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Haus in der Erbengemeinschaft verkaufen

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen: Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Blockiert ein Erbe, bleibt als letzter Weg die Teilungsversteigerung – meist mit deutlich schlechterem Ergebnis. Deshalb lohnt sich fast immer eine Einigung vorher.

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Kurz gesagtAlle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und beim Notar unterschreiben. Ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung, die meist weniger Geld bringt.

Drei Geschwister, ein Haus, drei Meinungen

Die Schwester will das Elternhaus behalten. Der Bruder braucht das Geld. Und Sie wohnen 300 Kilometer entfernt und wollen nur, dass es endlich vorangeht. Kommt Ihnen das bekannt vor?

So beginnen viele Erbengemeinschaften. Das Haus steht leer. Die Heizung läuft. Die Grundsteuer kommt trotzdem. Und jeder Monat ohne Entscheidung kostet Geld – und Nerven.

Der Weg zum gemeinsamen Verkauf ist klarer, als viele denken. Und auch für den Streitfall gibt es Lösungen. Mehr zum Verkauf geerbter Häuser in der Stadt lesen Sie auf der Seite Geerbtes Haus in Gelsenkirchen verkaufen.

Geerbtes Elternhaus in Gelsenkirchen – Erbengemeinschaft will das Haus verkaufen
Foto: Aina Kuleviciute, CC0 via Openverse

Was eine Erbengemeinschaft rechtlich ist

Hinterlässt ein Mensch mehrere Erben, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam (§ 2032 BGB). Das nennt man Gesamthandsgemeinschaft. Kein Erbe besitzt ein bestimmtes Zimmer oder einen Teil des Gartens. Allen gehört alles zusammen.

Das hat Folgen:

  • Verkauf nur gemeinsam: Über das Haus als Ganzes können die Erben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB).
  • Laufende Verwaltung mit Mehrheit: Für normale Verwaltung reicht eine Mehrheit nach Erbteilen (§ 2038 BGB). Dazu zählen etwa Reparaturen oder eine Vermietung.
  • Jeder kann die Auseinandersetzung verlangen: Jeder Erbe darf jederzeit die Aufteilung des Nachlasses fordern (§ 2042 BGB).

Für den Verkauf brauchen Sie also die Unterschrift aller Erben. Fehlt eine, gibt es keinen Kaufvertrag.

Der Weg zum gemeinsamen Verkauf

  1. Erbfolge nachweisen: Für die Grundbuchberichtigung brauchen Sie meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Mehr dazu im Ratgeber Verkaufen ohne Erbschein?
  2. Wert neutral ermitteln: Streit entsteht oft am Preis. Eine neutrale Immobilienbewertung in Gelsenkirchen schafft eine gemeinsame Basis.
  3. Ziel vereinbaren: Verkaufen, vermieten oder einen Erben auszahlen? Halten Sie das schriftlich fest.
  4. Einen Ansprechpartner bestimmen: Ein Erbe oder ein Makler koordiniert. Die anderen erteilen Vollmachten.
  5. Vermarkten und Käufer finden.
  6. Notartermin: Alle Erben unterschreiben – persönlich oder mit notarieller Vollmacht.
  7. Erlös verteilen: Nach Abzug der Kosten wird der Erlös nach Erbquoten aufgeteilt.

Den allgemeinen Ablauf zeigt der Ratgeber Haus verkaufen: Der Ablauf in 9 Schritten.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Erbengemeinschaft Haus verkaufen in Gelsenkirchen

Wenn ein Erbe nicht verkaufen will

Lösung 1: Auszahlen

Ein Erbe möchte das Haus behalten? Dann kann er die anderen auszahlen. Grundlage ist ein fairer Marktwert. Der Notar beurkundet die Übertragung.

Lösung 2: Erbteil verkaufen

Jeder Erbe darf seinen Anteil am Nachlass verkaufen (§ 2033 BGB). Die Miterben haben dann ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Für Außenstehende ist so ein Anteil aber wenig attraktiv. Der Preis ist meist niedrig.

Lösung 3: Vermitteln lassen

Ein neutraler Dritter kann helfen. Oft geht es nicht ums Geld, sondern um Erinnerungen. Ein Mediator oder ein Anwalt für Erbrecht kann den Knoten lösen.

Letzter Weg: Teilungsversteigerung

Jeder Erbe kann beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Haus wird dann öffentlich versteigert. Das dauert oft lange und kostet Gebühren. Und der Erlös liegt häufig unter dem, was ein freier Verkauf bringen würde. Für alle Erben ist das meist die schlechteste Lösung.

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Kosten, die weiterlaufen

Solange die Erben streiten, laufen die Kosten. Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Strom für den Frostschutz. Was Eigentümer in Gelsenkirchen dafür zahlen, erklärt der Ratgeber Grundsteuer in Gelsenkirchen.

Leerstand birgt außerdem Risiken. Wasserschäden bleiben unbemerkt. Einbrecher erkennen leere Häuser. Und manche Gebäudeversicherung verlangt, dass ein leeres Haus regelmäßig kontrolliert wird.

Eine Zwischenlösung kann eine Vermietung sein. Sie bringt Einnahmen und hält das Haus in Schuss. Dafür reicht eine Mehrheit der Erben. Wer die Arbeit abgeben will, findet Unterstützung bei der Mietverwaltung in Gelsenkirchen ab 24 € netto je Einheit und Monat. Eine Abwägung bietet die Seite Vermieten oder verkaufen?

Wie ein Makler eine Erbengemeinschaft entlastet

Ein Makler ist für Erbengemeinschaften oft der neutrale Punkt. Er gehört keiner Seite an. Er liefert eine nachvollziehbare Bewertung. Und er informiert alle Erben gleich.

Das Maklerteam von GOTTSCHLING Immobilien hat über 400 Verkäufe begleitet. Es koordiniert Termine, auch wenn Erben weit weg wohnen. Besichtigungen laufen ohne die Erben. Der Sitz ist im benachbarten Essen, die Termine in Gelsenkirchen.

Die Provision beträgt beim Einfamilienhaus für die Verkäuferseite 3,57 % inkl. MwSt. und wird erst nach dem Notartermin fällig. Bei einem Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage zahlt nur der Käufer. Steuerliche Fragen klärt der Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen: Steuern. Weitere Themen im Ratgeber Immobilienverkauf.

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Häufige Fragen

Müssen alle Erben dem Hausverkauf zustimmen?

Ja. Über das Haus können die Erben nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Alle müssen den Kaufvertrag unterschreiben, persönlich oder per notarieller Vollmacht. Fehlt eine Unterschrift, kommt kein Verkauf zustande.

Was tun, wenn ein Geschwister das geerbte Haus nicht verkaufen will?

Zuerst sollten Sie über Alternativen sprechen: Auszahlung, Vermietung oder Vermittlung durch einen Mediator. Bleibt es beim Streit, kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das ist aber meist der teuerste Weg für alle.

Kann ich meinen Erbteil allein verkaufen?

Ja, jeder Erbe darf seinen Anteil am Nachlass verkaufen (§ 2033 BGB). Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Fremde Käufer zahlen für einen Erbteil meist wenig.

Wie wird der Erlös in der Erbengemeinschaft verteilt?

Nach Abzug der Kosten und offener Nachlassschulden wird der Erlös nach den Erbquoten verteilt. Haben die Erben zu gleichen Teilen geerbt, bekommt jeder denselben Betrag. Ausgleichspflichten aus früheren Schenkungen können das ändern.

Wie lange dauert eine Teilungsversteigerung?

Oft länger als ein freier Verkauf. Es braucht ein Gutachten, Termine beim Amtsgericht und manchmal mehrere Versteigerungstermine. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Haus liegt – in Gelsenkirchen das Amtsgericht Gelsenkirchen. Der Erlös ist meist geringer als beim freien Verkauf.

Muss die Erbengemeinschaft Spekulationssteuer zahlen?

Nur wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und kein Ausnahmefall vorliegt. Die Erben übernehmen sein Kaufdatum. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen. Mehr im Ratgeber Spekulationsfrist und Steuern.

Darf die Erbengemeinschaft das Haus vermieten?

Ja. Eine Vermietung gilt in der Regel als Verwaltung des Nachlasses. Dafür reicht eine Mehrheit nach Erbteilen (§ 2038 BGB). Das bringt Einnahmen und Zeit für eine Entscheidung über den Verkauf.

Fazit

Eine Erbengemeinschaft kann ein Haus nur gemeinsam verkaufen. Eine neutrale Bewertung und ein klarer Ansprechpartner verhindern die meisten Streitigkeiten. Will ein Erbe nicht verkaufen, sind Auszahlung oder Vermietung oft bessere Wege als die Teilungsversteigerung. Handeln Sie zügig, denn ein leeres Haus kostet jeden Monat Geld. Starten Sie mit einer Bewertung, auf die sich alle einigen können.

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