Musterbeschluss zum Kopieren
Musterbeschluss Online-Teilnahme an der Versammlung
Ihre Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer auch online an der Versammlung teilnehmen. Die Präsenzversammlung bleibt. Wer nicht kommen kann, schaltet sich zu, redet mit und stimmt ab. Dafür reicht die einfache Mehrheit.
- ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtNach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG erlaubt die WEG per einfacher Mehrheit, dass Eigentümer online an der Präsenzversammlung teilnehmen und ihre Rechte elektronisch ausüben.
Der halbe Saal fehlt – schon wieder
Ein Eigentümer wohnt in München. Eine andere hat Nachtschicht. Ein Dritter pflegt seine Mutter. Alle drei schreiben eine Vollmacht. Diskutieren können sie nicht. Am Ende fühlen sie sich übergangen.
Die hybride Versammlung löst das. Wer vor Ort sein kann, kommt. Wer nicht kommen kann, ist per Video dabei. Beide Gruppen haben dieselben Rechte. Mehr zu allen Formen erklärt der Ratgeber Online-Eigentümerversammlung. Der Musterbeschluss Online-Teilnahme an der Versammlung unten macht das möglich.
Der Beschlusstext zum Kopieren
TOP [Nr.]: Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen
1. Die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG: Wohnungseigentümer können an künftigen Präsenzversammlungen auch ohne Anwesenheit vor Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben.
2. Die Online-Teilnahme erfolgt über eine Videokonferenz-Software, die der Verwalter auswählt. Die Zugangsdaten werden mit der Einladung oder spätestens [Anzahl] Tage vor der Versammlung in Textform versandt.
3. Online teilnehmende Eigentümer müssen sich vor Beginn mit [Name und Zugangscode / einem anderen geeigneten Verfahren] identifizieren. Die Stimmabgabe erfolgt [per Abstimmungsfunktion der Software / durch Handzeichen im Videobild / durch namentlichen Aufruf].
4. Technische Störungen auf Seiten einzelner Teilnehmer berühren die Wirksamkeit gefasster Beschlüsse nicht. Fällt die Übertragung auf Seiten des Versammlungsorts für mehr als [Anzahl] Minuten aus, unterbricht der Versammlungsleiter die Versammlung.
5. Die Kosten der Software und Technik tragen [die Gemeinschaft nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel / gemäß Verwaltervertrag der Verwalter]. [Optional: Sie dürfen [Betrag] € je Versammlung nicht übersteigen.]
6. Die Regelung gilt bis zu einem abweichenden Beschluss.
Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].
Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.
Hybrid oder virtuell: der Unterschied
Das WEG kennt zwei Formen, die oft verwechselt werden:
- Hybrid (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG): Es gibt einen Versammlungsort. Wer will, kommt hin. Andere schalten sich online zu. Mehrheit: einfache Mehrheit.
- Virtuell (§ 23 Abs. 1a WEG): Es gibt keinen Versammlungsort. Alle sind online. Mehrheit: drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Für die meisten Gemeinschaften ist hybrid der leichtere Einstieg. Niemand wird ausgeschlossen, wer keine Technik nutzt. Wollen Sie ganz online gehen, nutzen Sie den Musterbeschluss virtuelle Eigentümerversammlung.

Was die Technik leisten muss
- Bild und Ton in beide Richtungen. Online-Teilnehmer müssen hören, sehen und sich zu Wort melden können.
- Sichere Identifikation. Nur Eigentümer und Bevollmächtigte dürfen teilnehmen.
- Nachvollziehbare Abstimmung. Das Ergebnis muss eindeutig im Protokoll stehen.
- Einfache Bedienung. Ein Link im Browser ist besser als eine komplizierte Installation.
Testen Sie die Technik vor der ersten Versammlung. Ein schlechter Ton am Versammlungsort ist der häufigste Grund für Frust. Wie Sie richtig einladen, zeigt der Ratgeber Einladung zur Eigentümerversammlung.
So läuft eine hybride Versammlung ab
- Einladung: Mit der Einladung kommt der Link zur Videokonferenz. Dazu eine kurze Anleitung.
- Einwahl: Die Online-Teilnehmer wählen sich etwas früher ein. Der Versammlungsleiter prüft, wer dabei ist.
- Anwesenheitsliste: Sie enthält Teilnehmer vor Ort und online. Das ist wichtig für die Stimmzählung.
- Diskussion: Wortmeldungen aus dem Saal und aus dem Netz wechseln sich ab.
- Abstimmung: Erst im Saal, dann online. Der Versammlungsleiter verkündet das Gesamtergebnis.
- Protokoll: Es hält fest, dass online teilgenommen wurde und wie abgestimmt wurde.
Wie ein gutes Protokoll aussieht, zeigt der Ratgeber Protokoll der Eigentümerversammlung.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenEin Beispiel: so wird gezählt
Eine WEG in Gelsenkirchen hat 24 Eigentümer. Zur Versammlung kommen 9 Eigentümer in den Saal. 6 weitere sind online dabei. 3 haben eine Vollmacht geschickt. Abgestimmt wird über eine neue Hausordnung.
- Im Saal: 6 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung
- Online: 4 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung
- Vollmachten: 2 Ja, 1 Nein
Zusammen sind das 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen. Die 2 Enthaltungen zählen nicht. Der Beschluss ist angenommen. Wichtig: Online-Stimmen zählen genauso wie Stimmen im Saal. Sie gehören deshalb in dieselbe Zählung und ins Protokoll.
Genauso zählen Sie beim Beschluss zur Online-Teilnahme an der Versammlung selbst. Mehr Ja- als Nein-Stimmen reichen. Ein Tipp für den Versammlungsleiter: Lassen Sie online zuerst per Abstimmungsfunktion oder Namensaufruf abstimmen. Lesen Sie das Ergebnis laut vor. Dann wissen alle im Saal, wie die Online-Stimmen ausgefallen sind. Das schafft Vertrauen und beugt Streit über die Zählung vor.

Typische Fehler
- Kein Grundsatzbeschluss. Ohne Beschluss darf niemand online teilnehmen. Ausnahmen per Absprache sind riskant.
- Zugangsdaten zu spät. Wer den Link erst am Abend vorher bekommt, kann nicht planen.
- Online-Teilnehmer überhört. Der Versammlungsleiter muss aktiv nach Wortmeldungen aus dem Netz fragen.
- Stimmen falsch gezählt. Rufen Sie Online-Teilnehmer bei knappen Abstimmungen namentlich auf.
Die Mehrheit für den Beschluss ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Mehr zu Mehrheiten erklärt der Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.
Hybride Versammlungen mit GOTTSCHLING Immobilien
GOTTSCHLING Immobilien hält Versammlungen vor Ort in Gelsenkirchen ab. Hat Ihre Gemeinschaft die Online-Teilnahme beschlossen, können Eigentümer zusätzlich digital dabei sein. Die Verwaltung arbeitet mit den Musterbeschlüssen des VDIV NRW und ist zertifiziert nach § 26a WEG. Wie digitale Verwaltung im Alltag aussieht, zeigt der Ratgeber Digitale Hausverwaltung.
Den Preis für Ihre WEG sehen Sie sofort im Preisrechner: 24 € netto je Einheit und Monat, 5 € netto je Stellplatz, zuzüglich Umsatzsteuer. Alle Leistungen finden Sie unter Eigentümerversammlung. Weitere Vorlagen unter Musterbeschlüsse.
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht der Beschluss zur Online-Teilnahme?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das folgt aus § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG. Anders ist es bei einer rein virtuellen Versammlung: Dafür ist eine Mehrheit von drei Vierteln nötig.
Haben Online-Teilnehmer dieselben Rechte wie Anwesende?
Ja, wenn der Beschluss das so vorsieht. Sie können zuhören, reden, Anträge stellen und abstimmen. Der Beschluss kann aber auch nur einzelne Rechte freigeben, etwa nur das Zuhören und Abstimmen.
Muss trotzdem ein Versammlungsort angeboten werden?
Ja. Bei der hybriden Versammlung bleibt die Präsenzversammlung bestehen. Jeder Eigentümer darf vor Ort teilnehmen. Nur die zusätzliche Online-Teilnahme ist freiwillig.
Was passiert, wenn die Internetverbindung eines Eigentümers abbricht?
Das sollte der Beschluss regeln. Üblich ist: Störungen beim einzelnen Teilnehmer machen Beschlüsse nicht unwirksam. Fällt dagegen die Übertragung am Versammlungsort aus, wird die Versammlung unterbrochen.
Wer trägt die Kosten der Videokonferenz?
Das regelt der Beschluss oder der Verwaltervertrag. Oft trägt die Gemeinschaft die Kosten nach dem Verteilungsschlüssel. Fragen Sie Ihren Verwalter vorher nach den Kosten je Versammlung.
Gilt der Beschluss für alle künftigen Versammlungen?
Ja, wenn er so formuliert ist. Die Gemeinschaft kann ihn jederzeit mit einfacher Mehrheit ändern oder aufheben. Ein Grundsatzbeschluss spart Arbeit, weil nicht jedes Mal neu entschieden werden muss.
Fazit
Die hybride Versammlung bringt mehr Eigentümer an den Tisch, ohne jemanden auszuschließen. Der Musterbeschluss Online-Teilnahme an der Versammlung oben regelt alle diese Punkte. Die einfache Mehrheit reicht. Regeln Sie Technik, Identifikation, Abstimmung und Störungen klar im Beschluss. Einen Verwalter mit Präsenz in Gelsenkirchen und digitalen Wegen finden Sie über den Preisrechner.
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