Ratgeber
Bergschäden in Gelsenkirchen erkennen und melden
Gelsenkirchen war über ein Jahrhundert eine Stadt des Steinkohlebergbaus. Risse, schiefe Böden oder klemmende Türen können deshalb auf einen Bergschaden in Gelsenkirchen hindeuten – müssen es aber nicht. Wer einen Bergschaden vermutet, meldet ihn beim zuständigen Bergbauunternehmen, dokumentiert alles und kann bei Streit die kostenlose Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anrufen.
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- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtEinen vermuteten Bergschaden in Gelsenkirchen melden Sie schriftlich beim zuständigen Bergbauunternehmen; bei Streit hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Bergschaden NRW in Essen.
Ein Riss in der Wand – Bergschaden oder nicht?
Beim Streichen fällt es Ihnen auf: Ein feiner Riss zieht sich schräg über der Tür nach oben. Im Bad klemmt plötzlich die Tür. Der Nachbar sagt: „Das ist bestimmt der Bergbau.“ Stimmt das?
Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Risse haben viele Ursachen: Setzungen eines neuen Hauses, Temperatur, Feuchtigkeit, Baumängel. Ein Bergschaden ist nur eine davon. Wichtig ist, dass Sie die Ursache klären lassen und keine Fristen versäumen.
Der Hintergrund: Unter Gelsenkirchen wurde lange Steinkohle abgebaut. Zechen wie Consol in Bismarck, Hugo in Buer, Ewald in Resse, Dahlbusch in Rotthausen, Holland in Ückendorf oder Scholven prägen bis heute die Stadtteile. Der aktive Abbau ist vorbei. Mehr zur Geschichte der Viertel lesen Sie auf den Seiten zu den Gelsenkirchener Stadtteilen. Wo früher abgebaut wurde, bleibt aber das Thema Bergschaden ein Prüfpunkt bei Rissen und Setzungen.
Was ist ein Bergschaden?
Ein Bergschaden ist ein Schaden an der Oberfläche, der durch Bergbau verursacht wurde. Typische Ursachen laut § 120 Bundesberggesetz (BBergG) sind:
- Senkungen und Hebungen des Bodens
- Pressungen und Zerrungen
- Erdrisse
- Erschütterungen
Was ein Bergschaden ist, regelt § 114 BBergG. Für den Ersatz haftet der Bergbauunternehmer (§ 115 BBergG).
Die Bergschadensvermutung
Das Gesetz hilft Geschädigten mit einer Vermutung. Entsteht ein Schaden im Einwirkungsbereich eines untertägigen Bergbaubetriebs und kann er seiner Art nach ein Bergschaden sein, wird vermutet, dass der Bergbau ihn verursacht hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn zum Beispiel ein offensichtlicher Baumangel oder natürliche Bodenverhältnisse die Ursache sein können.
Für Sie heißt das: Sie müssen nicht selbst beweisen, dass der Bergbau schuld ist, wenn die Voraussetzungen der Vermutung vorliegen. Das Bergbauunternehmen prüft und muss die Vermutung gegebenenfalls widerlegen.

Typische Anzeichen an Haus und Grundstück
- schräge, treppenartige Risse in Mauerwerk oder Putz, oft an Fenster- und Türecken
- Türen und Fenster, die plötzlich klemmen oder nicht mehr schließen
- Schieflagen von Böden oder ganzen Gebäudeteilen
- Risse in Bodenplatte, Kellerwänden oder Außentreppen
- Schäden an Abwasserleitungen, zum Beispiel Gefälle in die falsche Richtung
- Absenkungen im Garten oder auf Wegen
Keines dieser Zeichen beweist einen Bergschaden. Sie sind aber ein Grund, genauer hinzusehen und den Schaden zu melden.

So melden Sie einen Bergschaden: Schritt für Schritt
- Dokumentieren: Fotos mit Datum, Maßband im Bild, Skizze, wo die Risse sind. Bei Rissen hilft eine Markierung mit Datum an beiden Enden. So sehen Sie, ob der Riss wächst.
- Unterlagen sammeln: Baujahr, Bauunterlagen, frühere Reparaturen, Grundbuchauszug.
- Melden: Den Schaden schriftlich beim zuständigen Bergbauunternehmen anzeigen. Für den früheren Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet ist das in der Regel die RAG Aktiengesellschaft. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- Begutachtung zulassen: Das Unternehmen schickt in der Regel einen Sachbearbeiter oder Gutachter. Auf Verlangen müssen Sie Einsicht in Baugenehmigung und Bauunterlagen geben (§ 120 Abs. 2 BBergG).
- Bergschadensbeurteilung abwarten: Das Unternehmen teilt Ihnen mit, ob es den Schaden anerkennt und in welchem Umfang.
- Bei Streit: Schlichtungsstelle anrufen oder rechtlichen Rat einholen.
Wichtig: Warten Sie nicht zu lange. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. Melden Sie einen Verdacht deshalb zeitnah, auch wenn der Schaden noch klein ist.
Die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
Sind Sie mit der Entscheidung des Bergbauunternehmens nicht einverstanden, gibt es einen Weg ohne Gericht: die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW. Für den Steinkohlebergbau hat sie ihren Sitz in Essen. Die Geschäftsstelle führt der Regionalverband Ruhr. Laut Schlichtungsordnung gilt:
- Das Verfahren ist für Geschädigte grundsätzlich kostenlos. Die Kosten tragen die beteiligten Bergbauunternehmen.
- Voraussetzung ist eine abschließende Bergschadensbeurteilung des Unternehmens und keine Einigung in angemessener Zeit.
- Der Antrag ist schriftlich mit Formular und einem aktuellen Grundbuchauszug zu stellen.
- Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.
- Der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenAltbergbau, Tagesbruch und Auskunft zum Grundstück
Nicht jeder Schaden geht auf den großen Steinkohlebergbau zurück. Im Ruhrgebiet gibt es auch sehr alten, oberflächennahen Bergbau. Für die Gefahrenabwehr im Altbergbau ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, Abteilung Bergbau und Energie.
Bei einem plötzlichen Loch im Boden (Tagesbruch): Bereich sofort absperren, niemanden heranlassen, die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei rufen. Erst danach geht es um Schadensersatz.
Wer ein Grundstück kaufen oder bebauen will, kann bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung beantragen. Das ist auch vor einem Kauf in Gelsenkirchen sinnvoll.
Bergschaden in der WEG, beim Vermieten und beim Verkauf
Eigentümergemeinschaft
Risse in Fassade, Fundament oder Treppenhaus betreffen meist das Gemeinschaftseigentum. Dann meldet die Verwaltung den Schaden für die Gemeinschaft, denn sie vertritt die WEG nach außen (§ 9b WEG). Die Eigentümer sollten in der Versammlung über das weitere Vorgehen beschließen, etwa über ein Gutachten oder einen Anwalt.
Vermietung
Klemmende Fenster oder Risse sind für Mieter ein Mangel. Sie müssen ihn beseitigen, egal wer am Ende zahlt. Halten Sie die Meldung beim Bergbauunternehmen und die Reparaturkosten getrennt fest, damit Sie sie später geltend machen können.
Verkauf
Bekannte Schäden und laufende Bergschadensverfahren müssen Sie dem Käufer offenlegen. Wer verschweigt, haftet. Eine anerkannte und regulierte Bergschadensakte kann dagegen Vertrauen schaffen. Mehr dazu unter Unterlagen für den Hausverkauf.
Hilfe durch die Verwaltung
Ein Bergschadensverfahren braucht Geduld: Fotos, Fristen, Termine mit Gutachtern, Schriftverkehr. Die WEG-Verwaltung und die Mietverwaltung von GOTTSCHLING Immobilien behalten Schäden am Gebäude im Blick, melden sie und koordinieren Handwerker. Bei Rissen am Haus ist oft der eigene Hausmeisterservice als Erster vor Ort. Die rechtliche und technische Prüfung im Einzelfall übernehmen ein Fachanwalt oder ein Sachverständiger. Was zur Grundleistung gehört und was extra kostet, steht transparent im Preisverzeichnis zum Vertrag. Die Verwaltung kostet 24 € netto je Einheit und Monat zzgl. USt. Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner.
Wollen Sie wissen, was Ihr Haus trotz oder nach einem Schaden wert ist? Die Immobilienbewertung in Gelsenkirchen gibt eine erste Einschätzung.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Wie erkenne ich einen Bergschaden in Gelsenkirchen?
Typische Anzeichen sind schräge Risse an Fenster- und Türecken, klemmende Türen, Schieflagen von Böden und Schäden an Abwasserleitungen. Diese Zeichen beweisen allein noch keinen Bergschaden. Sie sollten aber dokumentiert und dem zuständigen Bergbauunternehmen gemeldet werden.
Wo melde ich einen Bergschaden?
Einen Bergschaden melden Sie schriftlich beim zuständigen Bergbauunternehmen. Für den früheren Steinkohlebergbau im Ruhrgebiet ist das in der Regel die RAG Aktiengesellschaft. Lassen Sie sich den Eingang der Meldung bestätigen.
Muss ich beweisen, dass der Bergbau den Schaden verursacht hat?
Nicht immer. Nach § 120 Bundesberggesetz wird vermutet, dass ein Schaden im Einwirkungsbereich eines untertägigen Bergbaubetriebs vom Bergbau stammt, wenn er seiner Art nach ein Bergschaden sein kann. Die Vermutung entfällt, wenn etwa ein offensichtlicher Baumangel die Ursache sein kann.
Was kostet die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW?
Für Geschädigte ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Die Kosten der Geschäftsstelle, der Sachverständigen und des Vorsitzes tragen die beteiligten Bergbauunternehmen. Eigene Berater, die Sie hinzuziehen, werden aber nicht erstattet.
Wann kann ich die Schlichtungsstelle anrufen?
Wenn das Bergbauunternehmen den Schaden abschließend beurteilt hat und Sie sich in angemessener Zeit nicht einigen konnten. Der Antrag wird schriftlich mit Formular und einem aktuellen Grundbuchauszug gestellt. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.
Was tue ich bei einem Tagesbruch auf meinem Grundstück?
Sperren Sie den Bereich sofort ab und lassen Sie niemanden heran. Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei. Für die Gefahrenabwehr im Altbergbau ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Wer meldet einen Bergschaden in einer Eigentümergemeinschaft?
Betrifft der Schaden das Gemeinschaftseigentum, meldet die Verwaltung ihn für die Gemeinschaft, weil sie die WEG nach außen vertritt. Über Gutachten, Anwalt oder Klage sollten die Eigentümer per Beschluss entscheiden. Schäden nur im Sondereigentum meldet der jeweilige Eigentümer selbst.
Muss ich einen Bergschaden beim Verkauf angeben?
Ja. Bekannte Schäden und laufende Verfahren müssen Sie dem Käufer offenlegen. Wer sie verschweigt, riskiert Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufs. Eine saubere Dokumentation der Regulierung schafft dagegen Vertrauen.
Fazit
Bergschäden sind in Gelsenkirchen ein Thema, das zur Geschichte der Stadt gehört. Nicht jeder Riss ist ein Bergschaden, aber jeder Verdacht verdient eine Meldung. Dokumentieren Sie den Schaden, melden Sie ihn schriftlich beim Bergbauunternehmen und versäumen Sie keine Fristen. Kommt keine Einigung zustande, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Bergschaden NRW.
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