Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss virtuelle Eigentümerversammlung
Eine Versammlung ganz ohne Saal, nur online: Das ist erlaubt, wenn Ihre Gemeinschaft es mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließt. Eine Präsenzversammlung im Jahr bleibt in der Übergangszeit trotzdem Pflicht. Hier finden Sie den passenden Beschlusstext.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtEine rein virtuelle Eigentümerversammlung braucht nach § 23 Abs. 1a WEG einen Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und gilt höchstens für drei Jahre.
Wozu noch ein Gemeindesaal?
Saal mieten, Stühle stellen, Getränke organisieren. Und am Ende kommen sieben von dreißig Eigentümern. Viele Gemeinschaften fragen sich: Geht das nicht einfacher? Ja, es geht. Seit einer Gesetzesänderung dürfen Gemeinschaften ihre Versammlungen ganz online abhalten.
Doch Vorsicht: Die Hürde ist höher als bei der hybriden Form. Und nicht jeder Eigentümer ist begeistert. Wer kein Internet nutzt, fühlt sich schnell ausgeschlossen. Lesen Sie deshalb vorher den Ratgeber Online-Eigentümerversammlung. Der Musterbeschluss virtuelle Eigentümerversammlung unten enthält alle Pflichtangaben.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen nach § 23 Abs. 1a WEG, dass Versammlungen der Wohnungseigentümer innerhalb eines Zeitraums von [Anzahl, höchstens drei] Jahren ab dem heutigen Tag ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfinden können (virtuelle Versammlung).
2. Die virtuelle Versammlung wird hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar durchgeführt. Alle Teilnehmer können sich in Bild und Ton beteiligen, Fragen stellen, Anträge stellen und abstimmen.
3. Der Verwalter wählt eine geeignete Videokonferenz-Software aus. Die Zugangsdaten werden mit der Einladung in Textform übermittelt. Die Identifikation der Teilnehmer erfolgt über [persönlichen Zugangscode / anderes geeignetes Verfahren].
4. Wohnungseigentümer, die keine geeignete Technik haben, können [sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen / auf Wunsch technische Unterstützung durch den Verwalter erhalten].
5. Solange es das Gesetz vorschreibt, findet zusätzlich mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung statt, sofern die Wohnungseigentümer hierauf nicht einstimmig verzichten.
6. Die Kosten der Durchführung tragen [die Gemeinschaft nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel / gemäß Verwaltervertrag der Verwalter].
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Erforderlich sind mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Was § 23 Abs. 1a WEG verlangt
- Dreiviertelmehrheit: Mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen müssen zustimmen. Enthaltungen zählen nicht mit.
- Befristung: Der Beschluss gilt höchstens für drei Jahre. Danach muss neu beschlossen werden.
- Vergleichbarkeit: Die virtuelle Versammlung muss so ablaufen, dass Teilnahme und Rechte mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sind.
- Übergangsregel: Wird der Beschluss vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 zusätzlich mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen. Darauf kann nur einstimmig verzichtet werden (§ 48 Abs. 6 WEG). Ein Verstoß macht die virtuell gefassten Beschlüsse aber nicht unwirksam oder anfechtbar.
Die Dreiviertelmehrheit ist eine echte Hürde. In vielen Gemeinschaften gelingt sie nicht beim ersten Versuch. Dann ist die hybride Versammlung mit einfacher Mehrheit der bessere Weg.
Für welche Gemeinschaften lohnt sich das?
Eine virtuelle Versammlung passt gut, wenn:
- viele Eigentümer weit weg wohnen, etwa Kapitalanleger,
- die Versammlungen kurz und routiniert sind,
- alle Eigentümer mit Video umgehen können.
Weniger geeignet ist sie, wenn große Entscheidungen anstehen. Eine Sanierung oder ein Verwalterwechsel braucht oft ein echtes Gespräch. Auch für ältere Eigentümer ohne Technik ist Präsenz wichtig. Schauen Sie ehrlich auf Ihre Gemeinschaft. Mehr zur Einladung im Ratgeber Einladung zur Eigentümerversammlung.
Ein realistischer Weg zur Dreiviertelmehrheit
Viele Gemeinschaften scheitern beim ersten Anlauf. Das muss nicht sein. Bewährt hat sich ein Weg in zwei Schritten:
- Erst hybrid testen. Beschließen Sie mit einfacher Mehrheit die Online-Teilnahme. So lernen alle die Technik kennen.
- Dann virtuell entscheiden. Nach ein oder zwei guten Erfahrungen fällt die Zustimmung leichter.
Hilfreich ist auch, Bedenken offen anzusprechen. Wer Angst vor der Technik hat, braucht ein Angebot: eine Anleitung, eine Testeinwahl oder einen Bevollmächtigten. Wer Sorge um die Diskussion hat, braucht klare Regeln für Wortmeldungen. Je ernster Sie diese Sorgen nehmen, desto eher kommt die Mehrheit.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenEin Beispiel für die Dreiviertelmehrheit
Eine WEG hat 30 Eigentümer. In der Versammlung geben 20 eine Stimme ab. 15 stimmen mit Ja, 5 mit Nein. Dazu kommen 4 Enthaltungen. Die Enthaltungen zählen nicht.
Drei Viertel von 20 sind 15. Mit 15 Ja-Stimmen ist die Hürde genau erreicht. Der Beschluss ist angenommen. Hätte nur ein Eigentümer anders gestimmt, wäre er gescheitert. Dann stünden 14 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen. Das sind nur 70 Prozent.
Rechnen Sie deshalb vor der Verkündung genau nach. Schreiben Sie beide Zahlen und das Ergebnis ins Protokoll. Ein falsch verkündeter Beschluss zur virtuellen Eigentümerversammlung lässt sich anfechten.

Typische Fehler
- Mehrheit falsch gezählt. Drei Viertel der abgegebenen Stimmen, nicht der Anwesenden. Schreiben Sie das genaue Ergebnis ins Protokoll.
- Keine Befristung. Ohne Zeitraum fehlt eine Pflichtangabe.
- Präsenzpflicht vergessen. In der Übergangszeit braucht es weiter eine Präsenzversammlung pro Jahr.
- Ausgeschlossene Eigentümer. Regeln Sie, wie Eigentümer ohne Technik teilnehmen.
Ein Fehler bei der Mehrheit macht den Beschluss angreifbar. Wie Sie richtig zählen, erklärt der Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.
Gute Versammlungen, egal in welcher Form
Die Form ist zweitrangig. Wichtig ist, dass Eigentümer gut vorbereitet abstimmen. GOTTSCHLING Immobilien schickt verständliche Unterlagen mit der Einladung und hält Präsenzversammlungen vor Ort in Gelsenkirchen ab. Die Verwaltung ist zertifiziert nach § 26a WEG und arbeitet mit den Musterbeschlüssen des VDIV NRW.
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4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zur virtuellen Eigentümerversammlung?
Mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen. So steht es in § 23 Abs. 1a WEG. Enthaltungen zählen nicht mit. Wird die Mehrheit verfehlt, ist der Beschluss nicht zustande gekommen.
Wie lange gilt der Beschluss?
Höchstens drei Jahre. Danach muss die Gemeinschaft neu entscheiden. Der Zeitraum gehört ausdrücklich in den Beschluss.
Muss es trotzdem noch Präsenzversammlungen geben?
In der gesetzlichen Übergangszeit ja, mindestens einmal im Jahr. Das gilt für Beschlüsse, die vor dem 1. Januar 2028 gefasst werden. Darauf kann die Gemeinschaft nur einstimmig verzichten. Die Regel steht in § 48 Abs. 6 WEG.
Was ist der Unterschied zur hybriden Versammlung?
Bei der hybriden Versammlung gibt es einen Versammlungsort, online ist zusätzlich möglich. Dafür reicht die einfache Mehrheit. Bei der virtuellen Versammlung gibt es keinen Ort, und es braucht drei Viertel der Stimmen.
Was passiert mit Eigentümern ohne Internet?
Sie dürfen nicht faktisch ausgeschlossen werden. Sie können einen Bevollmächtigten schicken oder sich vom Verwalter helfen lassen. Regeln Sie das im Beschluss, damit er nicht angreifbar ist.
Ist eine virtuelle Versammlung für eine WEG in Gelsenkirchen sinnvoll?
Das hängt von der Gemeinschaft ab. Bei vielen auswärtigen Kapitalanlegern spart sie Wege. Bei älteren Eigentümern oder großen Entscheidungen ist Präsenz oft besser. Die hybride Form verbindet beides.
Fazit
Die virtuelle Versammlung spart Wege. Sie braucht aber drei Viertel der Stimmen und eine Befristung auf höchstens drei Jahre. In der Übergangszeit kommt eine jährliche Präsenzversammlung dazu. Der Musterbeschluss virtuelle Eigentümerversammlung oben deckt alle gesetzlichen Vorgaben ab. Passt das nicht zu Ihrer Gemeinschaft, ist die hybride Form der leichtere Weg. Einen Verwalter für beides finden Sie über den Preisrechner.
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