Ratgeber

Hausgeld zu hoch? So prüfen Sie es

Ob Ihr Hausgeld zu hoch ist, sehen Sie nur im Wirtschaftsplan – nicht im Vergleich mit dem Nachbarhaus. Prüfen Sie jeden Kostenblock, den Verteilerschlüssel und die Rücklage. Echte Fehler können Sie anfechten, teure Verträge per Beschluss ändern lassen (§ 19 Abs. 1, § 28 WEG).

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  • Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
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Kurz gesagtWirtschaftsplan Posten für Posten mit der letzten Abrechnung vergleichen, Verteilerschlüssel prüfen, Verträge hinterfragen – und Fehler binnen eines Monats anfechten.

Die Einladung kommt, und das Hausgeld steigt schon wieder

Sie öffnen den Umschlag. Neuer Wirtschaftsplan. Ihr Hausgeld soll um 60 € im Monat steigen. Begründung: „allgemeine Kostensteigerung“. Mehr steht da nicht. Sie fragen sich: Ist das berechtigt – oder zahle ich für Schlamperei?

Ein höheres Hausgeld ist nicht automatisch falsch. Energie, Versicherungen und Handwerker sind teurer geworden. In Gelsenkirchen sind zudem viele Häuser alt: Laut Wohnungsmarktbericht der Stadt sind Wohngebäude im Schnitt rund 64 Jahre alt. Da muss die Rücklage oft wachsen. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick. Fehler und teure Altverträge sind häufig.

Schritt 1: Plan und Abrechnung nebeneinanderlegen

Nehmen Sie den neuen Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung. Vergleichen Sie jede Zeile:

  • Welcher Posten ist im Plan deutlich höher als in der Abrechnung?
  • Gibt es dafür eine Begründung, zum Beispiel einen neuen Vertrag?
  • Sind einmalige Kosten aus dem Vorjahr einfach fortgeschrieben worden?

Ein Plan ist eine Schätzung. Er darf vorsichtig sein, aber nicht willkürlich. Jede größere Erhöhung sollte der Verwalter erklären können.

Eigentümer vergleicht Wirtschaftsplan und Abrechnung, weil das Hausgeld zu hoch erscheint
Foto: Michael Burridge, CC0 via Openverse

Schritt 2: Die fünf teuersten Posten prüfen

Heizung

Oft der größte Block. Passt der geplante Betrag zu Verbrauch und aktuellen Preisen? Gibt es einen langfristigen Liefervertrag zu schlechten Konditionen?

Versicherung

Gebäudeversicherungen steigen stark, vor allem nach Schäden. Wann wurde zuletzt verglichen? Ein Wechsel der Gebäudeversicherung kann sich lohnen.

Hausmeister und Reinigung

Was wird für welches Geld geleistet? Gibt es ein Leistungsverzeichnis? Mehr dazu im Musterbeschluss Hausmeister, Reinigung und Winterdienst.

Wartungsverträge

Aufzug, Heizung, Rauchmelder, Feuerlöscher. Laufen Verträge doppelt? Sind Kündigungsfristen verpasst worden?

Wasser und Abwasser

Ein plötzlicher Anstieg kann auf ein Leck hinweisen. Vergleichen Sie den Verbrauch mit den Vorjahren.

Schritt 3: Verteilerschlüssel und Ihre Anteile

Manchmal ist nicht das Hausgeld insgesamt zu hoch, sondern Ihr Anteil daran. Prüfen Sie:

  • Stimmen Ihre Miteigentumsanteile mit dem Grundbuch überein?
  • Wird jeder Posten nach dem richtigen Schlüssel verteilt – so wie es die Teilungserklärung oder ein Beschluss vorgibt?
  • Werden Kosten, die nur bestimmte Eigentümer betreffen, auch nur ihnen belastet? Etwa Aufzugskosten, wenn Ihre Erdgeschosswohnung ausgenommen ist.

Ist ein Schlüssel ungerecht, kann die Gemeinschaft ihn per einfacher Mehrheit ändern (§ 16 WEG Abs. 2 Satz 2). Mehr dazu im Ratgeber Kostenverteilung in der WEG ändern.

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Schritt 4: Ist die Rücklage der Grund?

Oft steigt das Hausgeld, weil mehr in die Erhaltungsrücklage fließen soll. Das tut weh, ist aber meist klug. Eine zu kleine Rücklage führt später zu einer Sonderumlage, oft im fünfstelligen Bereich.

Fragen Sie: Welche großen Maßnahmen stehen in den nächsten Jahren an? Dach, Fenster, Heizung, Fassade? Wenn die Rücklage dafür nicht reicht, ist eine höhere Zuführung sinnvoll. Orientierung bietet der Ratgeber Erhaltungsrücklage: Wie hoch ist richtig?.

Was Sie rechtlich tun können

  1. Fragen vor der Versammlung stellen. Schriftlich, mit konkreten Posten. Der Verwalter muss Auskunft geben. Sie haben auch ein Recht auf Einsicht in Verträge und Belege (§ 18 WEG Abs. 4).
  2. Gegenanträge stellen. Zum Beispiel: Vergleichsangebote für Versicherung oder Hausmeister einholen. Bringen Sie den Punkt rechtzeitig auf die Tagesordnung.
  3. Anfechten. Ist der beschlossene Wirtschaftsplan offensichtlich fehlerhaft, können Sie ihn innerhalb eines Monats anfechten (§ 45 WEG). Mehr dazu: WEG-Beschluss anfechten.

Wichtig: Bis ein Gericht entscheidet, müssen Sie das beschlossene Hausgeld zahlen. Wer einfach kürzt, gerät in Verzug.

Und wenn die Verwaltung selbst der Kostentreiber ist?

Manche Verwalter locken mit niedrigem Grundpreis und holen sich das Geld über viele Extragebühren zurück. Prüfen Sie im Verwaltervertrag, was zusätzlich berechnet wird. Hintergründe im Ratgeber Lockpreise bei Hausverwaltungen durchschauen.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass mein Hausgeld zu hoch ist?

Nicht am Vergleich mit anderen Häusern, sondern an den einzelnen Posten. Steigen Positionen ohne Begründung, werden Einmalkosten fortgeschrieben oder ist Ihr Anteil falsch berechnet, ist das Hausgeld zu hoch. Legen Sie dafür Wirtschaftsplan und letzte Abrechnung nebeneinander.

Darf ich das Hausgeld kürzen, wenn ich es für zu hoch halte?

Nein. Beschlossenes Hausgeld müssen Sie zahlen, auch wenn Sie den Beschluss anfechten. Wer eigenmächtig kürzt, gerät in Verzug und muss mit Mahnung, Zinsen und Klage rechnen. Der richtige Weg ist Fragen, Gegenantrag oder Anfechtung.

Kann ich gegen eine Hausgelderhöhung klagen?

Ja, mit einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss über den Wirtschaftsplan. Die Frist beträgt einen Monat ab der Versammlung (§ 45 WEG). Die Klage hat nur Erfolg, wenn der Plan nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, etwa weil er offensichtlich falsch kalkuliert ist.

Warum steigt das Hausgeld in Gelsenkirchen in vielen Häusern?

Mehrere Gründe kommen zusammen: höhere Energie- und Versicherungskosten, gestiegene Handwerkerpreise und ein oft alter Gebäudebestand mit hohem Erhaltungsbedarf. Die Grundsteuer steht dagegen nicht im Hausgeld. Sie trifft Eigentümer direkt über ihren eigenen Bescheid.

Kann die Gemeinschaft das Hausgeld senken, indem sie die Rücklage kürzt?

Rechtlich ja, per Beschluss. Klug ist das selten. Eine zu kleine Rücklage verschiebt die Kosten nur in die Zukunft und führt oft zu einer Sonderumlage. Sinnvoller ist es, laufende Verträge zu prüfen und neu zu verhandeln.

Wer prüft den Wirtschaftsplan vor der Versammlung?

Der Verwaltungsbeirat soll den Plan prüfen und eine Stellungnahme abgeben (§ 29 Abs. 2 WEG). Jeder Eigentümer kann zusätzlich Belege und Verträge einsehen. Mehr dazu im Ratgeber Der Verwaltungsbeirat.

Hilft ein Verwalterwechsel gegen ein zu hohes Hausgeld?

Oft ja, wenn die Ursache bei der Verwaltung liegt: schlechte Verträge, fehlende Vergleichsangebote, hohe Zusatzgebühren. Eine neue Verwaltung prüft laufende Verträge und schlägt bessere vor. Wie der Wechsel funktioniert, lesen Sie unter Verwalterwechsel in 5 Schritten.

Fazit

Ein hohes Hausgeld ist nicht automatisch ein falsches Hausgeld. Prüfen Sie Posten für Posten, vergleichen Sie Plan und Abrechnung und kontrollieren Sie Ihren Anteil. Teure Verträge ändern Sie per Beschluss, echte Fehler fechten Sie binnen eines Monats an. Zahlen müssen Sie bis dahin trotzdem. Und wenn die Verwaltung selbst das Problem ist, ist ein Wechsel der stärkste Hebel.

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