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Musterbeschluss Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat

Die Gemeinschaft darf für ihren Verwaltungsbeirat eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen und die Prämie zahlen. Dafür reicht ein Beschluss mit einfacher Mehrheit. So bleibt kein Beirat mit seinem Privatvermögen allein, wenn ihm ein Fehler passiert.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtEine Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat beschließen Sie mit einfacher Mehrheit; die Prämie trägt die Gemeinschaft als Verwaltungskosten.

Würden Sie für ein Ehrenamt Ihr Erspartes riskieren?

Ein Beirat prüft die Jahresabrechnung und gibt grünes Licht. Später zeigt sich: Eine Rechnung war doppelt bezahlt. Oder ein Angebot war deutlich zu teuer. Plötzlich fragt jemand: Hätte der Beirat das nicht merken müssen?

Genau diese Angst hält viele Eigentümer vom Amt ab. Eine Vermögensschadenhaftpflicht nimmt sie ihnen. Sie springt ein, wenn durch einen Fehler ein finanzieller Schaden entsteht. Die Prämie zahlt die Gemeinschaft. So findet Ihre WEG leichter gute Leute für den Verwaltungsbeirat.

Der Beschlusstext zum Kopieren

Kopieren Sie den Musterbeschluss Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus.

TOP [Nr.]: Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat

1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Mitglieder des Verwaltungsbeirats.

2. Versichert sind alle amtierenden und künftigen Mitglieder des Verwaltungsbeirats für ihre Tätigkeit im Amt. Die Deckungssumme beträgt mindestens [Betrag] € je Versicherungsfall und [Betrag] € für alle Fälle eines Versicherungsjahres. Der Selbstbehalt beträgt höchstens [Betrag] €.

3. Grundlage ist das Angebot der [Name des Versicherers] vom [Datum] mit einer Jahresprämie von [Betrag] € einschließlich Versicherungsteuer. Das Angebot lag der Einladung bei. [Alternativ: Der Verwalter wird beauftragt, mindestens [Anzahl] Angebote einzuholen und den Vertrag mit dem günstigsten Angebot abzuschließen, das die Vorgaben aus Nr. 2 erfüllt. Die Jahresprämie darf [Betrag] € nicht übersteigen.]

4. Der Verwalter wird ermächtigt, den Vertrag im Namen der Gemeinschaft abzuschließen.

5. Die Prämie gehört zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaft. Sie wird im Wirtschaftsplan angesetzt und nach dem für Verwaltungskosten geltenden Schlüssel verteilt.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Wann brauchen Sie diesen Beschluss?

Immer dann, wenn Ihre Gemeinschaft einen Beirat hat oder einen wählen will. Besonders sinnvoll ist er in drei Fällen:

  • Der Beirat prüft große Summen, etwa bei einer Dachsanierung.
  • Der Beirat bekommt eine Aufwandsentschädigung.
  • Niemand will das Amt übernehmen, weil die Haftung abschreckt.

Am besten fassen Sie den Beschluss zusammen mit der Beiratswahl. Dann ist der neue Beirat vom ersten Tag an geschützt.

Mehrheit und Rechtsgrundlage

Es genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Die Versicherung ist eine Frage der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Das Amt und die Haftung regelt § 29 WEG.

Nach § 29 Abs. 3 WEG haftet ein unentgeltlich tätiger Beirat nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das klingt beruhigend. Doch was „grob fahrlässig“ ist, entscheidet im Streit ein Gericht. Und ein Prozess kostet Nerven und Geld, auch wenn der Beirat am Ende gewinnt. Gute Policen übernehmen deshalb auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Versicherungsvertrag für die Vermögensschadenhaftpflicht des WEG-Beirats
Foto: David Chandra Purnama, CC0 via Openverse

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Zählt die Prämie als Bezahlung des Beirats?

Viele Beiräte fragen das. Die Prämie fließt an den Versicherer, nicht an den Beirat. In der Praxis wird sie deshalb meist nicht als Vergütung angesehen. Wer ganz sicher gehen will, lässt die Frage vor dem Beschluss rechtlich prüfen.

Achten Sie beim Angebot auf diese Punkte:

  • Deckungssumme: Sie sollte zur Größe der Gemeinschaft und zu den Summen passen, die der Beirat prüft.
  • Abwehrschutz: Der Versicherer wehrt unbegründete Forderungen ab.
  • Nachhaftung: Schutz auch für Fehler, die erst nach dem Ende des Amts auffallen.
  • Alle Mitglieder: Auch Nachrücker sind automatisch versichert.

Typische Fehler

  • Nur Namen versichert. Wechselt der Beirat, ist der Neue ohne Schutz. Versichern Sie das Amt, nicht die Person.
  • Keine Obergrenze für die Prämie. Wer den Verwalter frei wählen lässt, sollte einen Höchstbetrag nennen.
  • Prämie nicht im Wirtschaftsplan. Dann fehlt das Geld im Haushalt der Gemeinschaft.
  • Verwechslung mit der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus. Fehler des Beirats deckt sie nicht. Mehr dazu im Musterbeschluss Gebäudeversicherung.

So unterstützt GOTTSCHLING Immobilien Ihren Beirat

Ein gut vorbereiteter Beirat macht weniger Fehler. Das Team von GOTTSCHLING Immobilien legt Belege geordnet vor, beantwortet Fragen und erklärt Zahlen verständlich. Das senkt das Risiko schon vor jeder Versicherung.

GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW und zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG. Die Musterbeschlüsse des Verbands sind dort im Einsatz. Was die Leistungen der WEG-Verwaltung umfassen, lesen Sie auf der Leistungsseite. Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner. Weitere Vorlagen bietet die Übersicht Musterbeschlüsse.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Musterbeschluss Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat
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Häufige Fragen

Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat ab?

Sie deckt finanzielle Schäden, die der Beirat bei seiner Tätigkeit verursacht. Ein Beispiel ist eine übersehene Fehlbuchung bei der Belegprüfung. Gute Policen wehren außerdem unberechtigte Forderungen ab. Personen- und Sachschäden sind dagegen nicht das Ziel dieser Versicherung.

Wer zahlt die Versicherung für den Verwaltungsbeirat?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Prämie gehört zu den Verwaltungskosten. Sie steht im Wirtschaftsplan und wird über das Hausgeld verteilt.

Haftet der Beirat ohne Versicherung mit seinem Privatvermögen?

Grundsätzlich ja, wenn er einen Schaden schuldhaft verursacht. Arbeitet er unentgeltlich, haftet er nach § 29 Abs. 3 WEG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Versicherung schützt zusätzlich vor den Kosten eines Streits.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss über die Beiratsversicherung?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Mehr Ja- als Nein-Stimmen genügen. Eine bestimmte Anzahl anwesender Eigentümer ist nicht nötig.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Das Gesetz schreibt keine Höhe vor. Orientieren Sie sich an der Größe Ihrer Gemeinschaft und an den Beträgen, über die der Beirat mitentscheidet. Lassen Sie sich mehrere Angebote mit verschiedenen Summen vorlegen.

Ist die Beiratsversicherung Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig. Sie hilft aber, Eigentümer für das Amt zu gewinnen. Und sie schützt die Gemeinschaft vor Streit unter Nachbarn.

Fazit

Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt Ihre Beiräte vor teuren Fehlern. Der Musterbeschluss Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat macht den Abschluss einfach. Es reicht die einfache Mehrheit. Am besten fassen Sie ihn zusammen mit der Beiratswahl. Versichern Sie das Amt, nicht die Person. Setzen Sie eine Obergrenze für die Prämie. So bekommt Ihre Gemeinschaft engagierte Beiräte, die ohne Angst prüfen.

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