Ratgeber
Haus verkaufen wegen Pflegeheim
Zieht ein Elternteil ins Pflegeheim, muss das Haus nicht sofort verkauft werden. Reichen Rente und Pflegekasse aber nicht für die Heimkosten, verlangt das Sozialamt in der Regel, dass vorhandenes Vermögen eingesetzt wird – dazu kann auch das Haus gehören. Verkaufen darf nur der Eigentümer selbst oder ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer mit den nötigen Befugnissen.
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Kurz gesagtEin Verkauf ist keine Pflicht. Reicht das Einkommen nicht für das Heim, verlangt das Sozialamt meist den Einsatz des Vermögens – oft auch des Hauses.
Wenn die Entscheidung plötzlich drängt
Ein Sturz. Ein Krankenhausaufenthalt. Und dann sagt der Arzt: „Allein zu Hause geht es nicht mehr.“ Innerhalb weniger Wochen ist ein Heimplatz gefunden. Und das Elternhaus steht leer.
Jetzt kommen viele Fragen auf einmal. Wer bezahlt das Heim? Muss das Haus verkauft werden? Wer darf überhaupt unterschreiben? Viele Familien fühlen sich in dieser Lage allein gelassen. Dabei gibt es klare Antworten.
Hier kommen die Antworten. Ohne Fachchinesisch. So gehen Sie die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge. Wichtig: Für Sozialrecht und Steuern sollten Sie im Einzelfall Rat einholen, etwa bei der Pflegeberatung, einem Anwalt oder Steuerberater.

Wer bezahlt das Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je nach Pflegegrad. Den Rest – den Eigenanteil – zahlt der Bewohner. Dazu zählen Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Eigenanteil liegt oft bei mehreren Tausend Euro im Monat.
Reichen Rente und Erspartes nicht, kann das Sozialamt einspringen. Das nennt man Hilfe zur Pflege. Aber: Sozialhilfe ist nachrangig (§ 2 SGB XII). Zuerst muss der Bewohner sein eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen (§ 90 SGB XII). Es gibt nur ein kleines Schonvermögen.
Und das Haus?
Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus ist geschützt, solange der Eigentümer oder enge Angehörige wie der Ehepartner darin wohnen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Zieht der Eigentümer dauerhaft ins Heim und niemand aus diesem Kreis wohnt mehr dort, entfällt dieser Schutz meist. Dann gilt das Haus als verwertbares Vermögen.
Und die Kinder?
Kinder müssen für den Unterhalt der Eltern erst zahlen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das schützt die meisten Familien.
Wer darf das Haus verkaufen?
Eigentümer ist weiterhin der Elternteil im Heim. Nur er darf verkaufen. Oder jemand, der ihn wirksam vertritt.
- Der Eigentümer selbst: Wenn er geschäftsfähig ist, unterschreibt er beim Notar. Der Notar kann auch ins Heim kommen.
- Bevollmächtigte: Gibt es eine Vorsorgevollmacht, kann der Bevollmächtigte verkaufen. Für den Grundbuchvollzug muss die Vollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt sein.
- Rechtlicher Betreuer: Gibt es keine Vollmacht und ist der Eigentümer nicht mehr geschäftsfähig, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Für einen Hausverkauf braucht der Betreuer zusätzlich die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das dauert oft Wochen bis Monate.
Der Tipp für alle, deren Eltern noch selbst entscheiden können: Sprechen Sie jetzt über eine notarielle Vorsorgevollmacht. Sie erspart später viel Zeit.

Verkaufen, vermieten oder behalten?
Verkaufen
Der Erlös finanziert die Heimkosten. Die Sorge um das leere Haus entfällt. Bedenken Sie: Das Geld ist dann Vermögen und wird für das Heim verbraucht.
Vermieten
Die Miete deckt einen Teil der Heimkosten. Das Haus bleibt in der Familie. Aber Vermieten macht Arbeit: Mietersuche, Abrechnungen, Reparaturen. Eine Mietverwaltung in Gelsenkirchen übernimmt das ab 24 € netto je Einheit und Monat. Alle Preise zeigt die Seite Kosten der Hausverwaltung in Gelsenkirchen. Einen Mieter findet das Team über die Vermietung mit geprüften Mietern in Gelsenkirchen. Eine ehrliche Abwägung bietet Vermieten oder verkaufen?
Behalten und leer stehen lassen
Das ist meist die teuerste Lösung. Grundsteuer, Versicherung und Heizung laufen weiter. Leerstand birgt Risiken wie Wasserschäden und Einbrüche. Zudem kann das Sozialamt trotzdem den Einsatz des Hauses verlangen.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenFallen, die Familien kennen sollten
- Schenkung kurz vor dem Heim: Wird das Haus an die Kinder verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung bis zu zehn Jahre lang zurückfordern (§ 528 BGB). Eine Schenkung „in letzter Minute“ schützt also nicht.
- Verkauf unter Wert: Ein zu billiger Verkauf an Verwandte kann als teilweise Schenkung gelten. Ein fairer Marktwert schützt davor.
- Zeitdruck: Wer unter Druck verkauft, verkauft oft billig. Planen Sie einige Monate ein.
- Steuer: Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf einkommensteuerfrei. Liegt er kürzer zurück, kommt es auf die Eigennutzung an: Sie muss bis ins Verkaufsjahr reichen. Steht das Haus vor dem Verkauf länger leer oder wird es vermietet, prüfen Sie die Lage mit einem Steuerberater. Mehr im Ratgeber Spekulationsfrist und Steuern.
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Muss ich das Haus verkaufen, wenn meine Mutter ins Pflegeheim kommt?
Nicht automatisch. Reichen Rente, Pflegekasse und Erspartes für die Heimkosten, bleibt das Haus unberührt. Braucht Ihre Mutter Hilfe vom Sozialamt, muss sie in der Regel ihr Vermögen einsetzen (§ 90 SGB XII). Dazu kann auch das Haus gehören, wenn niemand mehr darin wohnt, dessen Wohnen es schützt.
Ist das Haus geschützt, wenn der Ehepartner darin wohnen bleibt?
In der Regel ja. Ein angemessenes Hausgrundstück ist geschützt, solange der Eigentümer oder enge Angehörige wie der Ehepartner darin wohnen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Was angemessen ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Lassen Sie sich dazu beraten.
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Nur wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter fordert das Sozialamt keinen Elternunterhalt. Das Vermögen der Kinder spielt bis zu dieser Grenze keine Rolle.
Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht das Haus meiner Eltern verkaufen?
Ja, wenn die Vollmacht den Verkauf abdeckt. Für den Grundbuchvollzug muss sie notariell beurkundet oder beglaubigt sein. Eine nur privat unterschriebene Vollmacht reicht dem Grundbuchamt nicht. Der Notar prüft das vor dem Termin.
Braucht ein Betreuer eine Genehmigung für den Hausverkauf?
Ja. Ein rechtlicher Betreuer braucht für den Verkauf eines Grundstücks die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Gericht prüft, ob der Verkauf im Interesse des Betreuten liegt und der Preis fair ist. Das kann einige Zeit dauern.
Kann das Sozialamt eine Schenkung des Hauses zurückfordern?
Ja, bis zu zehn Jahre nach der Schenkung (§ 528 BGB). Wird der Schenker bedürftig, kann er die Schenkung zurückfordern. Das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten. Eine Schenkung kurz vor dem Heimeinzug ist deshalb kein Schutz.
Fallen beim Verkauf des Elternhauses Steuern an?
Lag der Kauf über zehn Jahre zurück, ist der Verkauf einkommensteuerfrei. Liegt er kürzer zurück, hilft die Eigennutzung nur, wenn sie bis ins Verkaufsjahr reicht. Bei längerem Leerstand oder Vermietung sollte ein Steuerberater den Fall vor dem Verkauf prüfen.
Fazit
Ein Pflegeheim bedeutet nicht automatisch, dass Sie das Haus verkaufen müssen. Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht, verlangt das Sozialamt aber meist den Einsatz des Vermögens. Klären Sie früh, wer verkaufen darf – eine notarielle Vorsorgevollmacht spart viel Zeit. Verkaufen Sie zu einem fairen, dokumentierten Preis und vermeiden Sie Schenkungen in letzter Minute. Lassen Sie sich bei Sozialrecht und Steuern im Einzelfall beraten.
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