aktueller Förderrichtlinie der Stadt:
- Zuschuss: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Antragsberechtigt: Eigentümer, ausdrücklich auch Eigentümergemeinschaften
- Gebiet: nur in festgelegten Stadterneuerungsgebieten
- Kein Rechtsanspruch: Die Stadt entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Einen ausführlichen Überblick für alle Eigentümer bietet der Ratgeber Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen. Für eine WEG kommen eigene Regeln dazu: Beschluss, Finanzierung und die richtige Reihenfolge.
Was gefördert wird – und was nicht
Gefördert
- Fassade: Anstrich, Reinigung, Instandsetzung
- historische Details und die Aufarbeitung von Holzfenstern und Holztüren
- Gestaltung von Brandwänden
- Begrünung der Fassade
- Hof und Vorgarten: Entsiegelung, Begrünung, Spielflächen, Mietergärten
- Planungskosten bis zu 10 %
Nicht gefördert
- Eigenleistungen
- Kosten, die auf Mieter umgelegt werden
- energetische Sanierung, zum Beispiel Dämmung (dafür gibt es andere Programme)
- Gebäude mit weniger als drei Wohnungen (Ausnahme: Vorgärten)
Für eine typische WEG in einem Mehrfamilienhaus ist das Programm deshalb gut geeignet. Wer zusätzlich dämmen will, braucht dafür einen eigenen Beschluss. Eine Vorlage bietet der Musterbeschluss energetische Sanierung und Fassadendämmung.
Wo es die Förderung gibt
Das Programm gilt nur in Gebieten, die der Rat der Stadt als Stadterneuerungsgebiet festgelegt hat. Bekannte Beispiele:
- Rotthausen: Hier läuft das Programm mit einem Stadtteilbüro an der Steeler Straße 71. Ein Quartiersarchitekt berät kostenlos.
- Schalke-Nord und Bismarck-West: Das Stadtteilbüro Schalke-Nord an der Kapellenstraße 16 bietet kostenlose Modernisierungsberatung und Fassaden- und Hofförderung. Mehr zum Stadtteil auf der Seite Hausverwaltung Schalke-Nord.
- Schalke: Im Stadterneuerungsprogramm wurden 117 Fassaden über das Programm gefördert.
- Hassel: Die Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich hatte ebenfalls ein Haus- und Hofflächenprogramm.
Die Gebiete ändern sich mit der Zeit. Neue Gebiete kommen dazu, ältere laufen aus. Prüfen Sie deshalb vor jeder Planung beim zuständigen Stadtteilbüro oder bei der Stadt, ob Ihr Haus aktuell im Fördergebiet liegt.
Die Bedingungen – hier scheitern viele Anträge
Die Förderung ist großzügig. Die Regeln sind aber streng. Wer einen Punkt übersieht, verliert den Zuschuss.
- Beratung zuerst: Vor dem Antrag ist eine Modernisierungsberatung Pflicht.
- Antrag vor Auftrag: Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Schon die Unterschrift unter den Handwerkervertrag zählt als Beginn.
- Drei Angebote: Für die Arbeiten müssen Vergleichsangebote vorliegen.
- Gebäudealter: Das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Mietneutral: Geförderte Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Zweckbindung: Die Förderung ist zehn Jahre an den Zweck gebunden.
Besonders der zweite Punkt ist eine Falle. Viele Gemeinschaften beschließen die Arbeiten und beauftragen sofort die Firma. Dann ist die Förderung weg.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenSo läuft es in der WEG: Schritt für Schritt
- Fördergebiet prüfen: Liegt das Haus im aktuellen Stadterneuerungsgebiet?
- Beratung im Stadtteilbüro: Termin vereinbaren, Maßnahme besprechen, Gestaltung abstimmen.
- Drei Angebote einholen: für Fassade, Hof oder Vorgarten.
- Beschluss in der Versammlung: Die Gemeinschaft beschließt die Maßnahme, die Finanzierung und den Förderantrag. Die Auftragsvergabe wird ausdrücklich von der Bewilligung abhängig gemacht.
- Antrag stellen: mit Angeboten, Fotos und Beschluss.
- Bewilligung abwarten: Erst danach wird der Auftrag erteilt.
- Ausführung und Abrechnung: Arbeiten kontrollieren, Rechnungen sammeln, Verwendungsnachweis einreichen.
Für den Beschluss eignet sich der Musterbeschluss Erhaltungsmaßnahme mit Auftragsvergabe. Passen Sie ihn an die Förderbedingungen an. Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie die WEG ihren Eigenanteil finanziert
Auch mit Zuschuss bleibt ein Eigenanteil von mindestens der Hälfte. Dafür gibt es drei Wege:
- Entnahme aus der Rücklage: Vorlage: Musterbeschluss Entnahme aus der Erhaltungsrücklage
- Sonderumlage: Jeder Eigentümer zahlt seinen Anteil. Vorlage: Musterbeschluss Sonderumlage für eine Maßnahme
- Mischung aus beidem: Ein Teil aus der Rücklage, der Rest als Sonderumlage.
Beispielrechnung: Eine WEG mit acht Wohnungen plant einen Fassadenanstrich für 40.000 €. Wird der volle Zuschuss von 50 % bewilligt, trägt die Gemeinschaft 20.000 €. Je Wohnung sind das im Schnitt 2.500 € statt 5.000 €. Die tatsächliche Förderhöhe legt die Stadt fest.
Hinweis für Vermieter: Die geförderten Arbeiten sind mietneutral. Eine Mieterhöhung auf Grundlage dieser Kosten ist nicht erlaubt.
Warum sich eine erfahrene Verwaltung hier auszahlt
Ein Förderantrag ist kein Hexenwerk. Aber er hat viele Fristen und Bedingungen. Dazu kommen die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes. Eine Verwaltung, die beides kennt, verhindert teure Fehler.
GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Das Team kennt die Bedingungen des Programms und plant die Reihenfolge: erst Beratung und Antrag, dann Auftrag. Eine Zusage über die Förderung kann niemand geben, denn es gibt keinen Rechtsanspruch.
Die WEG-Verwaltung kostet 24 € netto je Einheit und Monat, Stellplätze 5 € netto, zzgl. Umsatzsteuer. Ihren Preis zeigt der Preisrechner für die WEG-Verwaltung. Mehr über die Verwaltung lesen Sie auf der Seite WEG-Verwaltung Gelsenkirchen.
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Wie hoch ist der Zuschuss im Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen?
Die Stadt zahlt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Planungskosten sind bis zu 10 % förderfähig. Die genaue Höhe legt die Stadt im Bewilligungsbescheid fest. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Darf eine Eigentümergemeinschaft den Antrag stellen?
Ja. Die Förderrichtlinie nennt Eigentümergemeinschaften ausdrücklich als antragsberechtigt. Die WEG braucht dafür einen Beschluss in der Eigentümerversammlung. Den Antrag stellt in der Regel der Verwalter für die Gemeinschaft.
Welche Stadtteile in Gelsenkirchen sind Fördergebiet?
Gefördert wird nur in festgelegten Stadterneuerungsgebieten. Bekannte Beispiele sind Rotthausen sowie Schalke-Nord und Bismarck-West. Auch in Schalke und Hassel gab es das Programm. Ob Ihr Haus aktuell im Fördergebiet liegt, klärt das zuständige Stadtteilbüro.
Kann die WEG erst bauen und dann die Förderung beantragen?
Nein. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Schon die Unterschrift unter den Handwerkervertrag gilt als Beginn der Maßnahme. Wer zu früh beauftragt, verliert die Förderung.
Wird auch eine Fassadendämmung gefördert?
Nein. Energetische Maßnahmen wie Dämmung fördert das Haus- und Hofflächenprogramm nicht. Dafür gibt es andere Programme von Bund und Land. Gefördert werden Anstrich, Reinigung, Instandsetzung, Begrünung sowie Hof und Vorgarten.
Darf ich als Vermieter die Kosten auf meine Mieter umlegen?
Nein. Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme mietneutral ist. Geförderte Kosten dürfen nicht über eine Mieterhöhung weitergegeben werden. Die Zweckbindung gilt zehn Jahre.
Welche Mehrheit braucht die WEG für die Fassadensanierung?
Ein Anstrich oder eine Instandsetzung der Fassade ist meist eine Erhaltungsmaßnahme. Dafür reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 19 Abs. 2 Nr. 2, § 25 WEG). Auch eine bauliche Veränderung wie eine Fassadenbegrünung beschließt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG). Dann gelten aber besondere Regeln, wer die Kosten trägt (§ 21 WEG).
Wo bekommen Eigentümer in Gelsenkirchen die Pflichtberatung?
Die Beratung findet im Stadtteilbüro des jeweiligen Fördergebiets statt, etwa im Stadtteilbüro Rotthausen an der Steeler Straße 71 oder im Stadtteilbüro Schalke-Nord an der Kapellenstraße 16. Oft berät ein Quartiersarchitekt kostenlos. Ohne diese Beratung ist kein Antrag möglich.
Fazit
Das Haus- und Hofflächenprogramm kann die Kosten für Fassade und Hof halbieren. Ihre WEG ist antragsberechtigt, wenn das Haus in einem Stadterneuerungsgebiet liegt. Entscheidend ist die Reihenfolge: Beratung, drei Angebote, Beschluss, Antrag – und erst nach der Bewilligung der Auftrag. Eine erfahrene Verwaltung hält diese Reihenfolge ein und schützt so den Zuschuss. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Haus im Fördergebiet liegt, und berechnen Sie den Preis für Ihre WEG-Verwaltung.
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