Musterbeschluss zum Kopieren

Musterbeschluss Fortgeltung des Wirtschaftsplans

Mit einem Fortgeltungsbeschluss gilt der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan weiter, bis ein neuer beschlossen ist. So zahlen alle Eigentümer ihr Hausgeld ohne Unterbrechung. Der Beschluss braucht nur die einfache Mehrheit und kann dauerhaft gelten.

  • ★★★★★ 4,8 von 5 · über 300 Bewertungen
  • rund 4.000 verwaltete Einheiten
  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
  • Mitglied im VDIV NRW

Kurz gesagtEin Fortgeltungsbeschluss sorgt mit einfacher Mehrheit dafür, dass das zuletzt beschlossene Hausgeld weiter gilt, bis die Eigentümer einen neuen Wirtschaftsplan beschließen.

Januar, Versammlung erst im Mai – und dann?

Das Wirtschaftsjahr endet meist am 31. Dezember. Die nächste Eigentümerversammlung ist erst im Frühjahr. Dazwischen liegen Monate. Wer jetzt kein Hausgeld zahlt, sagt: „Der Plan galt nur für das alte Jahr.“ Ohne Fortgeltung hat er gute Argumente.

Für die Gemeinschaft ist das gefährlich. Strom, Versicherung und Hausmeister wollen trotzdem bezahlt werden. Fehlt das Geld, droht eine Sonderumlage zur Liquiditätssicherung. Ein einziger Satz im Beschluss verhindert das.

Der Beschlusstext zum Kopieren

Kopieren Sie den Musterbeschluss Fortgeltung des Wirtschaftsplans und füllen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern aus. Es gibt zwei Varianten. Variante A gilt dauerhaft für alle künftigen Pläne. Variante B nehmen Sie direkt in den jährlichen Beschluss über den Wirtschaftsplan auf.

TOP [Nr.]: Fortgeltung der Wirtschaftspläne (Variante A – dauerhaft)

1. Die Eigentümer der Gemeinschaft [Name der WEG], [Straße und Hausnummer], [PLZ] Gelsenkirchen, beschließen: Die auf Grundlage eines Wirtschaftsplans beschlossenen Vorschüsse gelten jeweils über das Ende des Wirtschaftsjahres hinaus fort. Sie gelten so lange, bis die Eigentümer über die Vorschüsse für ein neues Wirtschaftsjahr beschließen.

2. Während der Fortgeltung sind die Vorschüsse in der zuletzt beschlossenen Höhe und zu den zuletzt beschlossenen Fälligkeiten weiter zu zahlen.

3. Diese Regelung gilt ab dem [Datum] für alle künftigen Wirtschaftspläne, bis die Eigentümer etwas anderes beschließen.

Abstimmung: Ja [Anzahl] – Nein [Anzahl] – Enthaltung [Anzahl]. Der Versammlungsleiter verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Zusatz zum Beschluss über den Wirtschaftsplan (Variante B – jährlich)

Die beschlossenen Vorschüsse gelten über das Wirtschaftsjahr [Wirtschaftsjahr] hinaus fort, bis die Eigentümer über die Vorschüsse für das folgende Wirtschaftsjahr beschließen.

Wichtig: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Passen Sie den Beschluss an Ihre Gemeinschaft, Ihre Teilungserklärung und Ihre Vereinbarungen an. Lassen Sie ihn im Zweifel vor der Versammlung prüfen.

Eigentümerversammlung beschließt die Fortgeltung des Wirtschaftsplans
Foto: Michael Burridge, CC0 via Openverse

Rechtsgrundlage und Mehrheit

Grundlage ist § 28 WEG. Nach Absatz 1 beschließen die Eigentümer die Vorschüsse. Nach Absatz 3 dürfen sie auch regeln, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind. Ein Fortgeltungsbeschluss ist in der Praxis üblich und anerkannt.

Es reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Wie Mehrheiten gezählt werden, steht im Ratgeber Beschlussfähigkeit und Mehrheiten.

Variante A oder B – was passt zu Ihrer WEG?

Variante A beschließen Sie einmal. Danach gilt sie für jeden neuen Plan. Das ist bequem. Sie steht dann dauerhaft in der Beschlusssammlung, auch für spätere Käufer.

Variante B hängen Sie jedes Jahr an den Beschluss über den Wirtschaftsplan. Das ist transparent. Jeder sieht die Regel jedes Jahr neu. Vergisst man sie aber einmal, entsteht wieder eine Lücke.

Viele Gemeinschaften kombinieren beides. Doppelt hält besser.

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Wichtig: Fortgeltung ist kein Ersatz für den neuen Plan

Die Fortgeltung ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Der Verwalter muss trotzdem jedes Jahr einen neuen Wirtschaftsplan aufstellen. Steigen die Kosten, reicht das alte Hausgeld oft nicht mehr. Dann wächst die Nachzahlung bei der Jahresabrechnung.

Kommt kein neuer Plan, haben Sie ein Problem mit der Verwaltung. Was Sie dann tun können, zeigt der Ratgeber Verwalter macht keine Abrechnung.

Typische Fehler

  • Fortgeltung nur „bis Jahresende“. Eine Frist hilft nicht. Die Regel muss bis zum nächsten Beschluss gelten.
  • Fälligkeit vergessen. Ohne Regel zur Fälligkeit wird über Termine gestritten. Nennen Sie Höhe und Fälligkeit.
  • Alter Plan nicht eindeutig. Bei mehreren Plänen muss klar sein, welcher weiter gilt: immer der zuletzt beschlossene.
  • Jahrelang kein neuer Plan. Die Fortgeltung verdeckt dann steigende Kosten. Das rächt sich später.

So arbeitet GOTTSCHLING Immobilien

Bei GOTTSCHLING Immobilien gehört die Fortgeltung zum Standard jedes Beschlussvorschlags. Gleichzeitig kommt jedes Jahr ein neuer Plan auf die Tagesordnung. Die Verwaltung arbeitet als Mitglied im VDIV NRW mit den Musterbeschlüssen des Verbands.

Mehr über die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen erfahren Sie auf der Säulenseite. Ihren Preis sehen Sie sofort im Preisrechner. Weitere Vorlagen finden Sie in der Übersicht Musterbeschlüsse.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH, zum Musterbeschluss Fortgeltung des Wirtschaftsplans
4,8★★★★★Sehr gut bei ProvenExpertüber 300 Bewertungen · 100 % Empfehlungen · Freundlichkeit 4,97

Häufige Fragen

Was bedeutet Fortgeltung des Wirtschaftsplans?

Das zuletzt beschlossene Hausgeld gilt weiter, auch wenn das Wirtschaftsjahr vorbei ist. Es gilt so lange, bis die Eigentümer einen neuen Wirtschaftsplan beschließen. So entsteht keine Zahlungslücke.

Gilt der Wirtschaftsplan automatisch weiter?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Ohne ausdrückliche Regel ist die Fortgeltung zumindest streitig. Ein Fortgeltungsbeschluss schafft Klarheit.

Welche Mehrheit braucht der Fortgeltungsbeschluss?

Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Rechtsgrundlage ist § 28 WEG. Der Beschluss kann einmalig oder dauerhaft gefasst werden.

Gilt ein dauerhafter Fortgeltungsbeschluss auch für neue Eigentümer?

Ja. Beschlüsse der Gemeinschaft binden auch spätere Käufer. Sie stehen in der Beschlusssammlung, in die jeder Käufer vor dem Kauf schauen sollte.

Kann trotz Fortgeltung eine Nachzahlung kommen?

Ja. Reicht das alte Hausgeld nicht für die tatsächlichen Kosten, zeigt die Jahresabrechnung einen Nachschuss. Die Fortgeltung sichert nur die laufenden Zahlungen ab.

Fazit

Ein kurzer Satz schützt die Kasse Ihrer Gemeinschaft. Mit dem Musterbeschluss Fortgeltung des Wirtschaftsplans kostet Sie das nur einen Tagesordnungspunkt. Beschließen Sie die Fortgeltung dauerhaft oder jedes Jahr mit dem Wirtschaftsplan. Am besten machen Sie beides. Nennen Sie Höhe und Fälligkeit. Und bestehen Sie trotzdem jedes Jahr auf einem neuen Plan.

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