Ratgeber

Haus verkaufen bei Scheidung

Bei einer Scheidung gibt es drei Wege für das gemeinsame Haus: gemeinsam verkaufen, einen Partner auszahlen oder es vorerst gemeinsam behalten. Gehört das Haus beiden, geht ein Verkauf nur mit beiden Unterschriften. Ein freiwilliger, gut geplanter Verkauf bringt fast immer mehr als eine Teilungsversteigerung.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtGemeinsam verkaufen, einen Partner auszahlen oder vorerst behalten. Ein einvernehmlicher Verkauf bringt fast immer mehr als eine Teilungsversteigerung.

Das Haus, das niemand mehr will – oder beide

Früher war es Ihr gemeinsamer Traum. Heute ist es ein Streitpunkt. Einer zieht aus. Der andere bleibt mit Kredit, Nebenkosten und Erinnerungen. Und keiner weiß, wie es weitergehen soll.

Eine Trennung ist schwer genug. Das Haus macht sie oft schwerer. Denn hier geht es um viel Geld. Um laufende Raten. Und manchmal um das Zuhause der Kinder.

Nüchtern betrachtet gibt es nur drei Wege. Jeder hat Vor- und Nachteile. Wer sie kennt, entscheidet finanziell klug. Für die rechtliche Seite der Scheidung brauchen Sie einen Anwalt für Familienrecht. Steuerfragen klärt der Steuerberater. Mehr zum Verkauf in der Stadt lesen Sie unter Haus verkaufen in Gelsenkirchen.

Gemeinsames Einfamilienhaus – Haus verkaufen bei Scheidung oder Trennung
Foto: Brockma1, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Wem gehört das Haus eigentlich?

Entscheidend ist nicht, wer mehr eingezahlt hat. Entscheidend ist das Grundbuch.

  • Beide stehen im Grundbuch: Das Haus gehört beiden, meist je zur Hälfte. Verkaufen geht nur gemeinsam.
  • Nur einer steht im Grundbuch: Er ist Alleineigentümer. Trotzdem kann der andere über den Zugewinnausgleich am Wertzuwachs beteiligt sein.

Beim Kredit ist es ähnlich: Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet der Bank – auch nach der Scheidung. Ein Auszug ändert daran nichts. Die Bank entlässt einen Partner nur, wenn sie zustimmt.

Achtung beim Verkauf durch einen Partner

Ist das Haus fast das ganze Vermögen eines Ehepartners, braucht er für den Verkauf die Zustimmung des anderen (§ 1365 BGB). Das gilt im gesetzlichen Güterstand, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Der Notar fragt danach.

Option 1: Gemeinsam verkaufen

Das ist oft der klarste Weg. Beide bekommen ihren Anteil am Erlös. Der Kredit wird abgelöst. Keiner haftet mehr für den anderen.

Damit es klappt, braucht es drei Dinge:

  1. Einen neutralen Wert: Streit entsteht fast immer am Preis. Eine Immobilienbewertung in Gelsenkirchen schafft eine Zahl, die beide akzeptieren können.
  2. Eine klare Absprache: Wer koordiniert? Wer zeigt das Haus? Wie wird der Erlös verteilt?
  3. Einen neutralen Vermittler: Ein Makler spricht mit beiden gleich. Das entlastet die Stimmung.

Läuft noch ein Kredit, wird er aus dem Kaufpreis abgelöst. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen. Mehr dazu im Ratgeber Verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Haus verkaufen bei Scheidung in Gelsenkirchen

Option 2: Ein Partner zahlt den anderen aus

Einer möchte das Haus behalten? Dann kauft er den Anteil des anderen. Typischer Ablauf:

  • Marktwert ermitteln
  • Restschuld abziehen
  • Den Anteil des anderen am Rest auszahlen
  • Die Bank entlässt den ausziehenden Partner aus dem Kredit
  • Der Notar beurkundet die Übertragung

Das klingt einfach. Die Hürde ist meist die Bank. Sie prüft, ob der verbleibende Partner den Kredit allein tragen kann. Fragen Sie dort früh nach.

Ein steuerlicher Hinweis: Wird ein Anteil an einer vermieteten Immobilie innerhalb von zehn Jahren übertragen, kann das als steuerpflichtiger Verkauf gelten. Bei der selbst bewohnten Familienwohnung ist das meist anders. Lassen Sie das vom Steuerberater prüfen. Grundlagen erklärt der Ratgeber Spekulationsfrist und Steuern.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Option 3: Vorerst behalten – und die Teilungsversteigerung

Gemeinsam behalten

Manche Paare behalten das Haus, bis die Kinder größer sind. Oder sie vermieten es. Das geht, wenn beide sich verlässlich absprechen. Wer vermietet und die Arbeit abgeben will, findet Hilfe bei der Mietverwaltung in Gelsenkirchen ab 24 € netto je Einheit und Monat. Eine Abwägung bietet Vermieten oder verkaufen?

Wenn nichts mehr geht: Teilungsversteigerung

Können sich die Partner nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Haus liegt – in Gelsenkirchen das Amtsgericht Gelsenkirchen. Das Haus wird dann öffentlich versteigert.

Das hat Nachteile: Es dauert, kostet Gebühren für Gutachten und Gericht, und Bieter suchen ein Schnäppchen. Der Erlös liegt deshalb oft unter dem Marktwert. Für beide Seiten ist das meist die teuerste Lösung.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Raten einfach einstellen: Beide haften der Bank. Bleiben Raten aus, droht die Zwangsversteigerung.
  • Aus Wut unter Wert verkaufen: Schnell weg ist selten gut. Ein paar Wochen Vorbereitung bringen meist deutlich mehr.
  • Ohne Absprache handeln: Einseitige Schritte führen oft zu teuren Streitigkeiten.
  • Steuer vergessen: Zieht ein Partner aus und das Haus wird später verkauft, kann die Steuerfreiheit wegen Eigennutzung entfallen. Planen Sie den Zeitpunkt mit dem Steuerberater.

Das Maklerteam von GOTTSCHLING Immobilien hat über 400 Verkäufe begleitet. Es spricht mit beiden Partnern gleich, organisiert Besichtigungen und stimmt sich mit Bank und Notar ab. Die Provision beim Einfamilienhaus beträgt für die Verkäuferseite 3,57 % inkl. MwSt., fällig erst nach dem Notartermin. Den Ablauf zeigt Haus verkaufen: Der Ablauf in 9 Schritten. Weitere Themen im Ratgeber Immobilienverkauf.

4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Sollte man das Haus vor oder nach der Scheidung verkaufen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Verkauf vor der Scheidung kann den Zugewinnausgleich vereinfachen und Steuerfragen klären. Wichtig ist, dass der Verkauf nicht unter Zeitdruck geschieht. Sprechen Sie mit Anwalt und Steuerberater über den besten Zeitpunkt.

Kann mein Ex-Partner das Haus ohne meine Zustimmung verkaufen?

Stehen Sie beide im Grundbuch, nein – dann braucht es beide Unterschriften. Ist nur Ihr Partner Eigentümer und ist das Haus nahezu sein ganzes Vermögen, braucht er während der Ehe im gesetzlichen Güterstand Ihre Zustimmung (§ 1365 BGB).

Wer zahlt den Kredit nach der Trennung?

Gegenüber der Bank haften alle, die den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Eine Trennung ändert daran nichts. Wie die Partner die Raten intern aufteilen, sollten sie schriftlich regeln. Lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Miteigentümer die Gemeinschaft am Haus auflösen kann (§ 180 ZVG). Das Haus wird öffentlich versteigert und der Erlös verteilt. In Gelsenkirchen ist das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig. Der Erlös liegt oft unter dem Marktwert.

Muss ich beim Verkauf nach der Scheidung Steuern zahlen?

Bei einer selbst bewohnten Immobilie meist nicht, wenn die Bedingungen für Eigennutzung erfüllt sind. Zieht ein Partner aus, kann sich das für seinen Anteil ändern. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehn-Jahres-Frist fällt meist Steuer an. Klären Sie das mit dem Steuerberater.

Wie wird der Erlös bei der Scheidung aufgeteilt?

Zuerst nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch, nach Abzug von Restschuld und Kosten. Danach kann der Zugewinnausgleich die Verteilung noch verändern. Das regelt der Anwalt für Familienrecht im Rahmen der Scheidung.

Hilft ein Makler auch, wenn das Paar zerstritten ist?

Ja, gerade dann. Ein Makler ist neutral und informiert beide Partner gleich. Er liefert eine nachvollziehbare Bewertung und organisiert Besichtigungen, ohne dass sich die Partner treffen müssen. Mehr unter Immobilienmakler Gelsenkirchen.

Fazit

Bei einer Scheidung haben Sie drei Wege: das Haus verkaufen, einen Partner auszahlen oder vorerst behalten. Welcher passt, hängt von Grundbuch, Kredit und Ihren Plänen ab. Ein neutraler Marktwert entschärft die meisten Streitigkeiten. Die Teilungsversteigerung ist fast immer die teuerste Lösung. Holen Sie sich für Recht und Steuern Rat und starten Sie mit einer ehrlichen Bewertung.

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist Ihre Immobilie wert?

Über 400 Verkäufe – nutzen Sie diese Erfahrung. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in Gelsenkirchen

Quellen