Gelsenkirchen
Der Mietverwaltungsvertrag einfach erklärt
Der Mietverwaltungsvertrag regelt, was die Verwaltung für Sie tut, was es kostet und wie lange die Zusammenarbeit läuft. Bei GOTTSCHLING Immobilien läuft er für Neukunden drei Jahre fest und ist danach jährlich kündbar. Das Preisverzeichnis für Zusatzleistungen ist fester Teil des Vertrags.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtDer Mietverwaltungsvertrag legt Aufgaben, Vergütung, Vollmacht und Laufzeit fest; bei GOTTSCHLING Immobilien läuft er für Neukunden drei Jahre fest und danach jährlich kündbar.
Haben Sie Ihren Vertrag je ganz gelesen?
Ehrlich gesagt: Die meisten Vermieter nicht. Sie unterschreiben, weil der Preis passt. Später stellen sie fest: Die Abrechnung kostet extra. Die Vollmacht ist unklar. Und die Kündigungsfrist ist schon verpasst.
Ein Mietverwaltungsvertrag ist kein Kleingedrucktes. Er ist die Spielregel für die nächsten Jahre. Er entscheidet, was die Verwaltung für Sie tun muss – und was nicht. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick. Hier sehen Sie, worauf es ankommt.
Die sieben Teile eines guten Mietverwaltungsvertrags
- Vertragsparteien und Objekt: Wer ist Eigentümer? Welches Haus, welche Wohnungen, welche Stellplätze werden verwaltet?
- Leistungen: Was gehört zur laufenden Verwaltung? Zum Beispiel Mieteinzug, Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung und Mieterbetreuung.
- Vergütung: Grundpreis je Einheit und je Stellplatz, Umsatzsteuer, Fälligkeit.
- Zusatzleistungen: Was kostet extra und wie viel? Das gehört schriftlich in ein Preisverzeichnis.
- Vollmacht: Was darf die Verwaltung in Ihrem Namen tun? Bis zu welchem Betrag darf sie Aufträge ohne Rückfrage vergeben?
- Laufzeit und Kündigung: Wie lange gilt der Vertrag? Wie kündigen Sie?
- Pflichten bei Vertragsende: Herausgabe aller Unterlagen, Abrechnung der Gelder, Übergabe der Kautionen.
Laufzeit: drei Jahre fest, danach jährlich kündbar
Bei GOTTSCHLING Immobilien läuft der Mietverwaltungsvertrag für Neukunden drei Jahre fest. Danach ist er jährlich kündbar.
Warum drei Jahre? Die ersten Monate einer neuen Verwaltung sind die arbeitsintensivsten. Unterlagen werden übernommen und geprüft. Mietkonten werden eingerichtet. Offene Punkte aus der Vergangenheit werden geklärt. Erst danach läuft das Haus rund. Die feste Laufzeit gibt beiden Seiten Planungssicherheit.
Nach den drei Jahren entscheiden Sie jedes Jahr neu. Sind Sie zufrieden, läuft der Vertrag weiter. Wenn nicht, können Sie gehen.
Eine Probezeit gibt es nicht. Prüfen Sie deshalb vorher in Ruhe, ob Leistung und Preis passen. Dafür bekommen Sie den vollständigen Vertragsentwurf vor der Unterschrift.
Die Vollmacht: Was die Verwaltung für Sie tun darf
Damit die Verwaltung arbeiten kann, braucht sie eine Vollmacht. Ohne Vollmacht dürfte sie keine Miete mahnen und keinen Handwerker beauftragen. Typisch sind diese Befugnisse:
- Mieten und Nebenkosten einziehen und quittieren
- Mahnungen schreiben und Rückstände geltend machen
- Handwerker bis zu einer festgelegten Wertgrenze beauftragen
- Notmaßnahmen bei akuten Schäden sofort einleiten, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch
- Verträge mit Versorgern und Dienstleistern für das Haus verwalten
- Sie gegenüber Mietern, Behörden und Dritten vertreten, soweit es die Verwaltung betrifft
Wichtig für Sie: Große Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Neue Mietverträge, größere Reparaturen oder eine Klage laufen nur mit Ihrer Zustimmung. Die Grenze steht im Vertrag.
Das Preisverzeichnis: Ihr Schutz vor Überraschungen
Viele Ärgernisse mit Hausverwaltungen beginnen mit einer unerwarteten Rechnung. Deshalb ist bei GOTTSCHLING Immobilien das Preisverzeichnis fester Teil jedes Vertrags. Sie sehen schwarz auf weiß, was jede Zusatzleistung kostet.
Der Grundpreis liegt bei 24 € netto je Einheit und 5 € netto je Stellplatz im Monat, zzgl. USt. Zusatzleistungen stehen mit festem Betrag im Verzeichnis. Zum Beispiel:
- Mieterhöhungsverlangen: 99 € netto je Wohnung – mehr unter Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen
- Anpassung der Garagen- oder Stellplatzmiete: 49 € netto
- weitere Posten wie Mahnungen, Heizkosten-Info und CO2-Aufteilung oder Bescheinigungen nach § 35a EStG
Den Grundpreis für Ihr Haus berechnen Sie im Preisrechner für die Mietverwaltung. Alle Kosten erklärt die Seite Was kostet eine Mietverwaltung?
Ihr Preis in 30 Sekunden
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenGeld und Kautionen: Wo Ihre Miete liegt
Ein guter Vertrag regelt, über welches Konto die Mieten laufen. Üblich ist ein Mietkonto für Ihr Objekt. So bleibt Ihr Geld getrennt vom Geld der Verwaltung und von anderen Eigentümern. Das schützt Sie, falls einmal etwas schiefgeht. Mehr zum Prinzip im Lexikon unter Treuhandkonto.
Mietkautionen müssen getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vertrag sollte festhalten, wer die Kautionen verwaltet und wie sie beim Auszug abgerechnet werden. Mehr dazu im Ratgeber Mietkaution richtig anlegen.
Fünf Fragen, bevor Sie unterschreiben
Egal bei welcher Verwaltung: Stellen Sie vor der Unterschrift diese fünf Fragen. Die Antworten sollten im Vertrag stehen, nicht nur im Gespräch.
- Was ist im Grundpreis enthalten? Gehört die Nebenkostenabrechnung dazu? Das Mahnwesen? Die Betreuung von Handwerkern?
- Was kostet extra – und wie viel? Ohne Preisverzeichnis wissen Sie es erst bei der Rechnung.
- Bis zu welchem Betrag darf die Verwaltung allein Aufträge vergeben? Zu niedrig bremst die Arbeit. Zu hoch nimmt Ihnen die Kontrolle.
- Wie werden Sie informiert? Wie oft bekommen Sie eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben?
- Was passiert bei Vertragsende? Ist die Herausgabe aller Unterlagen und Gelder klar geregelt?
Bei GOTTSCHLING Immobilien finden Sie die Antworten im Vertragsentwurf und im Preisverzeichnis. Welche Leistungen zur Verwaltung gehören, zeigt die Seite Leistungen der Mietverwaltung.
Wenn der Vertrag endet
Auch das Ende gehört in den Vertrag. Bei Vertragsende muss die Verwaltung:
- alle Unterlagen zu Ihrem Haus herausgeben
- über das verwaltete Geld abrechnen
- Kautionen und Mietkonten an Sie oder die neue Verwaltung übergeben
- laufende Vorgänge sauber übergeben
Steht das klar im Vertrag, ist ein späterer Wechsel kein Drama. Wie ein Wechsel abläuft, zeigt die Seite Mietverwaltung wechseln.
So kommen Sie zum Vertragsentwurf
- Preis im Online-Rechner berechnen
- Angebot automatisch per E-Mail erhalten – es gilt drei Monate
- Vertragsentwurf mit Preisverzeichnis erhalten und in Ruhe prüfen
GOTTSCHLING Immobilien ist Mitglied im VDIV NRW, dem Verband der Immobilienverwalter, und arbeitet seit über 20 Jahren in der Verwaltung. Für Eigentümergemeinschaften gelten eigene Regeln. Dazu gibt es den Verwaltervertrag für die WEG und den Lexikon-Eintrag Verwaltervertrag. Zurück zur Übersicht: Mietverwaltung Gelsenkirchen.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Wie lange läuft ein Mietverwaltungsvertrag bei GOTTSCHLING Immobilien?
Für Neukunden läuft der Mietverwaltungsvertrag drei Jahre fest. Danach ist er jährlich kündbar. Die feste Anfangszeit deckt die aufwendige Übernahme und Einarbeitung ab. Danach entscheiden Sie jedes Jahr neu.
Gibt es eine Probezeit beim Mietverwaltungsvertrag?
Nein, eine Probezeit gibt es nicht. Sie bekommen aber vor der Unterschrift den vollständigen Vertragsentwurf mit Preisverzeichnis. So können Sie in Ruhe prüfen, ob Leistungen und Kosten zu Ihnen passen.
Was muss in einem Mietverwaltungsvertrag stehen?
Wichtig sind das verwaltete Objekt, die Leistungen, die Vergütung, ein Preisverzeichnis für Zusatzleistungen, die Vollmacht mit Wertgrenzen, Laufzeit und Kündigung sowie die Pflichten bei Vertragsende. Fehlt einer dieser Punkte, drohen später Streit und Überraschungen.
Braucht die Mietverwaltung eine Vollmacht?
Ja. Ohne Vollmacht kann die Verwaltung keine Miete einziehen, nicht mahnen und keine Handwerker beauftragen. Die Vollmacht wird im Vertrag oder als eigenes Dokument erteilt. Große Entscheidungen bleiben trotzdem bei Ihnen.
Kann ich den Mietverwaltungsvertrag vorzeitig kündigen?
Während der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer möglich, etwa bei schweren Pflichtverletzungen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Gibt es einen Mustervertrag für die Mietverwaltung?
Verbände wie der VDIV stellen Musterverträge für ihre Mitglieder bereit. Ein Muster ersetzt aber nicht den Blick auf Ihr Haus. Bei GOTTSCHLING Immobilien bekommen Sie nach dem Angebot einen fertigen Vertragsentwurf für Ihr Objekt.
Was unterscheidet den Mietverwaltungsvertrag vom WEG-Verwaltervertrag?
Den Mietverwaltungsvertrag schließen Sie als Eigentümer für Ihr Haus oder Ihre Wohnungen. Den WEG-Verwaltervertrag schließt die Eigentümergemeinschaft per Beschluss. Für die WEG gelten zusätzlich Regeln aus dem Wohnungseigentumsgesetz, etwa zur Bestellung und Abberufung des Verwalters (§ 26 WEG).
Fazit
Der Mietverwaltungsvertrag ist die Spielregel zwischen Ihnen und Ihrer Verwaltung. Achten Sie auf klare Leistungen, ein schriftliches Preisverzeichnis, eine passende Vollmacht und geregelte Pflichten bei Vertragsende. Bei GOTTSCHLING Immobilien läuft der Vertrag für Neukunden drei Jahre fest und danach jährlich kündbar, der Grundpreis liegt bei 24 € netto je Einheit. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis – der Vertragsentwurf folgt nach dem Angebot.
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