Lexikon

Grundbuch – einfach erklärt

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem alle Grundstücke mit ihren Eigentümern, Rechten und Belastungen eingetragen sind. Es wird beim Grundbuchamt geführt, das zum Amtsgericht gehört. Für Gelsenkirchen ist das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDas Grundbuch ist das öffentliche Register beim Amtsgericht, das Eigentum, Rechte und Belastungen an Grundstücken und Eigentumswohnungen verbindlich ausweist.

Wem gehört das Haus wirklich?

Ein Kaufvertrag allein macht Sie nicht zum Eigentümer. Erst die Eintragung im Grundbuch tut das. Deshalb ist das Grundbuch das wichtigste Dokument rund um eine Immobilie.

Jedes Grundbuchblatt hat denselben Aufbau:

  • Aufschrift: Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer
  • Bestandsverzeichnis: das Grundstück mit Flur, Flurstück und Größe; bei Wohnungen der Miteigentumsanteil und das Sondereigentum
  • Abteilung I: die Eigentümer
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, etwa Wegerechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte
  • Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken
Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen
Foto: Reinhard Dietrich, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Wofür ist das wichtig?

Wer kauft, verkauft, erbt oder finanziert, kommt am Grundbuch nicht vorbei. Es zeigt, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist und welche Lasten auf der Immobilie liegen. Auf die Eintragungen dürfen sich Käufer grundsätzlich verlassen (öffentlicher Glaube).

Bei Eigentumswohnungen gibt es für jede Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Darin steht auch, worauf die Teilungserklärung verweist, etwa ein Sondernutzungsrecht oder eine Verwalterzustimmung beim Verkauf.

Beispiel: Eine Familie will ein Haus in Gelsenkirchen-Heßler kaufen. In Abteilung II steht ein lebenslanges Wohnrecht für die Mutter des Verkäufers. Das senkt den Wert erheblich. Ohne Blick ins Grundbuch hätte die Familie das erst nach dem Kauf gemerkt.

Rechtsgrundlage und Einsicht

  • Grundbuchordnung (GBO): regelt die Führung des Grundbuchs.
  • § 873 BGB: Eigentum an Grundstücken geht nur durch Einigung und Eintragung über.
  • § 892 BGB: öffentlicher Glaube des Grundbuchs.
  • § 12 GBO: Einsicht darf nehmen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.
  • § 7 WEG: Für jedes Wohnungseigentum wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Eigentümer bekommen einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Gelsenkirchen, auch für Buer und Horst. Notare können ihn ebenfalls abrufen. Kaufinteressenten brauchen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Grundbuch und Immobilienverkauf in Gelsenkirchen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Grundbuchauszug lesen: worauf es beim Kauf ankommt

Ein Grundbuchauszug wirkt auf den ersten Blick trocken. Mit dieser Reihenfolge behalten Sie den Überblick:

  1. Bestandsverzeichnis: Stimmen Flurstück, Größe und bei Wohnungen der Miteigentumsanteil mit dem Exposé überein?
  2. Abteilung I: Ist der Verkäufer wirklich als Eigentümer eingetragen? Bei Erbengemeinschaften müssen alle Erben mitwirken.
  3. Abteilung II: Gibt es Wohnrechte, Wegerechte oder Vorkaufsrechte, die Sie übernehmen müssten?
  4. Abteilung III: Welche Grundschulden sind eingetragen? Sie werden beim Verkauf meist aus dem Kaufpreis abgelöst.

Im Ruhrgebiet und damit auch in Gelsenkirchen können in Abteilung II zum Beispiel Leitungsrechte von Versorgern oder Rechte aus der Bergbauzeit eingetragen sein. Lassen Sie sich unklare Einträge vom Notar erklären.

Typische Fehler

  • Veralteter Auszug: Für Kauf und Finanzierung brauchen Sie einen aktuellen Auszug.
  • Grundschulden nicht gelöscht: Ist der Kredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld trotzdem eingetragen. Für einen Verkauf sollte die Löschung geklärt sein. Mehr dazu im Ratgeber verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft.
  • Erbfall nicht eingetragen: Erben müssen das Grundbuch berichtigen lassen. Siehe verkaufen ohne Erbschein.
  • Abteilung II übersehen: Wohnrechte und Wegerechte beeinflussen den Wert stark.

Welche Papiere Sie für den Verkauf brauchen, zeigt die Liste Unterlagen für den Hausverkauf. Das Maklerteam von GOTTSCHLING Immobilien begleitet Sie beim Immobilienverkauf in Gelsenkirchen.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Gelsenkirchen?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Es ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig, auch für Buer, Horst und Hassel. Eigentümer können den Auszug schriftlich beantragen, Notare können ihn elektronisch abrufen.

Wer darf ins Grundbuch schauen?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Das sind vor allem Eigentümer, Erben, Banken und Notare. Kaufinteressenten brauchen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.

Was steht in Abteilung II des Grundbuchs?

In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen, die keine Geldforderungen sind. Typisch sind Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte und Zwangsversteigerungsvermerke. Diese Eintragungen können den Wert einer Immobilie stark beeinflussen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?

Beide stehen in Abteilung III und sichern einen Kredit. Die Hypothek hängt direkt an einer bestimmten Forderung. Die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn der Kredit bezahlt ist, und ist deshalb heute die übliche Form.

Wann werde ich beim Kauf als Eigentümer eingetragen?

Nach dem Notartermin wird zuerst eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Sie schützt den Käufer. Erst wenn der Kaufpreis gezahlt ist und alle Unterlagen vorliegen, wird der Käufer in Abteilung I als Eigentümer eingetragen.

Hat jede Eigentumswohnung ein eigenes Grundbuch?

Ja. Für jedes Wohnungseigentum wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt (§ 7 WEG). Darin stehen der Miteigentumsanteil, das Sondereigentum und Verweise auf die Teilungserklärung.

Fazit

Das Grundbuch zeigt verbindlich, wem eine Immobilie gehört und welche Lasten darauf liegen. Für Gelsenkirchen führt es das Amtsgericht Gelsenkirchen. Vor jedem Kauf, Verkauf oder Erbfall gehört der Blick hinein dazu. Achten Sie besonders auf Abteilung II und III.

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist Ihre Immobilie wert?

Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Quellen