Lexikon
Hausgeld – einfach erklärt
Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an seine Eigentümergemeinschaft leistet. Damit bezahlt die WEG laufende Kosten, die Verwaltung und die Erhaltungsrücklage. Die Höhe legt die Gemeinschaft im Wirtschaftsplan fest.
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtHausgeld ist die monatliche Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für laufende Kosten, Verwaltung und Rücklage (§ 28 Abs. 1 WEG).
Was steckt im Hausgeld?
Sie kaufen eine Eigentumswohnung. Der Kredit ist berechnet. Dann sehen Sie im Exposé: Hausgeld 320 € im Monat. Wofür eigentlich?
Das Hausgeld deckt alle Kosten der Gemeinschaft. Typische Bestandteile:
- Betriebskosten wie Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Versicherung, Hausmeister,
- Heizkosten, wenn zentral geheizt wird,
- Kosten der Verwaltung,
- die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Nicht im Hausgeld enthalten sind Grundsteuer und Darlehen. Die zahlt jeder Eigentümer selbst.

Rechtsgrundlage: § 28 WEG
Die Gemeinschaft beschließt über die Vorschüsse auf Basis des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Jahresende folgt die Jahresabrechnung. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Wann das Hausgeld fällig ist, kann die WEG nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen.
Beispiel
Beispiel: Eine Wohnung in Gelsenkirchen-Buer zahlt 300 € Hausgeld im Monat. Davon sind 190 € umlagefähige Betriebskosten. 110 € entfallen auf Verwaltung und Rücklage. Vermietet der Eigentümer die Wohnung, kann er die 190 € als Betriebskosten an den Mieter weitergeben. Die 110 € trägt er selbst.

Typische Fehler
- Hausgeld und Nebenkosten verwechselt: Nicht alles im Hausgeld ist auf Mieter umlegbar. Mehr dazu im Ratgeber Welcher Teil vom Hausgeld ist umlagefähig?.
- Zahlungen eingestellt aus Protest: Wer nicht zahlt, riskiert Mahnung und Klage. Das Hausgeld ist auch bei Streit fällig.
- Zu niedrige Rücklage: Ein günstiges Hausgeld kann eine Sonderumlage nach sich ziehen.
- Verwechslung mit Wohngeld: Das Wohngeld ist ein alter Begriff für Hausgeld, aber auch eine staatliche Sozialleistung.
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Wie hoch ist das Hausgeld normalerweise?
Das hängt stark vom Haus ab: Heizung, Aufzug, Alter und Rücklage spielen eine Rolle. Eine feste Faustzahl, die für jede WEG passt, gibt es nicht. Vergleichen Sie lieber den Wirtschaftsplan mit den tatsächlichen Kosten der letzten Jahre.
Ist das Hausgeld dasselbe wie Nebenkosten?
Nein. Das Hausgeld enthält Nebenkosten, aber auch Verwaltung und Rücklage. Diese beiden Teile darf ein Vermieter nicht auf seinen Mieter umlegen.
Was passiert, wenn ein Eigentümer kein Hausgeld zahlt?
Die Gemeinschaft kann mahnen und klagen. Bei hohen Rückständen ist sogar eine Zwangsversteigerung möglich. Den Ablauf erklärt der Ratgeber Eigentümer zahlt kein Hausgeld.
Ist Grundsteuer im Hausgeld enthalten?
Nein. Die Grundsteuer zahlt jeder Wohnungseigentümer direkt an die Stadt. In Gelsenkirchen kommt der Bescheid von der Stadtverwaltung. Vermieter dürfen die Grundsteuer aber auf ihre Mieter umlegen.
Kann das Hausgeld steuerlich abgesetzt werden?
Vermieter können das Hausgeld in der Regel als Werbungskosten ansetzen. Selbstnutzer können für einige Anteile eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrem Steuerberater.
Wer legt die Höhe des Hausgelds fest?
Die Eigentümerversammlung beschließt den Wirtschaftsplan. Der Verwalter bereitet ihn vor. Damit steht fest, wie viel jeder Eigentümer monatlich zahlt.
Fazit
Hausgeld ist der monatliche Beitrag jedes Eigentümers zur Gemeinschaftskasse. Es deckt laufende Kosten, Verwaltung und Rücklage. Prüfen Sie vor dem Kauf und bei jeder Abrechnung, wofür das Geld fließt. Und trennen Sie sauber, was Sie an Mieter weitergeben dürfen.
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