Ratgeber
Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen
Mit dem Haus- und Hofflächenprogramm zahlt die Stadt Gelsenkirchen bis zu 50 % der Kosten für eine schönere Fassade, einen begrünten Hof oder einen neuen Vorgarten. Die Förderung gibt es nur in festgelegten Stadterneuerungsgebieten, zum Beispiel in Rotthausen und in Hassel. Der wichtigste Punkt: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDas Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen fördert Fassaden-, Hof- und Vorgartenmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten mit bis zu 50 % Zuschuss – Antrag vor Auftragsvergabe.
Bis zur Hälfte der Fassadenkosten zurück
Die Fassade Ihres Hauses ist grau und fleckig. Ein Maler hat Ihnen ein Angebot gemacht: 30.000 €. Zu viel, denken Sie, und legen es weg. Dabei könnte die Stadt einen großen Teil davon zahlen.
Das Haus- und Hofflächenprogramm ist ein Zuschuss, kein Kredit. Sie müssen ihn nicht zurückzahlen, wenn Sie die Bedingungen einhalten. Beispiel (frei gewählt): Bei 30.000 € förderfähigen Kosten und 50 % Förderung bekommen Sie bis zu 15.000 € Zuschuss. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Die Stadt entscheidet nach den verfügbaren Mitteln.
Grundlage ist die Förderrichtlinie der Stadt Gelsenkirchen. Die Mittel kommen aus der Städtebauförderung des Landes NRW.
Was wird gefördert?
Fassade
- Anstrich, Reinigung und kleinere Ausbesserungen
- Verputz unverputzter Brandwände
- Reparatur und Anstrich von Holzfenstern, Fensterläden, Holztüren und Hauseingängen
- Mehrkosten für Holz- statt Kunststofffenster
- Rückbau störender Verkleidungen, Werbeanlagen und Vordächer
- Begrünung von Fassaden und Dächern, künstlerische Gestaltung
Hof, Vorgarten und Garten
- Entrümpelung und Abriss von Nebengebäuden
- Entsiegelung und Bepflanzung
- Spielflächen und Mietergärten
- Beete, Pergolen, begrünte Gartenmauern
Planung
Kosten für externe Fachplanung sind bis zu 10 % der förderfähigen Baukosten förderfähig.
Nicht gefördert werden zum Beispiel energetische Sanierungen wie Dämmung. Dafür gibt es andere Programme. Ausgeschlossen sind auch Eigenleistungen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Häuser: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser: bis zu 40 %.
- Bonus: 50 % auch für diese Häuser, wenn mindestens zwei benachbarte Eigentümer einer Hausgruppe ein gemeinsames Farb- oder Gesamtkonzept gleichzeitig umsetzen.
- Bagatellgrenze: Liegt der Zuschuss bei höchstens 500 €, gibt es keine Förderung.
Hof- und Gartenmaßnahmen werden bei Häusern mit weniger als drei Wohnungen nicht gefördert. Vorgärten sind davon ausgenommen.

Wo gibt es die Förderung?
Das Programm gilt nur in Stadterneuerungsgebieten, die der Rat beschlossen hat und für die das Land Mittel bewilligt hat. Die Gebiete macht die Stadt ortsüblich bekannt. Aktuelle Programme mit eigenen Flyern gibt es zum Beispiel für:
- Rotthausen – Flyer Haus- und Hofflächenprogramm Rotthausen
- Hassel mit Westerholt und Bertlich – Flyer Haus und Hof Hassel.Westerholt.Bertlich
Ob Ihr Haus in einem Fördergebiet liegt, klärt das zuständige Stadtteilbüro. Rufen Sie dort an, bevor Sie planen. Hintergrund zu den Gebieten finden Sie im Ratgeber Problemimmobilien und Stadterneuerung.
Die Bedingungen im Überblick
- Das Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
- Vorher findet eine Modernisierungsberatung im Stadtteilbüro statt. Der Beratungsbericht gehört zum Antrag.
- Es liegen drei vergleichbare Angebote von Fachbetrieben vor oder der Nachweis, dass drei angefragt wurden.
- Die Maßnahme ist mietneutral. Sie dürfen die Kosten nicht auf die Miete umlegen.
- Es gilt eine Zweckbindung von 10 Jahren ab Fertigstellung. Bei Verstößen kann die Stadt den Zuschuss zurückfordern.
- Farbgebung ist abgestimmt, Bau- und Denkmalrecht sind eingehalten.
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte, gewerbliche Vermieter und ausdrücklich auch Eigentümergemeinschaften. Für Hof- und Gartenmaßnahmen können sogar Mieter einen Antrag stellen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenAblauf in 6 Schritten – und der teuerste Fehler
- Stadtteilbüro anrufen und Fördergebiet prüfen.
- Kostenlose Modernisierungsberatung wahrnehmen.
- Drei Angebote einholen.
- Antrag mit dem Formblatt im Stadtteilbüro einreichen.
- Bewilligung abwarten.
- Auftrag vergeben, umsetzen, Kosten nachweisen.
Der teuerste Fehler: den Auftrag zu früh zu vergeben. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe und vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer den Malervertrag schon unterschrieben hat, verliert die Förderung in der Regel ganz. Ein vorzeitiger Beginn geht nur in begründeten Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung.
Förderung in der Eigentümergemeinschaft
Für eine WEG ist das Programm besonders interessant. Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum. Die Kosten tragen alle Eigentümer. Ein Zuschuss von bis zu 50 % entlastet jeden Einzelnen spürbar und schont die Erhaltungsrücklage.
Der Ablauf in der WEG braucht etwas mehr Planung:
- Beratung und Angebote durch die Verwaltung vorbereiten lassen,
- Beschluss in der Eigentümerversammlung über Maßnahme, Finanzierung und Antrag,
- Antrag stellen, Bewilligung abwarten, erst dann beauftragen.
Eine Verwaltung, die die Fristen kennt, verhindert den teuren Fehler mit dem zu frühen Auftrag. Mehr dazu unter Fassadenförderung mit der WEG-Verwaltung.
Unterstützung durch GOTTSCHLING Immobilien
Die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung von GOTTSCHLING Immobilien kosten 24 € netto je Einheit und Monat zzgl. USt. Das Team holt Angebote ein, bereitet Beschlüsse vor und achtet auf die Reihenfolge. Was zur Grundleistung gehört und was extra kostet, steht transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Termine finden vor Ort in Gelsenkirchen statt. Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner, das Angebot kommt automatisch per E-Mail.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss im Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sind es bis zu 40 %, mit gemeinsamem Konzept von mindestens zwei Nachbarn ebenfalls 50 %. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
In welchen Stadtteilen gibt es das Haus- und Hofflächenprogramm?
Nur in Stadterneuerungsgebieten, die der Rat beschlossen hat und für die das Land Fördermittel bewilligt hat. Aktuelle Programme gibt es zum Beispiel in Rotthausen und in Hassel mit Westerholt und Bertlich. Ob Ihr Haus dazugehört, klärt das zuständige Stadtteilbüro.
Kann eine Eigentümergemeinschaft den Antrag stellen?
Ja. Eigentümergemeinschaften sind in der Förderrichtlinie ausdrücklich als Antragsteller genannt. Vorher braucht es einen Beschluss der Eigentümer über die Maßnahme und den Antrag. Die Verwaltung bereitet beides vor.
Muss ich den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen?
Ja, das ist die wichtigste Regel. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe und vor Maßnahmenbeginn im Stadtteilbüro vorliegen. Wer vorher einen Vertrag mit einem Handwerker unterschreibt, riskiert die gesamte Förderung.
Darf ich nach der Förderung die Miete erhöhen?
Nein, nicht wegen der geförderten Maßnahme. Die Förderung setzt voraus, dass die Arbeiten mietneutral sind. Eine Modernisierungsumlage für diese Kosten ist deshalb ausgeschlossen. Andere Mieterhöhungen, etwa nach Mietspiegel, bleiben möglich.
Wird Fassadendämmung gefördert?
Nein. Das Haus- und Hofflächenprogramm fördert Gestaltung, Instandsetzung und Begrünung, aber keine energetische Sanierung. Für Dämmung gibt es eigene Förderprogramme von Bund und Land.
Wie lange gilt die Zweckbindung?
Die Zweckbindung beträgt zehn Jahre ab Fertigstellung. In dieser Zeit müssen die geförderten Maßnahmen erhalten bleiben. Bei Verstößen kann die Stadt den Zuschuss zurückfordern.
Fazit
Das Haus- und Hofflächenprogramm ist eine der besten Fördermöglichkeiten für Eigentümer in Gelsenkirchen: bis zu 50 % Zuschuss für Fassade, Hof und Vorgarten. Es gilt nur in Stadterneuerungsgebieten und hat klare Regeln. Beratung zuerst, dann drei Angebote, dann Antrag – und erst nach der Bewilligung beauftragen. Wer diese Reihenfolge einhält, spart viel Geld.
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