Musterbeschluss zum Kopieren

Musterbeschluss Entlastung des Verwalters

Mit der Entlastung erklärt Ihre Gemeinschaft, dass sie keine Ansprüche gegen den Verwalter für einen bestimmten Zeitraum geltend macht. Das ist ein Vertrauensbeweis mit Folgen. Bekannte Fehler sind danach meist nicht mehr einklagbar. Prüfen Sie deshalb vorher genau.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie Entlastung des Verwalters ist ein Mehrheitsbeschluss nach § 19 Abs. 1 WEG, der wirkt wie ein Verzicht auf bekannte oder erkennbare Ansprüche für den genannten Zeitraum.

„Entlastung? Die gibt es doch jedes Jahr.“

Viele Gemeinschaften stimmen jedes Jahr routinemäßig ab. Kaum jemand fragt, was der Beschluss bedeutet. Doch die Entlastung ist kein Dankeschön. Sie ist rechtlich ein Verzicht. Ansprüche, die Sie kennen oder hätten erkennen können, geben Sie damit in der Regel auf.

Ein Beispiel: In der Jahresabrechnung fehlt eine Zahlung. Niemand schaut genau hin. Die Versammlung entlastet. Später fällt der Fehler auf. Jetzt wird es schwer, den Verwalter in Haftung zu nehmen. Wie Sie die Abrechnung vorher prüfen, zeigt der Ratgeber Jahresabrechnung prüfen. Der Musterbeschluss Entlastung des Verwalters unten begrenzt dieses Risiko.

Der Beschlusstext zum Kopieren

TOP [Nr.]: Entlastung des Verwalters

1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, erteilen [Name des Verwalters] Entlastung für seine Tätigkeit im Zeitraum vom [Datum Beginn] bis [Datum Ende].

2. Die Entlastung erfasst nur Vorgänge, die den Eigentümern aus der Jahresabrechnung [Abrechnungsjahr], dem Vermögensbericht [Abrechnungsjahr], dem Prüfbericht des Verwaltungsbeirats vom [Datum] und den Niederschriften der Versammlungen bekannt oder erkennbar waren.

3. Von der Entlastung ausgenommen sind: [z. B. der Vorgang [Bezeichnung], die noch offene Prüfung der Rechnung [Bezeichnung]].

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Rechtsgrundlage: ordnungsmäßig oder nicht?

Ein eigener Paragraf für die Entlastung fehlt im WEG. Sie ist ein Beschluss nach § 19 Abs. 1 WEG und muss der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Der Bundesgerichtshof hält die Entlastung grundsätzlich für zulässig. Sie widerspricht aber ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen. Das gilt, solange es keinen besonderen Grund gibt, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dann kann jeder Eigentümer den Beschluss anfechten. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Mehr im Ratgeber Beschluss anfechten.

Wann Sie besser nicht entlasten

  • Die Jahresabrechnung ist fehlerhaft oder unvollständig.
  • Der Vermögensbericht fehlt. Was hineingehört, erklärt der Ratgeber Vermögensbericht.
  • Beschlüsse wurden nicht oder schlecht umgesetzt.
  • Es gibt Hinweise auf Schäden durch Fehler des Verwalters.
  • Ein Verwalterwechsel steht an und die Übergabe ist offen.

In diesen Fällen können Sie die Entlastung vertagen oder ablehnen. Eine verweigerte Entlastung ist kein Angriff. Sie sichert nur Ihre Rechte. Haben Sie Zweifel an der Arbeit Ihres Verwalters, lesen Sie den Ratgeber Verwalter setzt Beschluss nicht um.

Was der Beirat beitragen kann

Der Verwaltungsbeirat soll den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen, bevor die Versammlung beschließt (§ 29 Abs. 2 WEG). Sein Prüfbericht ist die beste Grundlage für die Frage: Entlasten oder nicht? Fragen Sie in der Versammlung nach dem Bericht. Fehlt er, fehlt die Basis.

Der Beirat sollte Belege stichprobenartig ansehen, Kontoauszüge mit der Abrechnung abgleichen und offene Posten notieren. Was er darf und wofür er haftet, erklärt der Ratgeber Verwaltungsbeirat. Auch der Beirat selbst kann entlastet werden. Dafür gelten dieselben Überlegungen.

Verwaltungsbeirat prüft die Jahresabrechnung vor der Entlastung des Verwalters
Foto: Coyau, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Vor der Abstimmung: fünf Prüffragen

  1. Liegt die Jahresabrechnung vollständig vor? Mit Einzelabrechnungen und Vermögensbericht.
  2. Hat der Beirat geprüft? Gibt es einen schriftlichen Prüfbericht?
  3. Stimmen die Konten? Der Kontostand am Jahresende muss zur Abrechnung passen.
  4. Sind alle Beschlüsse umgesetzt? Offene Punkte gehören auf eine Liste.
  5. Gibt es Streit oder Schäden? Dann nehmen Sie diese Vorgänge ausdrücklich aus.

Lautet eine Antwort „nein“, vertagen Sie die Entlastung. Ein Beispiel für die Mehrheit: 11 Eigentümer stimmen mit Ja, 5 mit Nein, 4 enthalten sich. Gezählt werden nur die 16 Ja- und Nein-Stimmen. Der Beschluss zur Entlastung des Verwalters ist angenommen. Ist der Verwalter selbst Eigentümer, zählt seine Stimme dabei nicht mit.

Wichtig für das Protokoll: Halten Sie fest, welche Unterlagen bei der Abstimmung vorlagen. Nur was bekannt oder erkennbar war, ist von der Entlastung erfasst. Je genauer das Protokoll, desto klarer ist später, worauf die Gemeinschaft verzichtet hat und worauf nicht.

Typische Fehler

  • Kein Zeitraum. Ohne Zeitraum ist unklar, was erfasst ist.
  • Automatisch auf der Tagesordnung. Die Entlastung sollte eine bewusste Entscheidung sein, kein Ritual.
  • Entlastung vor Prüfung. Erst Abrechnung und Beirat-Bericht, dann die Entlastung.
  • Keine Ausnahmen. Offene Vorgänge sollten ausdrücklich ausgenommen werden.
Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – transparente Abrechnung statt blinder Entlastung des Verwalters

Transparenz statt Vertrauensvorschuss

GOTTSCHLING Immobilien setzt auf Abrechnungen, die Eigentümer verstehen und prüfen können. Der Beirat bekommt Einsicht in Belege und Konten. So entsteht Vertrauen aus Zahlen, nicht aus Routine. Die Verwaltung ist zertifiziert nach § 26a WEG, Mitglied im VDIV NRW und arbeitet mit den Musterbeschlüssen des Verbands.

Die Vergütung ist transparent: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner. Mehr zur WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen. Weitere Vorlagen unter Musterbeschlüsse.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Was bedeutet die Entlastung des Verwalters?

Die Gemeinschaft erklärt damit, dass sie die Arbeit des Verwalters im genannten Zeitraum billigt. Rechtlich wirkt das wie ein Verzicht auf Ansprüche, die bekannt oder erkennbar waren. Spätere Schadensersatzforderungen werden dadurch schwer.

Muss die WEG den Verwalter entlasten?

Nein. Es gibt keine Pflicht zur Entlastung. Der Verwalter hat in der Regel auch keinen Anspruch darauf, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Gemeinschaft kann die Entlastung ablehnen oder vertagen.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss zur Entlastung des Verwalters?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss muss aber ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Kommen Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht, kann er angefochten werden.

Kann ein Eigentümer die Entlastung anfechten?

Ja, binnen eines Monats nach der Versammlung beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Die Begründung muss binnen zwei Monaten folgen. Erfolg hat die Klage vor allem, wenn Ansprüche gegen den Verwalter möglich sind.

Darf der Verwalter über seine eigene Entlastung mitstimmen?

Ist der Verwalter selbst Eigentümer, darf er bei seiner eigenen Entlastung nicht mitstimmen. Das gilt auch für Vollmachten, die ihm andere Eigentümer erteilt haben. Er darf sie für diesen Punkt nicht zu seinen Gunsten einsetzen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Entlastung?

Nach der Prüfung der Jahresabrechnung durch den Beirat und nach dem Beschluss über die Abrechnung. So entscheiden Sie mit vollständigem Wissen. Eine Entlastung im Voraus ist nicht sinnvoll.

Fazit

Die Entlastung ist ein Verzicht, kein Dankeschön. Der Musterbeschluss Entlastung des Verwalters oben begrenzt den Verzicht auf einen klaren Zeitraum. Entlasten Sie nur nach sauberer Prüfung der Abrechnung, mit klarem Zeitraum und ausgenommenen offenen Punkten. Bei Zweifeln ist Ablehnen oder Vertagen die bessere Wahl. Und wenn das Vertrauen fehlt, ist es Zeit für einen Vergleich im Preisrechner.

Das könnte Sie auch interessieren

Ihr Preis in 30 Sekunden

Geben Sie die Zahl der Einheiten ein. Sie sehen den Preis sofort und bekommen Ihr Angebot per E-Mail – ab 24 € je Einheit.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Quellen