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Ratgeber WEG
Dieser Ratgeber erklärt alles, was Wohnungseigentümer über ihre Eigentümergemeinschaft wissen müssen. Von Verwalterwechsel und Versammlung über Hausgeld und Rücklage bis zu Wallbox und Balkonkraftwerk. Jeder Artikel nennt den passenden Paragrafen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
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- rund 4.000 verwaltete Einheiten
- Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
- Mitglied im VDIV NRW
Kurz gesagtDer Ratgeber WEG erklärt in über 40 Artikeln Verwalter, Versammlung, Hausgeld, Abrechnung und bauliche Veränderungen nach dem aktuellen WEG.
Eigentümerversammlung in zwei Wochen – und Sie verstehen die Tagesordnung nicht?
„TOP 5: Beschluss über die Nachschüsse aus der Jahresabrechnung.“ Klingt wichtig. Aber was heißt das für Ihr Konto? Und dürfen Sie dagegen stimmen?
Das Wohnungseigentumsgesetz ist seit der großen WEG-Reform an vielen Stellen neu. Vieles, was früher galt, stimmt heute nicht mehr. Ein Beispiel: Ein Mindestquorum gibt es nicht mehr. Jede richtig einberufene Versammlung kann beschließen. Dieser Ratgeber bringt Sie auf den aktuellen Stand. Er gehört zum großen Ratgeber für Eigentümer und Vermieter.
Der Verwalter: bestellen, abberufen, wechseln
Der Verwalter ist der wichtigste Partner Ihrer Gemeinschaft. Hier lesen Sie, wie Sie ihn finden und wie Sie sich von ihm trennen. Für den konkreten Wechsel gibt es die Seite WEG-Verwalter gesucht? Der Wechsel in 5 Schritten.
- Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters – Was der Verwalter nach §§ 27 und 28 WEG tun muss.
- Neuen Verwalter bestellen: Ablauf und Mehrheit – Ablauf und Mehrheit für die Bestellung eines neuen Verwalters.
- WEG-Verwalter abberufen: So geht es – Abberufung jederzeit per Mehrheitsbeschluss – so geht es richtig.
- Verwaltervertrag kündigen – Was mit dem Vertrag passiert, wenn der Verwalter geht.
- WEG ohne Verwalter: Was jetzt? – Wer jetzt zahlt, unterschreibt und haftet.
- Verwalter legt sein Amt nieder – Plötzlich ohne Verwalter: die nächsten Schritte.
- Verwalter insolvent: Ist das Geld sicher? – Warum das Treuhandkonto wichtig ist und was Sie prüfen sollten.
Wenn der Verwalter nicht liefert
Keine Abrechnung, keine Versammlung, keine Antwort? Diese Artikel zeigen Ihre Rechte und die nächsten Schritte.
- Verwalter macht keine Abrechnung – Ihr Anspruch auf die Jahresabrechnung und wie Sie ihn durchsetzen.
- Verwalter beruft keine Versammlung ein – Wann der Beirat oder ein Eigentümer selbst einladen darf.
- Verwalter setzt Beschluss nicht um – Fristen setzen, dokumentieren, Konsequenzen ziehen.
- Alter Verwalter gibt Unterlagen nicht heraus – Welche Unterlagen der alte Verwalter herausgeben muss.
Eigentümerversammlung, Beschlüsse und Beirat
In der Versammlung wird entschieden. Wer die Regeln kennt, setzt sich durch. Passende Vorlagen finden Sie unter Musterbeschlüsse für die WEG.
- Eigentümerversammlung: Einladung und Fristen – Drei Wochen Frist, Textform, Inhalt der Einladung.
- Tagesordnung der Eigentümerversammlung – Was auf die Tagesordnung gehört, damit Beschlüsse halten.
- Vollmacht für die Eigentümerversammlung – Wie Sie sich vertreten lassen – und worauf die Vollmacht achten muss.
- Protokoll der Eigentümerversammlung – Was im Protokoll stehen muss und wer unterschreibt.
- Mehrheiten und Beschlüsse in der WEG – Warum jede Versammlung beschlussfähig ist und welche Mehrheit wofür gilt.
- Online- und Hybrid-Versammlung – Online-Teilnahme und rein virtuelle Versammlung im Vergleich.
- Umlaufbeschluss in der WEG – Beschließen ohne Versammlung – wann das klappt.
- WEG-Beschluss anfechten: Frist und Ablauf – Ein Monat Frist: so läuft die Anfechtungsklage.
- Beschlusssammlung: Pflicht und Einsicht – Pflicht des Verwalters und Ihr Recht auf Einsicht.
- Der Verwaltungsbeirat: Aufgaben und Haftung – Aufgaben, Rechte und Haftung des Beirats.
- Vergütung und Versicherung für den Beirat – Aufwandsentschädigung und Versicherung für Beiratsmitglieder.

Geld der Gemeinschaft: Hausgeld, Abrechnung, Rücklage
Hier geht es um Ihr Geld. In Gelsenkirchen sind die Wohngebäude im Schnitt rund 64 Jahre alt. Eine solide Rücklage ist deshalb besonders wichtig.
- Hausgeld einfach erklärt – Was das monatliche Hausgeld bezahlt und wie es berechnet wird.
- Welcher Teil vom Hausgeld ist umlagefähig? – Welchen Teil Vermieter an ihre Mieter weitergeben dürfen.
- Hausgeld zu hoch? So prüfen Sie es – Wann eine Erhöhung berechtigt ist und wann nicht.
- Eigentümer zahlt kein Hausgeld – Was die Gemeinschaft gegen säumige Eigentümer tun kann.
- Der Wirtschaftsplan der WEG – Der Plan für das nächste Jahr – Aufbau und Beschluss.
- Jahresabrechnung prüfen: Schritt für Schritt – Worauf Sie bei Zahlen, Verteilung und Nachschüssen achten.
- Der Vermögensbericht der WEG – Rücklagen und Vermögen der Gemeinschaft auf einen Blick.
- Erhaltungsrücklage: Wie hoch ist richtig? – Wie hoch die Rücklage sein sollte und warum sie schützt.
- Sonderumlage in der WEG – Wann eine Sonderumlage kommt und wie Sie sie vermeiden.
- Kostenverteilung in der WEG ändern – Kosten anders verteilen – per Mehrheitsbeschluss möglich.
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Kostenlos und unverbindlich · Termine vor Ort in GelsenkirchenBauliche Veränderungen und Modernisierung
Seit der WEG-Reform haben Eigentümer bei manchen Maßnahmen einen Anspruch auf Gestattung. Dazu gehören Ladestationen, Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Glasfaser und Steckersolargeräte (§ 20 Abs. 2 WEG).
- Bauliche Veränderungen in der WEG – Was Sie ändern dürfen und welche Maßnahmen privilegiert sind.
- Balkonkraftwerk in der WEG – Steckersolargerät auf dem Balkon – Ihr Anspruch und die Regeln.
- Wallbox in der Tiefgarage der WEG – Ladestation in der Tiefgarage: Anspruch, Kosten, Beschluss.
- Klimaanlage in der Eigentumswohnung – Klimagerät in der Eigentumswohnung – was die Gemeinschaft mitreden darf.
- Heizungstausch in der WEG – Die Heizung der Gemeinschaft erneuern: Planung, Beschluss, Finanzierung.
- Fenstertausch in der WEG: Wer zahlt? – Fenster sind meist Gemeinschaftseigentum – wer zahlt was?
Grundlagen: Eigentum und Teilungserklärung
Bevor Sie streiten, klären Sie: Wem gehört eigentlich was?
- Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum? – Was gehört Ihnen allein, was allen?
- Teilungserklärung einfach erklärt – Das Grundgesetz Ihrer Gemeinschaft einfach erklärt.
- Eigentumswohnung kaufen: Diese WEG-Unterlagen prüfen – Diese Unterlagen prüfen Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung.
Ihre WEG in Gelsenkirchen professionell verwalten lassen
GOTTSCHLING Immobilien ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und Mitglied im VDIV NRW. Die WEG-Verwaltung in Gelsenkirchen kostet 24 € netto je Einheit und Monat, Garagen und Stellplätze 5 € netto, zzgl. USt. Ihren Preis sehen Sie im Preisrechner. Kurze Erklärungen zu Fachbegriffen bietet das Lexikon der Hausverwaltung. Streit vor Gericht? Dann lesen Sie WEG-Streit vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen.

Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht die WEG, um den Verwalter abzuberufen?
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht. Seit der WEG-Reform ist die Abberufung jederzeit möglich, ein wichtiger Grund ist nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Wie früh muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?
Mindestens drei Wochen vorher, in Textform (§ 24 Abs. 4 WEG). Eine E-Mail reicht also. Der Verwalter muss mindestens einmal im Jahr einladen.
Ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig?
Ja. Seit der WEG-Reform gibt es kein Mindestquorum mehr (§ 25 WEG). Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung kann beschließen, egal wie viele Eigentümer kommen. Umso wichtiger ist es, selbst teilzunehmen oder eine Vollmacht zu erteilen.
Was beschließen die Eigentümer bei der Jahresabrechnung?
Nur die Nachschüsse oder Erstattungen, also die Abrechnungsspitzen (§ 28 Abs. 2 WEG). Das Zahlenwerk selbst wird nicht beschlossen. Prüfen sollten Sie es trotzdem – wie, zeigt der Artikel Jahresabrechnung prüfen.
Darf ich ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung anbringen?
Nein, aber Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft es gestattet (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG). Über das Wie, also Ort und Art der Montage, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss. Mehr im Artikel Balkonkraftwerk in der WEG.
Wie lange kann ich einen Beschluss anfechten?
Die Klage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Amtsgericht eingehen, die Begründung innerhalb von zwei Monaten (§ 45 WEG). Zuständig ist das Amtsgericht am Ort des Grundstücks, für Gelsenkirchen also das Amtsgericht Gelsenkirchen.
Fazit
Das WEG-Recht ist kein Hexenwerk, wenn man die Regeln kennt. Dieser Ratgeber erklärt Verwalter, Versammlung, Finanzen und Baumaßnahmen in einfachen Worten und mit Paragraf. Nutzen Sie dazu die Musterbeschlüsse und das Lexikon. Und wenn Ihre Gemeinschaft eine verlässliche Verwaltung sucht: Den Preis sehen Sie sofort im Rechner.
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