Musterbeschluss zum Kopieren

Musterbeschluss Aufwandsentschädigung für den Beirat

Eine Aufwandsentschädigung für den Beirat beschließen Sie mit einfacher Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Sie muss angemessen sein und sich am echten Aufwand orientieren. Sonst gefährden Sie den Haftungsschutz Ihrer Beiräte. Die Vorlage unten hilft Ihnen dabei.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtEine angemessene Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat ist per einfachem Mehrheitsbeschluss möglich; sie sollte den Aufwand abdecken, aber kein Gehalt sein.

Wer prüft eigentlich die Belege – und wer zahlt die Fahrtkosten?

Ihr Beirat sitzt einen Samstag lang über Ordnern. Er prüft Rechnungen, Kontoauszüge und die Jahresabrechnung. Er fährt zur Verwaltung, telefoniert mit Handwerkern und schaut sich das Dach an. Bezahlt wird er dafür nicht. Das Amt ist ein Ehrenamt.

Viele Gemeinschaften finden das auf Dauer nicht fair. Und ohne Anerkennung findet sich bald niemand mehr, der das Amt übernimmt. Eine kleine Aufwandsentschädigung löst beide Probleme. Sie deckt Porto, Fahrten und Telefon. Und sie zeigt: Die Arbeit wird gesehen. Was der Beirat genau tut, erklärt der Ratgeber zum Verwaltungsbeirat.

Verwaltungsbeirat prüft Belege – Grundlage für den Beschluss zur Aufwandsentschädigung
Foto: Coyau, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Der Beschlusstext zum Kopieren

Kopieren Sie den Musterbeschluss Aufwandsentschädigung für den Beirat und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus.

TOP [Nr.]: Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Verwaltungsbeirats

1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen: Jedes Mitglied des Verwaltungsbeirats erhält ab dem [Datum] eine pauschale Aufwandsentschädigung von [Betrag] € je Kalenderjahr. Der Vorsitzende erhält [Betrag] € je Kalenderjahr.

2. Mit der Pauschale sind alle Auslagen abgegolten, insbesondere Porto, Telefon, Kopien und Fahrten im Stadtgebiet. [Optional: Darüber hinausgehende Auslagen werden gegen Beleg erstattet, höchstens bis [Betrag] € je Mitglied und Jahr.]

3. Die Pauschale wird jeweils zum [Datum] für das abgelaufene Jahr gezahlt. Endet das Amt im Lauf des Jahres, wird sie anteilig nach vollen Monaten gezahlt.

4. Die Kosten sind Verwaltungskosten der Gemeinschaft. Sie werden im Wirtschaftsplan angesetzt und nach dem für Verwaltungskosten geltenden Schlüssel verteilt.

5. Die Regelung gilt, bis die Eigentümer etwas anderes beschließen.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Welche Mehrheit brauchen Sie?

Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 25 Abs. 1 WEG. Mehr Ja- als Nein-Stimmen genügen. Rechtlich ist der Beschluss eine Frage der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Das Amt selbst regelt § 29 WEG.

Ob Beiratsmitglieder bei ihrer eigenen Entschädigung mitstimmen dürfen, wird unterschiedlich gesehen. Viele Gemeinschaften lösen das einfach: Die Beiräte enthalten sich. So gibt es später keinen Streit. Wie Mehrheiten genau gezählt werden, zeigt der Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.

Die Haftungsfalle: Wann wird aus Ersatz ein Entgelt?

Hier liegt der wichtigste Punkt. § 29 Abs. 3 WEG schützt den Beirat. Arbeitet er unentgeltlich, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kleine Fehler gehen also nicht zu seinen Lasten.

Doch was ist, wenn er Geld bekommt? Reiner Auslagenersatz ändert am Ehrenamt nichts. Eine hohe Pauschale kann dagegen als Bezahlung gelten. Dann droht der Schutz zu entfallen. Wo genau die Grenze liegt, ist nicht abschließend geklärt.

Deshalb gilt:

  • Orientieren Sie die Pauschale am echten Aufwand.
  • Nennen Sie sie im Beschluss ausdrücklich „Aufwandsentschädigung“.
  • Zählen Sie im Beschluss auf, welche Auslagen damit abgegolten sind.
  • Denken Sie zusätzlich an eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat.

Mehr zur Haftung und zur Höhe lesen Sie im Ratgeber Vergütung des Beirats.

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Wie hoch darf die Pauschale sein?

Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist der Einzelfall. Eine Gemeinschaft mit sechs Wohnungen braucht weniger Beiratsarbeit als eine mit sechzig. Rechnen Sie ehrlich nach:

  • Wie viele Termine hat der Beirat im Jahr?
  • Wie weit fährt er zur Belegprüfung?
  • Wie viel Porto und Telefon fallen an?

Die Summe daraus ist Ihr Maßstab. Bleibt die Pauschale in diesem Rahmen, sind Sie auf der sicheren Seite. Die Kosten tauchen im Wirtschaftsplan auf und werden über das Hausgeld bezahlt.

Typische Fehler beim Beschluss

  • Kein Betrag genannt. „Eine angemessene Entschädigung“ ist zu unbestimmt. Der Beschluss braucht eine klare Zahl.
  • Rückwirkend beschlossen. Eine Zahlung für vergangene Jahre ohne Grundlage sorgt schnell für Ärger. Regeln Sie die Zukunft.
  • Zu hohe Pauschale. Sie kann den Haftungsschutz kosten und lädt zur Anfechtung ein.
  • Nicht im Wirtschaftsplan. Ohne Ansatz im Plan fehlt das Geld. Die Ausgabe gehört ins Budget.
  • Ende des Amts nicht geregelt. Tritt ein Beirat zurück, entsteht Streit über den Restbetrag.

So arbeitet GOTTSCHLING Immobilien mit Beiräten

Für GOTTSCHLING Immobilien ist der Beirat ein Partner, kein Kontrolleur. Das Team bereitet die Belegprüfung vor. Die Unterlagen liegen geordnet bereit. Fragen werden schnell beantwortet. So kostet das Ehrenamt weniger Zeit.

Als Mitglied im VDIV NRW setzt GOTTSCHLING Immobilien die Musterbeschlüsse des Verbands ein und passt sie an die Gemeinschaft an. Wie die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen arbeitet und was sie kostet, sehen Sie im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Weitere Vorlagen finden Sie in der Sammlung Musterbeschlüsse, etwa zur Beiratswahl.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH, zum Musterbeschluss Aufwandsentschädigung für den Beirat
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Darf ein Verwaltungsbeirat überhaupt Geld bekommen?

Ja. Das Amt ist zwar ein Ehrenamt. Die Eigentümer dürfen aber eine angemessene Aufwandsentschädigung beschließen. Sie sollte den echten Aufwand abdecken und kein Gehalt sein.

Verliert der Beirat durch die Aufwandsentschädigung seinen Haftungsschutz?

Nicht bei reinem Auslagenersatz. § 29 Abs. 3 WEG beschränkt die Haftung unentgeltlich tätiger Beiräte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine hohe Pauschale kann als Entgelt gelten. Halten Sie den Betrag deshalb moderat und begründen Sie ihn mit dem Aufwand.

Wer bezahlt die Aufwandsentschädigung des Beirats?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Kosten sind Verwaltungskosten. Sie stehen im Wirtschaftsplan und werden über das Hausgeld nach dem passenden Schlüssel verteilt.

Dürfen Beiratsmitglieder über ihre eigene Entschädigung mitstimmen?

Das ist nicht eindeutig geklärt. Um Anfechtungen zu vermeiden, enthalten sich viele Beiräte bei diesem Punkt. Die übrigen Eigentümer entscheiden dann allein.

Muss die Aufwandsentschädigung jedes Jahr neu beschlossen werden?

Nein. Ein Beschluss kann dauerhaft gelten, bis die Eigentümer ihn ändern. Der Betrag muss aber jedes Jahr im Wirtschaftsplan stehen.

Muss der Beirat die Aufwandsentschädigung versteuern?

Das hängt von der Höhe und den persönlichen Verhältnissen ab. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater. Die Verwaltung gibt dazu keine steuerliche Auskunft.

Fazit

Eine Aufwandsentschädigung ist ein fairer Dank an Ihren Beirat. Mit dem Musterbeschluss Aufwandsentschädigung für den Beirat regeln Sie das in wenigen Sätzen. Nennen Sie einen klaren Betrag und beschließen Sie ihn mit einfacher Mehrheit. Orientieren Sie ihn am echten Aufwand, damit der Haftungsschutz bleibt. Setzen Sie ihn im Wirtschaftsplan an. Und sichern Sie Ihre Beiräte zusätzlich über eine Versicherung ab.

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