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Musterbeschluss Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft darf mit einfacher Mehrheit beschließen, dass sie Rauchwarnmelder in allen Wohnungen einheitlich einbaut und warten lässt. Das ist ordnungsmäßige Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Der Vorteil: Ein Gerätetyp, ein Wartungsvertrag, ein Nachweis für alle.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDie WEG kann Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder in allen Wohnungen mit einfacher Mehrheit an sich ziehen; die Pflicht folgt in NRW aus § 47 Abs. 3 BauO NRW.

Wer hat eigentlich den Melder im Kinderzimmer geprüft?

Ein Feuer bricht nachts aus. Später fragt die Versicherung: Gab es Rauchwarnmelder? Wurden sie geprüft? Der Eigentümer sagt, der Mieter sei zuständig. Der Mieter sagt, ihm habe das niemand gesagt. Niemand hat einen Nachweis.

Diese Lücke schließt der Musterbeschluss Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft. Die Gemeinschaft übernimmt Einbau und Wartung für alle Wohnungen. Eine Fachfirma prüft jedes Jahr. Jeder Eigentümer bekommt ein Protokoll. Das spart Ärger, Haftungsrisiken und Diskussionen mit Mietern.

Rauchwarnmelder an der Decke eines Kinderzimmers in einer Eigentumswohnung
Foto: Curpharar, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Der Beschlusstext zum Kopieren

TOP [Nr.]: Einheitliche Ausstattung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern und Übernahme der Wartung

1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen, alle Wohnungen nach § 47 Abs. 3 BauO NRW einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Ausgestattet werden alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.

2. Die Gemeinschaft übernimmt auch die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, mit [Firma] einen Vertrag über [Kauf / Miete] von Rauchwarnmeldern [Typ, z. B. mit Langzeitbatterie und Funk-Ferninspektion] und über die jährliche Wartung abzuschließen. Kosten: einmalig höchstens [Betrag] € brutto, laufend höchstens [Betrag] € brutto pro Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt [Jahre].

3. Bereits vorhandene Rauchwarnmelder in den Wohnungen werden [ersetzt / übernommen, wenn sie den Vorgaben entsprechen und in die Wartung aufgenommen werden können]. Die Eigentümer sind verpflichtet, der beauftragten Firma nach Terminankündigung Zutritt zu gewähren und ihre Mieter entsprechend zu verpflichten.

4. Die Kosten für Anschaffung und Wartung werden abweichend von der bisherigen Regelung nach der Anzahl der in der jeweiligen Wohnung installierten Melder verteilt (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG). [Alternative: nach Miteigentumsanteilen.]

5. Die Verwaltung stellt jedem Eigentümer das Wartungsprotokoll für seine Wohnung zur Verfügung.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Rechtsgrundlage: BauO NRW und § 19 WEG

In Nordrhein-Westfalen gilt § 47 Abs. 3 der Landesbauordnung. Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, brauchen je mindestens einen Rauchwarnmelder. Bestandswohnungen mussten längst nachgerüstet sein.

  • Einbau: Pflicht der Eigentümer.
  • Betriebsbereitschaft: Pflicht der Bewohner, also oft der Mieter. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst.

In einer WEG darf die Gemeinschaft beides für alle Wohnungen an sich ziehen. Der Bundesgerichtshof hat das als ordnungsmäßige Verwaltung bestätigt. Es reicht die einfache Mehrheit nach § 19 Abs. 1 WEG. Selbst Eigentümer, die schon eigene Melder haben, müssen sich der einheitlichen Lösung in der Regel fügen. Die Rechtsprechung sieht den Vorteil in einer einheitlichen Wartung aus einer Hand.

Für die Verteilung der Kosten nach der Anzahl der Melder brauchen Sie einen Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Mehr dazu im Ratgeber Kostenverteilungsschlüssel.

Kaufen oder mieten? Und was zahlt der Mieter?

Beides ist möglich. Beim Kauf zahlen Sie einmal und dann nur noch die Wartung. Beim Mietmodell zahlen Sie jedes Jahr, dafür tauscht die Firma defekte Geräte aus. Funkmelder sparen Termine in der Wohnung. Das ist bei vielen Mietern ein echter Vorteil.

Vermietende Eigentümer fragen meist: Was kann ich umlegen? Die Kosten der Wartung gelten nach überwiegender Ansicht als umlagefähige Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei Mietkosten für die Geräte ist die Rechtslage umstritten. Lesen Sie dazu den Ratgeber Umlagefähige Betriebskosten und die Übersicht Vermieterpflichten in NRW.

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Typische Fehler

  • Nur Einbau beschlossen. Wer die Wartung vergisst, lässt die Pflicht bei den Bewohnern. Dann fehlt der einheitliche Nachweis.
  • Kein Zutrittsrecht geregelt. Die Firma braucht Zugang zu jeder Wohnung. Vermieter müssen ihre Mieter einbinden.
  • Falsche Räume. Wohnzimmer ohne Schlaffunktion und Küchen sind nicht vorgeschrieben. Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, sind es immer.
  • Kostenrahmen offen. Ohne Höchstbetrag und Laufzeit ist der Beschluss zu unbestimmt.

Sicherheit mit GOTTSCHLING Immobilien

GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW und setzt die Musterbeschlüsse des Verbands ein. Die Verwaltung holt Vergleichsangebote für Rauchwarnmelder ein und koordiniert die Wartungstermine. Protokolle werden für jeden Eigentümer abgelegt. Das Team betreut rund 4.000 Einheiten und ist zertifiziert nach § 26a WEG.

Was diese Verwaltung kostet, zeigt der Preisrechner für die WEG-Verwaltung: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Jede Einheit laut Teilungserklärung kostet gleich viel – ob kleines Apartment, große Wohnung oder Gewerbefläche. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail und gilt drei Monate, danach folgt der Vertragsentwurf. Alle Leistungen: Leistungen der WEG-Verwaltung. Alle Preise: Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen. Eine weitere Prüfpflicht regelt der Musterbeschluss Trinkwasserprüfung. Weitere Vorlagen: Musterbeschlüsse.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Rauchwarnmelder-Beschluss für Eigentümergemeinschaften in Gelsenkirchen
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Darf die WEG Rauchwarnmelder für alle Wohnungen beschließen?

Ja. Die Gemeinschaft darf Einbau und Wartung einheitlich für alle Wohnungen beschließen. Das ist ordnungsmäßige Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG und vom Bundesgerichtshof bestätigt. Es reicht die einfache Mehrheit.

Welche Räume brauchen in NRW einen Rauchwarnmelder?

Nach § 47 Abs. 3 BauO NRW alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. In jedem dieser Räume muss mindestens ein Melder hängen. Küche und Bad sind nicht vorgeschrieben.

Wer ist in NRW für die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig?

Grundsätzlich die Bewohner, also bei vermieteten Wohnungen die Mieter. Der Eigentümer kann die Wartung aber selbst übernehmen. In der WEG übernimmt sie mit dem Beschluss die Gemeinschaft für alle Wohnungen.

Muss ich meine eigenen Rauchwarnmelder gegen die der Gemeinschaft tauschen?

Oft ja. Die Rechtsprechung lässt eine einheitliche Lösung auch dann zu, wenn einzelne Eigentümer schon Melder haben. Der Beschluss kann aber vorsehen, dass passende Geräte übernommen und in die Wartung aufgenommen werden.

Wie werden die Kosten der Rauchwarnmelder in der WEG verteilt?

Ohne besonderen Beschluss nach Miteigentumsanteilen. Gerechter ist oft die Verteilung nach Anzahl der Melder je Wohnung. Diesen Schlüssel kann die Gemeinschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit einfacher Mehrheit beschließen.

Kann ich die Kosten auf meinen Mieter umlegen?

Die Wartungskosten in der Regel ja, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei Mietkosten für die Geräte selbst sind die Gerichte uneinig. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und rechnen Sie vorsichtig ab.

Fazit

Mit dem Beschluss Rauchwarnmelder durch die Gemeinschaft übernimmt die WEG Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder für alle. Das schafft einen Nachweis, entlastet Vermieter und senkt das Haftungsrisiko. Regeln Sie Räume, Gerätetyp, Kostenrahmen, Zutritt und Kostenschlüssel. Was eine Verwaltung kostet, die das organisiert, können Sie in zwei Minuten online berechnen.

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