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Musterbeschluss Sonderumlage zur Liquiditätssicherung

Fehlt der Gemeinschaft Geld für laufende Rechnungen, fassen die Eigentümer einen Beschluss zur Sonderumlage zur Liquiditätssicherung. Grundlage ist § 28 Abs. 1 WEG. Es reicht die einfache Mehrheit. Typische Auslöser sind Hausgeldausfälle oder stark gestiegene Energiekosten.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtEine Sonderumlage zur Liquiditätssicherung deckt Lücken bei laufenden Kosten, etwa durch Hausgeldausfälle; sie wird mit einfacher Mehrheit nach § 28 Abs. 1 WEG beschlossen.

Wenn der Energieversorger mit Sperre droht

Zwei Eigentümer zahlen seit Monaten kein Hausgeld. Die Abschläge für Gas sind gestiegen. Das Konto der Gemeinschaft rutscht ins Minus. Der Versorger schickt eine Mahnung. Plötzlich geht es nicht mehr um eine Sanierung. Es geht darum, dass das Licht im Treppenhaus anbleibt.

Hier hilft die Sonderumlage zur Liquiditätssicherung. Anders als die Sonderumlage für eine Maßnahme finanziert sie keine Baustelle. Sie stopft ein Loch in der laufenden Kasse. Das ist unangenehm, aber oft der schnellste Weg aus der Krise.

Kontoübersicht einer Eigentümergemeinschaft vor dem Beschluss einer Liquiditätsumlage
Foto: Coyau, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Der Beschlusstext zum Kopieren

Kopieren Sie den Musterbeschluss Sonderumlage zur Liquiditätssicherung und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus.

TOP [Nr.]: Sonderumlage zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinschaft

1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eine Sonderumlage von insgesamt [Betrag] €.

2. Anlass ist [ein Fehlbetrag aus Hausgeldrückständen von [Betrag] € / gestiegene Kosten für [Kostenart] von [Betrag] € gegenüber dem Wirtschaftsplan]. Die Aufstellung der Verwaltung vom [Datum] lag der Einladung bei.

3. Die Sonderumlage wird nach dem Schlüssel verteilt, der im Wirtschaftsplan [Wirtschaftsjahr] für die betroffenen Kosten gilt. [Alternativ: Sie wird nach Miteigentumsanteilen verteilt.] Die Beträge je Einheit ergeben sich aus der Aufstellung vom [Datum], die Teil dieses Beschlusses ist.

4. Die Sonderumlage ist am [Datum] fällig. [Alternativ: in [Anzahl] Raten zum [Datum] und [Datum].] Besteht ein Lastschriftmandat, wird sie eingezogen.

5. Zahlen säumige Eigentümer ihre Rückstände später nach, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung zugunsten der übrigen Eigentümer berücksichtigt.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Rechtsgrundlage und Mehrheit

Die Gemeinschaft muss ihre Rechnungen bezahlen können. Dafür beschließen die Eigentümer Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 WEG. Reichen die beschlossenen Vorschüsse nicht, ist eine Ergänzung durch Sonderumlage möglich. Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Auch der säumige Eigentümer muss seinen Anteil an der Umlage zahlen. Das wirkt auf den ersten Blick seltsam. Es ist aber richtig: Jeder trägt nach dem Schlüssel bei. Seine Altschulden bleiben trotzdem bestehen und werden weiter eingefordert.

Wann diese Umlage sinnvoll ist

  • Hausgeldausfälle: Ein oder mehrere Eigentümer zahlen nicht, und ein Gerichtsverfahren dauert.
  • Kostensprünge: Energie, Versicherung oder Wasser sind deutlich teurer als geplant.
  • Unerwartete Pflichtausgaben: etwa eine Nachforderung des Versorgers.

Liegen die Ursachen tiefer, hilft die Umlage nur kurz. Dann gehört das Hausgeld dauerhaft angepasst. Der Musterbeschluss Wirtschaftsplan zeigt, wie das geht. Hintergründe zum Hausgeld finden Sie im Ratgeber Hausgeld.

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Die Ursache gleich mit angehen

Eine Liquiditätsumlage behandelt das Symptom. Fassen Sie deshalb in derselben Versammlung auch Beschlüsse zur Ursache:

Ein Eingriff in die Erhaltungsrücklage ist dagegen heikel. Die Rücklage ist für die Erhaltung des Hauses gedacht. Wer sie für laufende Kosten leert, steht beim nächsten Schaden ohne Reserve da.

Typische Fehler

  • Kein Anlass genannt. Eigentümer müssen nachvollziehen können, warum Geld fehlt.
  • Säumige ausgenommen. Alle zahlen nach Schlüssel. Ausnahmen machen den Beschluss angreifbar.
  • Zu knapp bemessen. Eine zweite Umlage ein paar Monate später sorgt für viel Ärger.
  • Nachzahlungen nicht geregelt. Zahlt der Säumige später, sollen die anderen entlastet werden.

So arbeitet GOTTSCHLING Immobilien

Bei GOTTSCHLING Immobilien beginnt das Mahnwesen früh. Rückstände werden konsequent verfolgt. So entstehen Liquiditätslücken seltener. Wird es trotzdem eng, bekommen die Eigentümer eine klare Aufstellung und einen fertigen Beschlussvorschlag nach den Mustern des VDIV NRW.

Mehr über die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen lesen Sie auf der Säulenseite. Den Preis für Ihre Gemeinschaft berechnen Sie im Preisrechner. Das Angebot kommt automatisch per E-Mail. Weitere Vorlagen bietet die Übersicht Musterbeschlüsse.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH – Musterbeschluss Sonderumlage zur Liquiditätssicherung
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Häufige Fragen

Was ist eine Sonderumlage zur Liquiditätssicherung?

Sie ist eine Sonderzahlung aller Eigentümer, um laufende Kosten zu decken. Anlass sind meist Hausgeldausfälle oder gestiegene Kosten. Anders als eine Sonderumlage für eine Maßnahme finanziert sie keine Baustelle.

Muss auch der säumige Eigentümer die Liquiditätsumlage zahlen?

Ja. Die Umlage wird nach dem Schlüssel auf alle verteilt. Seine bisherigen Rückstände bleiben zusätzlich bestehen und werden weiter eingefordert.

Welche Mehrheit braucht die Sonderumlage zur Liquiditätssicherung?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Rechtsgrundlage ist § 28 Abs. 1 WEG. Der Punkt muss vorher auf der Tagesordnung stehen.

Bekomme ich das Geld zurück, wenn der Säumige später zahlt?

Wenn der Beschluss es so regelt, wird die Nachzahlung in der nächsten Jahresabrechnung zugunsten der anderen Eigentümer berücksichtigt. Deshalb gehört eine solche Regel in den Beschluss.

Darf die WEG statt einer Umlage die Erhaltungsrücklage nutzen?

Das ist rechtlich heikel. Die Rücklage ist für Erhaltungsmaßnahmen bestimmt. Wer sie für laufende Kosten verbraucht, riskiert Streit und steht bei Schäden ohne Reserve da.

Fazit

Eine Liquiditätsumlage hält die Gemeinschaft zahlungsfähig, wenn es eng wird. Den Musterbeschluss Sonderumlage zur Liquiditätssicherung fassen Sie mit einfacher Mehrheit. Nennen Sie den Anlass und verteilen Sie die Umlage auf alle. Regeln Sie, was mit späteren Nachzahlungen passiert. Gehen Sie gleichzeitig die Ursache an. Sonst stehen Sie im nächsten Jahr wieder vor demselben Problem.

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