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Musterbeschluss Heizungserneuerung
Muss die gemeinsame Heizung ersetzt werden, reicht für den Beschluss zur Heizungserneuerung die einfache Mehrheit. Ist der Tausch eine Erhaltungsmaßnahme (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG), zahlen alle nach dem geltenden Schlüssel. Geht er deutlich darüber hinaus, gelten die Regeln für bauliche Veränderungen (§§ 20, 21 WEG). Der Musterbeschluss unten deckt beides ab.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDie Heizungserneuerung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen; ob alle zahlen, hängt davon ab, ob der Tausch Erhaltung oder bauliche Veränderung ist.
Der Kessel ist 28 Jahre alt. Wie lange hält er noch?
Niemand weiß es genau. Vielleicht noch fünf Winter. Vielleicht fällt er schon nächste Woche aus. Zum Beispiel an einem Wochenende im Januar. Dann frieren zwölf Haushalte. Und die Gemeinschaft muss unter Druck entscheiden. Teure Notlösungen sind die Folge.
Klüger ist es, den Tausch zu planen, solange die Heizung noch läuft. Dann bleibt Zeit für Angebote, Fördermittel und eine faire Finanzierung. Hintergründe zum Tausch, zu Technik und Kosten erklärt der Ratgeber Heizungstausch in der WEG.
Der Beschlusstext zum Kopieren
Kopieren Sie den Musterbeschluss Heizungserneuerung und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus.
TOP [Nr.]: Erneuerung der zentralen Heizungsanlage
1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen die Erneuerung der zentralen Heizungsanlage. Die bestehende Anlage [Art, Baujahr, z. B. Gas-Niedertemperaturkessel] wird ersetzt durch [Art der neuen Anlage, z. B. Gas-Brennwertkessel / Luft-Wasser-Wärmepumpe / Hybridanlage / Anschluss an das Fernwärmenetz].
2. Den Eigentümern lagen mit der Einladung vor: [ein Variantenvergleich der Fachplanung [Name] vom [Datum] mit Investitions- und Betriebskosten] sowie [Anzahl] Vergleichsangebote: [Firma A] über [Betrag] €, [Firma B] über [Betrag] €, [Firma C] über [Betrag] €, jeweils brutto.
3. Der Verwalter wird beauftragt und ermächtigt, die Firma [Name] auf Grundlage ihres Angebots vom [Datum] zu beauftragen. Die Gesamtkosten einschließlich Planung, hydraulischem Abgleich und Nebenarbeiten dürfen [Betrag] € brutto nicht übersteigen. Nachträge bis [Betrag] € brutto sind zulässig, wenn sie fachlich notwendig sind.
4. Der Verwalter wird beauftragt, mögliche Fördermittel vor der Auftragsvergabe zu prüfen und, soweit sinnvoll, rechtzeitig zu beantragen. [Optional: Der Auftrag wird erst nach Eingang der Förderzusage erteilt.]
5. Die Finanzierung erfolgt [aus der Erhaltungsrücklage in Höhe von [Betrag] € / durch eine Sonderumlage in Höhe von [Betrag] € / durch ein Darlehen] gemäß dem Beschluss unter TOP [Nr.]. Die Kosten werden nach [Miteigentumsanteilen / dem geltenden Schlüssel] verteilt.
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. [Bei baulicher Veränderung zusätzlich: Die Ja-Stimmen entsprechen [Anzahl] Miteigentumsanteilen von insgesamt [Anzahl].] Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Erhaltung oder bauliche Veränderung?
Diese Frage entscheidet über die Kosten. Wird eine defekte oder veraltete Heizung durch eine zeitgemäße Anlage ersetzt, ist das in der Regel Erhaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG. Fachleute sprechen von „modernisierender Erhaltung“. Dann zahlen alle Eigentümer nach dem geltenden Schlüssel.
Geht der Umbau deutlich weiter, kann eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG vorliegen. Dann regelt § 21 WEG die Kosten. Alle zahlen, wenn mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen. Das gilt nicht, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind. Alle zahlen auch, wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren. Sonst zahlen nur die, die zugestimmt haben. Mehr dazu im Musterbeschluss Kosten baulicher Veränderung und im Ratgeber Bauliche Veränderung.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Halten Sie im Protokoll deshalb auch die Stimmen nach Miteigentumsanteilen fest. So sind Sie für beide Fälle gerüstet.
Die aktuellen Regeln zum Heizungstausch
Die gesetzlichen Vorgaben für neue Heizungen wurden zuletzt mehrfach geändert. Welche Anlage zulässig ist und welche Pflichten gelten, hängt vom aktuellen Stand der Regeln zum Heizungstausch ab. Auch für Mieter und Vermieter gibt es dazu eigene Regeln. Lassen Sie sich vor dem Beschluss von einem Energieberater oder Fachplaner beraten. So vermeiden Sie eine Anlage, die schon bald nicht mehr zu den Regeln passt.
Achten Sie auch auf die Fördermittel. Sie ändern sich häufig. Ein Antrag muss meist vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Deshalb steht in Nummer 4 der Vorlage ausdrücklich die Prüfung der Förderung.

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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenWelche Anlage passt zu Ihrem Haus?
Es gibt keine Lösung für alle. Wichtige Fragen für den Variantenvergleich:
- Wie gut ist das Haus gedämmt? Davon hängt ab, ob eine Wärmepumpe effizient arbeitet.
- Liegt ein Fernwärmenetz in der Straße? Fragen Sie beim örtlichen Versorger nach.
- Wie hoch sind Investition und Betriebskosten über 20 Jahre?
- Wie viel Platz gibt es im Keller oder im Außenbereich?
Ein Vergleich nur nach dem Kaufpreis führt oft in die Irre. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Lebensdauer.
Typische Fehler
- Warten bis zum Totalausfall. Dann fehlen Zeit für Angebote und Förderung.
- Keine Varianten verglichen. Eigentümer müssen sehen, warum diese Anlage die richtige ist.
- Förderung zu spät beantragt. Wer zuerst beauftragt, verliert oft den Zuschuss.
- Stimmen nur nach Köpfen gezählt. Bei einer baulichen Veränderung kommt es auch auf die Miteigentumsanteile an.
- Finanzierung offen. Ohne Beschluss über das Geld kann nicht beauftragt werden.
So arbeitet GOTTSCHLING Immobilien
Bei GOTTSCHLING Immobilien wird der Heizungstausch früh auf die Tagesordnung gesetzt. Die Eigentümer bekommen Angebote, einen Variantenvergleich und einen Finanzierungsvorschlag. Die Beschlussvorlagen beruhen auf den Mustern des VDIV NRW. Vermieter erhalten die Angaben, die sie für ihre Mieter brauchen.
Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen lesen Sie auf der Säulenseite. Ihren Preis sehen Sie im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, zuzüglich Umsatzsteuer. Weitere Vorlagen bietet die Übersicht Musterbeschlüsse, etwa zur Sonderumlage.

Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht der Heizungstausch in der WEG?
Für den Beschluss selbst genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei einer baulichen Veränderung hängt die Kostenverteilung aber davon ab, ob mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile zustimmen (§ 21 Abs. 2 WEG).
Ist der Austausch der Heizung Erhaltung oder Modernisierung?
Wird eine alte oder defekte Anlage durch eine zeitgemäße ersetzt, ist das meist modernisierende Erhaltung. Geht der Umbau deutlich weiter, kann eine bauliche Veränderung vorliegen. Die Abgrenzung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Muss jeder Eigentümer die neue Heizung mitbezahlen?
Bei einer Erhaltungsmaßnahme ja, nach dem geltenden Schlüssel. Bei einer baulichen Veränderung zahlen alle, wenn die qualifizierte Mehrheit nach § 21 Abs. 2 WEG erreicht ist und die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Alle zahlen auch, wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren. Sonst tragen nur die Zustimmenden die Kosten.
Welche Heizung ist in einer WEG aktuell erlaubt?
Das richtet sich nach den aktuellen Regeln zum Heizungstausch, die sich zuletzt mehrfach geändert haben. Lassen Sie sich vor dem Beschluss von einem Energieberater oder Fachplaner beraten. Er kennt den aktuellen Stand und passende Fördermittel.
Gibt es Förderung für den Heizungstausch in der WEG?
Häufig ja, die Programme ändern sich aber regelmäßig. Wichtig ist, den Antrag meist vor der Auftragsvergabe zu stellen. Nehmen Sie die Prüfung der Förderung deshalb in den Beschluss auf.
Kann ein Vermieter die Kosten der neuen Heizung auf die Mieter umlegen?
Teilweise, wenn es eine Modernisierung ist. Für den Heizungstausch gelten im Mietrecht besondere Regeln, etwa § 559e BGB. Lassen Sie den Einzelfall prüfen, bevor Sie eine Mieterhöhung ankündigen.
Fazit
Eine neue Heizung ist für viele Gemeinschaften die größte Ausgabe seit Jahren. Ein sauberer Musterbeschluss Heizungserneuerung schützt vor Streit und Anfechtung. Planen Sie den Tausch, bevor der Kessel ausfällt. Vergleichen Sie Varianten und Angebote. Prüfen Sie die Förderung vor dem Auftrag. Halten Sie die Stimmen auch nach Miteigentumsanteilen fest. Und beschließen Sie die Finanzierung gleich mit.
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